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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Einwohnerfragen werden nicht gestellt.
Gemeindevertreter Kasel erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf wie folgt zu ändern:
§ 5 Ständige Ausschüsse
(1) ...
c) Bau- und Planungsausschuss
...
Aufgabengebiet: Wirtschafts- und Friedhofswesen, Bauwesen, Bauleitplanung, Ortsplanung, Straßenbau einschließlich Ver- und Entsorgung (Tiefbau)
....
d) Umwelt- und Verkehrsausschuss
Zusammensetzung: 7 Gemeindevertreterinnen und -vertreter
Aufgabengebiet: ökologische Aspekte der Flächennutzungs- und Bauleitplanung der Gemeinde, Baumangelegenheiten, Verkehrsplanung, Gemeindlicher Klimaschutz, Grünanlagen, Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftspflege.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 14 |
Enthaltungen: | 3 |
Gemeindevertreter Pieck erläutert den Antrag der FDP-Fraktion.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Großhansdorf wie folgt zu ändern:
§ 5 Ständige Ausschüsse
(1) Die folgenden Ausschüsse nach §§ 45 Abs. 1, § 45 a Abs. 1 GO werden gebildet:
b) Finanzausschuss
Zusammensetzung: 7 Mitglieder
Aufgabengebiet: Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern
c) Bau- und Umweltausschuss
Zusammensetzung: 9 Mitglieder
Aufgabengebiet: Wirtschafts-, Verkehrs- und Friedhofswesen, Bauwesen, Ortsplanung, Straßenbau einschließlich Ver- und Entsorgung, Grünanlagen, Umweltschutz, Naturschutz, Landschaftspflege
d) Sozialausschuss
Zusammensetzung: 9 Mitglieder
Aufgabengebiet: Kinder- und Jugendangelegenheiten, Gestaltung und Ausstattung von Kinderspielplätzen, Förderung und Pflege des Sports, Kultur, Gemeinschaftswesen, Patenschaften, Heimatpflege, Büchereiwesen, Sozialwesen, Gesundheitswesen, Angelegenheiten der Seniorinnen/Senioren
(2) Mit Ausnahme des Hauptausschusses und des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung können neben den Mitgliedern der Gemeindevertretung auch andere Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern von Ausschüssen gewählt werden. Sie müssen der Gemeindevertretung angehören können. Ihre Zahl darf die der Mitglieder der Gemeindevertretung im Ausschuss nicht erreichen. Sie können einem Ausschuss vorsitzen.
Die bisherigen Abs. 2 und 5 werden zu Abs. 3 bis 6.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 12 |
Enthaltungen: | 2 |