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Auszug - Neufassung der Friedhofssatzung  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2018/245 Neufassung der Friedhofssatzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bruszies erläutert die Vorlage.

 

In ihren Aushrungen hebt Frau Bruszies hervor, dass die Friedhofssatzung aus dem Jahr 2001 stammt. Die letzte Änderung erfolgte 2010. In Abstimmung mit dem Friedhofsgarten­meister schlägt die Verwaltung vor, eine neue Grabart „Rasenerdwahlgrab“ und ein neues Quartier mit gelockerten Gestaltungsvorschriften einzurichten. Diese Tatbestände werden in die Friedhofssatzung eingepflegt. Bei dieser Gelegenheit hat die Verwaltung die Struktur und den Inhalt der bisherigen Friedhofsatzung überprüft und deshalb eine Neu­fassung erarbeitet.

 

Danach werden die einzelnen Paragraphen der neuen Friedhofssatzung diskutiert.

 

nftig wird im § 1 der Friedhof als Waldfriedhof bezeichnet. Im § 18 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Absatz 1 wird festgelegt, dass der Friedhof als Waldfriedhof angelegt ist. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal, das die besondere Gestaltungsart des Friedhofs charakterisiert.

 

Im § 9 Absatz 6 kann auf Antrag eine Bestattung ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zugelassen werden. Diese Regelung wurde aufgenommen, weil sich die Bewohnerstruktur in Großhansdorf durch den Zuzug ausländischer Bürger / Bürgerinnen verändert hat.

 

Frau Rautenberg hat  bei ihren Friedhofsbesuchen festgestellt, dass Nutzungsberechtigte und andere Friedhofsbesucher immer wieder Grabzubehör und Grablichter bei den Baumwahlgräbern ablegen. Sie stellt den Antrag im § 16 Baumwahlgräber Absatz 6 hinter dem letzten Satz einen Satz anzufügen: „Diese werden nach vorheriger Ankündigung vom Friedhofspersonal entfernt.“

 

Der Antrag wird von den Gemeindevertretern kontrovers diskutiert.

 

Beschluss:

 

Im § 16 Baumwahlgräber Absatz 6 hinter dem letzten Satz wird folgender Satz angefügt: Diese werden nach vorheriger Ankündigung vom Friedhofspersonal entfernt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

 

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses sind sich darüber einig, dass im § 17 Ehrengräber Satz 1 die Begriffe Ehepartner und Ehepartnerin redaktionell durch die Begriffe Lebenspartner und Lebenspartnerin ersetzt werden.

 

 

 


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die in der Anlage beigefügte Neu­fassung der Friedhofssatzung mit den zwei vorgenannten Änderungen im § 16 und 17 zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1