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Auszug - Neukalkulation der Friedhofsgebühren  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2018/246 Neukalkulation der Friedhofsgebühren
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bruszies erläutert die Vorlage.

 

Die letzte Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgte in 2015 für den Zeitraum 2015 - 2018. Anlässlich der Ordnungsprüfung für die Jahre 2009 - 2015 in 2016 gab es einige Anmerkungen des Gemeindeprüfungsamtes zur Verbesserung des Kalkulationsverfahrens und zur Einhaltung des Kostendeckungsgebots. Im Haushalt 2018 wurden Finanzmittel für den Erwerb eines Kalkulationsprogrammes bereitgestellt. Die nun vorliegende Neukalku­lation wurde mittels des zwischenzeitlich installierten Programmes "myObolus" erstellt.

 

Die Neukalkulation basiert auf einer Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung für die Jahre 2018 bis 2020. Dabei ist das Anlagevermögen nach erfolgter Vermögenser­fassung und -bewertung vollständig eingeflossen, so dass die Ermittlung von Abschreibungen und der Verzinsung des Eigenkapitals ebenfalls über das Programm läuft. Die Einarbeitung von Preissteigerungen wird auch über das Programm mit Hilfe der Daten des Statis­tischen Bundesamtes gesteuert.

 

Neu ist der explizite Ausweis einer Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle Grabarten. In der bisherigen Gebührensatzung erfolgte dies explizit nur für die Erd-, Urnen- und Baumwahl­gräber (teilweise in unterschiedlicher Höhe). Für die übrigen Grabarten war ein Anteil für die Friedhofsunterhaltung in den Grabnutzungsgebühren enthalten. Nunmehr wird eine einheit­liche Friedhofsunterhaltungsgebühr für alle Grabarten gesondert ermittelt und ausgewiesen.

 

Ähnliches gilt für die Pflegegebühren. Diese wurden teilweise bisher überschlägig auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt und zusammen mit den Grabnutzungsgebühren ausge­wiesen. Durch "myObolus" ist eine genaue Zuordnung auf die einzelnen Typen der Pflege­gräber möglich und anhand der Fallzahlen hochrechenbar.

 

Aus den beigefügten Übersichten ist gut ablesbar, dass die bisherigen Grabnutzungsge­hren für Baumwahlgräber, die Pflegegebühren enthielten, nahezu den neuen Werten (Summe Grabnutzungsgebühren + Pflegegebühren) entsprechen. Das gleiche gilt für die Reihen­gräber. Addiert man hier den neuen Wert für die Grabnutzung, die neuen Pflegegebühren und den alten Wert für die Friedhofsunterhaltung, ergibt sich nahezu die alte Grabnutzungs­gebühr.

 

Ursächlich für die höheren Grabnutzungsgebühren ist die Erhöhung der Friedhofsunter­haltungsgebühr. Diese wurde bisher in Abhängigkeit zur überlassenen Grabnutzungsfläche errechnet. In der Rechtsprechung hat sich kalkulationstechnisch eine Abhängigkeit der Friedhofsunterhaltungsgebühr zu den "verkauften" Jahren an Nutzungsrechten herauskristal­lisiert. Programmtechnisch wird die Kostenstelle Friedhofsunterhaltung auf die Kostenträger­rechnung Friedhofsunterhaltungsgebühr verrechnet. Die durchschnittlichen Gesamtkosten der Kostenstelle Friedhofsunterhaltung 2018 - 2020 in Höhe von 84.882,52  werden durch die Anzahl der "verkauften" Jahre an Nutzungsrechten geteilt (4.169), so dass sich eine jähr­liche Friedhofsunterhaltungsgebühr von 20,36 € ergibt.

 

In der Vergangenheit hat die Gebührenkalkulation einen Deckungsgrad von 82,5 % erzielt. Die neue Kalkulation 2018 2020 erreicht einen Deckungsgrad von 99,7 %. Die fehlenden 0,3 % sind den Rundungen des Zahlenmaterials programmbedingt geschuldet. Die Gesamtkosten für den Kalkulationszeitraum von drei Jahren belaufen sich auf rd. 712.760 . Für den Haushalt 2019 sind Gebühreneinnahmen in Höhe von 240.000  geplant.

 

 

 

 

Ab 2019 wird eine weitere Grabart „Rasenerdwahlgrab“ angeboten. Künftig gibt es nur noch einen Gebührentarif für die Benutzung der Totenhalle und 2 Gebührensätze für die Grab­malgenehmigung. Am stärksten steigen die Friedhofsunterhaltungsgebühren an, weil die Kosten für die Friedhofsunterhaltung bisher nicht zu gleichen Teilen auf alle Grabarten umgelegt wurden. Folglich steigen die Grab­nutzungsgebühren für alle Grabarten an, weil die Friedhofsunterhaltungsgebühr (507,50  pro Grab) ein wesentlicher Bestandteil der Grabnutzungsgebühr ist. Die Tarifstruktur für die Beisetzungsgebühren wurde neu gegliedert. Dagegen konnten die Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle auf 327  reduziert werden.

 


Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die als Anlage beige­gte Neufassung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig