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Beschlussprotokoll |
Herr Voß berichtet, dass die Gemeinde Hoisdorf die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 beabsichtigt. Im Rahmen der Innenentwicklung eines bestehenden Wohnquartiers in einem hügeligen Gelände, sollen u.a. Vorgaben zur Wahrung der Gebietsstruktur und Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Gebäudehöhen durch Festlegung einer maximalen Firsthöhe, angepasst an die bestehenden topographischen Strukturen getroffen werden. Belange der Gemeinde Großhansdorf werden nicht berührt.