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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es werden keine Fragen aus dem Publikum gestellt.
Es wird auf die Vorlage VO/2018/258 verwiesen.
Herr Bendfeldt und Herr Langner berichten aus der Sitzung des Beirates der ev.-luth. Kindertagesstätten „Vogt-Sannmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ vom 18.09.2018.
Die Wirtschafts- und Stellenpläne werden besprochen, einige Positionen hinterfragt.
Herr Dr. Maas bemängelt, dass die IST- Zahlen von 2017 in der Aufstellung nicht angegeben wurden.
Frau Apel möchte geklärt wissen, warum bei den Personalkosten der Erzieher/innen eine Erhöhung von rund 10 % veranschlagt wurde.
Außerdem wird um eine genaue Darstellung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen in der KiTa „Bei den Rauhen Bergen“ gebeten.
Es muss eine grundsätzliche Entscheidung darüber getroffen werden, wie zukünftig bei der Gebührenrechnung einheitlich verfahren werden soll. Bei der Einnahmehaushaltsstelle „Elternbeiträge“ wird mit einer Belegung von 100 Prozent ausgegangen, wobei die Verwaltung hingegen die Gebühren für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten mit der durchschnittlichen Belegungszahl berechnet.
Des Weiteren sollen die zusätzlichen Personalkosten in die Kalkulation der Elterngebühren mit aufgenommen werden.
Nach ausführlicher Diskussion ergeht folgender Beschluss:
1) Die Beschlussfassung wird zurückgestellt bis zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2018.
2) Die ev.-luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck wird zu den vorliegenden Haushalts- und Stellenplänen 2019 für die Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ um Erläuterung zu folgenden Haushaltsstellen gebeten:
Kita Vogt-Sanmann-Weg:
- Personalaufwand päd. Personal – Steigerung von 12,9 % gegenüber der IST-Zahlen 2017
- Aufwand Pflege Außenanlagen 71120 – Ansatz für 2019 in Höhe von 2.500,00 €. In 2018 liegt der Ansatz bei 750,00 €.
- Instandhaltung Grundstücke Außenanlagen 71210 – Ansatz in Höhe von 5.600,00 €. Laut beigefügter Übersicht betragen die Kosten 3.600,00 €.
Kita Bei den Rauhen Bergen:
- Instandhaltung Gebäude 71220: Für die Kosten in Höhe von 91.000,00 €, 6.200,00 € und 4.800,00 € wird um eine genaue Darstellung der Maßnahmen gebeten.
3) In den Haushaltsplänen wird um eine zusätzliche Spalte mit den IST- Kosten des Vorjahres gebeten.
4) Bei der Berechnung der Benutzungsgebühren sind die Betriebskostenzuschüsse für zusätzliches Personal im Elementarbereich zu berücksichtigen.
5) Die Verwaltung wird beauftragt der Kirchengemeinde diese Beschlüsse schriftlich mitzuteilen. Zur Beantwortung wird der Kirchengemeinde eine Frist bis zum 03.12.2018 gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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