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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu wird auf die Mitteilung vom 27.09.2018 verwiesen.
Frau Estorff erkundigt sich nach den Wartungskosten.
Herr Kroll teilt mit, dass die Bike and Ride-Anlagen künftig regelmäßig durch den Bauhof kontrolliert werden und bei Bedarf (z.B. Schadenfall) eine Reparatur erfolgt.
Die Nachfrage bei der Herstellerfirma Kienzler hat ergeben, dass die Gasdruckfedern bei vorhandenen Anlagen noch nicht ausgetauscht werden mussten. Die Anlagen sind sehr robust und für intensive Nutzung konzipiert worden, so dass von sehr geringen Reparatur- und Wartungskosten ausgegangen werden kann.
Herr Köber erkundigt sich, ob die Baukosten realistisch berechnet sind, da der Baukostenindex von 2016 zugrunde gelegt wurde. Ferner ist schon im Ausschreibungstext zu berücksichtigen, dass nur an den Stellen die Pflasterflächen aufgenommen werden sollen, die für die neuen Fundamente vorgesehen sind.
Der Kostenansatz von 2016 bezieht sich nur auf den Hochbau. Hier besteht ein Rahmenvertrag von NAH.SH mit der Firma Kienzler, so dass hier die Preise auf jeden Fall stabil bleiben. In der zweiten Entwurfsfassung wurden die ursprünglich berücksichtigten Baukosten von dem Ingenieurbüro BahnStadt auf den aktuellen Stand gebracht und nach oben korrigiert.
In dem Förderantrag wurden möglichst alle anfallenden Kosten berücksichtigt um eine hohe Fördersumme in dem Förderbescheid zu erzielen. Selbstverständlich werden nur die notwendigen Tiefbaumaßnahmen ausgeschrieben und beauftragt. Gefördert werden dann letztendlich nur die tatsächlich angefallenen Planungs- und Baukosten.
Anmerkung der Verwaltung:
Sollte es bei der Ausschreibung entgegen der Erwartung zu einer Kostensteigerung kommen, kann lt. aktueller Auskunft der NAH.SH eine Mehrkostenanzeige eingereicht werden. Sollte die Kostensteigerung sich in einem normalen Rahmen bewegen, werden diese Mehrkosten von der Förderung der NAH.SH abgedeckt (ursprünglich war davon auszugehen, dass die Fördersumme nicht variabel ist).
Herr Hansmann erkundigt sich nach der Garantie.
Zur Befriedigung von Mängelansprüchen können 2,5 % der Auftragssumme gegenüber Firma Kienzler (Hersteller der B+R-Anlagen) bis zu 4 Jahre lang einbehalten werden.
Die Garantiezeit für die Hochbauteile beträgt 4 Jahre.