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Beschlussprotokoll |
Herr Kroll teilt mit, dass zum 30.09.2019 eine neue Verordnung zum zentralörtlichen System in Kraft treten wird. Die Gemeinde Großhansdorf wird weiterhin als Stadtrandkern II. Ordnung eingestuft. Durch die neue Verordnung soll u. a. die Gemeinde Steinburg als ländliche Zentralort eingestuft werden.
Durch die Steigerung der Anzahl der in der Verordnung aufgeführten Orte, ergeben sich etwas geringere Finanzzuweisungen für die Gemeinde Großhansdorf.