|
Beschlussprotokoll |
Fragen aus dem Publikum:
Herr Wolf aus dem Waldreiterweg erkundigt sich nach den Gründen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Auswirkungen.
Herr Voß erläutert den Ablauf zur Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes. Während des Verfahrens wird der Bebauungsplan zweimal öffentlich ausgelegt. Hierzu können dann Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Herr Claaßen erkundigt sich, ob es zu Einschränkungen für einige Grundstücke im Waldreiterweg kommen kann und wie mit dem Waldabstand verfahren wird. Auch hierzu antwortet Herr Voß. Ferner weist Herr Claaßen darauf hin, dass fast alle Häuser eine eigene Wasserversorgung über Brunnen haben und diese Bestandsschutz haben sollte.
Herr Voß teilt mit, dass der Waldabstand einzuhalten ist.
In der anschießenden Debatte erklärt Herr Pieck, das keine Veranlassung gesehen wird, den Bebauungsplan zu ändern.
Frau Rautenberg begründet die Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, um die dortigen Bäume besser zu schützen. Der Bebauungsplan sollte überarbeitet werden. Frau Rautenberg stellt zudem einen Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre.
Herr Voß teilt mit, dass eine Änderung des Bebauungsplanes nur für ein Wohnbaugrundstück nicht zulässig ist, da es an der städtebaulichen Erforderlichkeit fehlt. Vielmehr sollte mit den Eigentümern des betreffenden Grundstücks das Gespräch gesucht werden, um die konkreten Bauabsichten zu erfragen.
Frau Rautenberg teilt mit, dass sie für die große Variante zur Änderung des Bebauungsplanes ist.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
1. Der B-Plan Nr. 17 für das Gebiet: „Baugebiet Waldreiterweg, südlich Hansdorfer Landstraße und westlich Wöhrendamm“ soll für das Teilgebiet Siedlungsbereiche des Waldreiterwegs zwischen Hansdorfer Landstraße, Ihlendieksweg und Wöhrendamm (Hausnummern 5 – 23) und / oder 30 – 44)“ geändert werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Überplanung der Wohnbaugrundstücke mit dem Ziel des bestmöglichen Schutzes der vorhandenen Bäume unter Neuzuschnitt der überbaubaren Flächen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machten (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planwerkstatt Nord in Güster, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Planwerkstatt Nord in Güster beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Durchführung einer Informationsveranstaltung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses: 9
davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 2; Nein-Stimmen: 7;
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Voß weist darauf hin, dass er dennoch mit den Anwohnern Gespräche führen wird.