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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es werden keine Fragen aus dem Publikum gestellt.
Frau Apel verweist auf die Vorlage VO/2019/467. Herr Bendfeldt berichtet aus dem Beirat der Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck.
Frau Apel merkt an, dass in der Vorlage auf Seite 3 die Zahlen der Benutzungsgebühren für das Jahr 2019 falsch sind. Diese werden wie folgt korrigiert:
Krippe:
Regel- und Sozialbeitrag von 525 auf 516
Vormittagsbetreuung:
Regelbeitrag von 181 auf 174
Sozialbeitrag von 160 auf 154
Dreiviertelbetreuung kurz:
Regelbeitrag von 262 auf 252
Sozialbeitrag von 231 auf 222
Dreiviertelbetreuung lang:
Regelbeitrag von 302 auf 291
Sozialbeitrag von 266 auf 257
Des Weiteren macht Frau Apel darauf aufmerksam, dass im Haushaltsplan 2020 der KiTa „Vogt-Sanmann-Weg“ die Beträge der Haushaltsstelle 45132 „Zuschuss Land Fachberatung“ in Höhe von 650,00€ und der Haushaltsstelle 45900 „Zuschuss Land Qualitätesentwicklung“ in Höhe von 2.100,00€ sowie im Haushaltsplan der KiTa „Bei den Rauhen Bergen“ die Beträge der Haushaltsstelle 45132 „Zuschuss Land Fachberatung“ in Höhe von 730,00€ und der Haushaltsstelle 45900 „Zuschuss Land Qualitätesentwicklung“ in Höhe von 1.850,00€ auf der Ausgabenseite ausgewiesen werden müssen und die Gesamtaufwendungen entsprechend zu ändern sind.
Beschluss:
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:/
Die Gemeindevertretung beschließt:
Den Haushalts- und Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2020 für die Kindertagesstätten ‚Vogt-Sanmann-Weg’ und ‚Bei den Rauhen Bergen’ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck wird unter folgender Maßnahme zugestimmt:
Die Landeszuschüsse für Fachberatung in der KiTa Vogt-Sanmann-Weg in Höhe von 650,00€ und für Qualitätsentwicklung in Höhe von 2.100,00€ sowie die Landeszuschüsse für Fachberatung in der KiTa Bei den Rauhen Bergen in Höhe von 730,00€ und für Qualitätsentwicklung in Höhe von 1.850,00€ müssen auf der Ausgabenseite ausgewiesen werden. Die Gesamtaufwendungen sind entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 8 |
Enthaltungen: | 1 |
Her Pieck beantragt, die Zustimmung zu den Benutzungsbebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten für den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. Juli 2020 wegen fehlender Gebührenkalkulation zu vertagen.
Beschluss:
Die Zustimmung zu den Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten für den Zeitraum vom 01.Januar 2020 bis 31.Juli 2020 wird vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 1 |