"Der Bürgermeister wird gebeten, zu den Kritikpunkten in der Überleitungsbilanz nach § 58, Abs. 3 KiTaG "Personalkosten", "Falscher Basiswert", "Vergleich Platzkosten", "Datengrundlage" eine kritische Stellungnahme gegenüber dem Sozialministerium abzugeben.