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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Bruszies erläutert die Vorlage.
Die letzte Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgte in 2015 für den Zeitraum 2015 - 2018. Anlässlich der Ordnungsprüfung für die Jahre 2009 - 2015 in 2016 gab es einige Anmerkungen des Gemeindeprüfungsamtes zur Verbesserung des Kalkulationsverfahrens und zur Einhaltung des Kostendeckungsgebots. Im Haushalt 2018 wurden Finanzmittel für den Erwerb eines Kalkulationsprogrammes bereitgestellt. Die nun vorliegende Neukalkulation wurde mittels des zwischenzeitlich installierten Programmes "myObolus" erstellt.
Die Neukalkulation basiert auf einer Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung für die Jahre 2018 bis 2020. Dabei ist das Anlagevermögen nach erfolgter Vermögenserfassung und -bewertung vollständig eingeflossen, so dass die Ermittlung von Abschreibungen und der Verzinsung des Eigenkapitals ebenfalls über das Programm läuft. Die Einarbeitung von Preissteigerungen wird auch über das Programm mit Hilfe der Daten des Statistischen Bundesamtes gesteuert.
Neu ist der explizite Ausweis einer Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle Grabarten. In der bisherigen Gebührensatzung erfolgte dies explizit nur für die Erd-, Urnen- und Baumwahlgräber (teilweise in unterschiedlicher Höhe). Für die übrigen Grabarten war ein Anteil für die Friedhofsunterhaltung in den Grabnutzungsgebühren enthalten. Nunmehr wird eine einheitliche Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle Grabarten gesondert ermittelt und ausgewiesen.
Ähnliches gilt für die Pflegegebühren. Diese wurden teilweise bisher überschlägig auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt und zusammen mit den Grabnutzungsgebühren ausgewiesen. Durch "myObolus" ist eine genaue Zuordnung auf die einzelnen Typen der Pflegegräber möglich und anhand der Fallzahlen hochrechenbar.
Aus den beigefügten Übersichten ist gut ablesbar, dass die bisherigen Grabnutzungsgebühren für Baumwahlgräber, die Pflegegebühren enthielten, nahezu den neuen Werten (Summe Grabnutzungsgebühren + Pflegegebühren) entsprechen. Das gleiche gilt für die Reihengräber. Addiert man hier den neuen Wert für die Grabnutzung, die neuen Pflegegebühren und den alten Wert für die Friedhofsunterhaltung, ergibt sich nahezu die alte Grabnutzungsgebühr.
Ursächlich für die höheren Grabnutzungsgebühren ist die Erhöhung der Friedhofsunterhaltungsgebühr. Diese wurde bisher in Abhängigkeit zur überlassenen Grabnutzungsfläche errechnet. In der Rechtsprechung hat sich kalkulationstechnisch eine Abhängigkeit der Friedhofsunterhaltungsgebühr zu den "verkauften" Jahren an Nutzungsrechten herauskristallisiert. Programmtechnisch wird die Kostenstelle Friedhofsunterhaltung auf die Kostenträgerrechnung Friedhofsunterhaltungsgebühr verrechnet. Die durchschnittlichen Gesamtkosten der Kostenstelle Friedhofsunterhaltung 2018 - 2020 in Höhe von 84.882,52 € werden durch die Anzahl der "verkauften" Jahre an Nutzungsrechten geteilt (4.169), so dass sich eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr von 20,36 € ergibt.
In der Vergangenheit hat die Gebührenkalkulation einen Deckungsgrad von 82,5 % erzielt. Die neue Kalkulation 2018 – 2020 erreicht einen Deckungsgrad von 99,7 %. Die fehlenden 0,3 % sind den Rundungen des Zahlenmaterials programmbedingt geschuldet. Die Gesamtkosten für den Kalkulationszeitraum von drei Jahren belaufen sich auf rd. 712.760 €. Für den Haushalt 2019 sind Gebühreneinnahmen in Höhe von 240.000 € geplant.
Ab 2019 wird eine weitere Grabart „Rasenerdwahlgrab“ angeboten. Künftig gibt es nur noch einen Gebührentarif für die Benutzung der Totenhalle und 2 Gebührensätze für die Grabmalgenehmigung. Am stärksten steigen die Friedhofsunterhaltungsgebühren an, weil die Kosten für die Friedhofsunterhaltung bisher nicht zu gleichen Teilen auf alle Grabarten umgelegt wurden. Folglich steigen die Grabnutzungsgebühren für alle Grabarten an, weil die Friedhofsunterhaltungsgebühr (507,50 € pro Grab) ein wesentlicher Bestandteil der Grabnutzungsgebühr ist. Die Tarifstruktur für die Beisetzungsgebühren wurde neu gegliedert. Dagegen konnten die Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle auf 327 € reduziert werden.
Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die als Anlage beigefügte Neufassung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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