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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift vom 08.02.2021 | SI/2021/293 | |||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5.1 | Pläne zum Umbau der Lungenclinic | ||||||
Ö 5.2 | Mühlenteich als Angelteich freigegeben? | ||||||
Ö 5.3 | Abendliche Ansammlungen am Mühlenteich | ||||||
Ö 6 | Antrag der CDU-Fraktion zur Umbesetzung von Stellvertretungen in den Ausschüssen | VO/2021/780 | |||||
Ö 7 | 1. Änderung B-Plan Nr. 40 Gebiet: " Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck tlw. (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)": Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken u. Anregungen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2021/772 | |||||
Ö 8 | 2. Änderung des B-Planes 28 für das Gebiet: nördlich Sieker Landstraße und Schulzentrum/Sportplatz, westlich Plaggenkamp, östlich/südlich U-Bahnlinie (Barkholt 1 b, 1 c, 3, 5, 6, 6 a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16 a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 29 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2 a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck); Beschluss über den Umgang mit Anregungen und Satzungsbeschluss | VO/2020/621-02 | |||||
Ö 9 | Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großhansdorf für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss | VO/2021/777 | |||||
Ö 10 | Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss | VO/2021/778 | |||||
VORLAGE | |||||||
Für den Bau- und Umweltausschuss: Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:
Für die Gemeindevertretung: Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnbauten unter Erhalt des zentral gelegenen 2-geschossigen Bestandsgebäudes einer Wohnungsbaugenossenschaft, der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Turnhalle, Schulkinderhaus und gartenhistorischer Bereich sowie Einzelbäumen und arrondierender Waldflächen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung. Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...; davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
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29.03.2021 - Bau- und Umweltausschuss | |||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||
Beschluss:
Für den Bau- und Umweltausschuss: Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnbauten unter Erhalt des zentral gelegenen 2-geschossigen Bestandsgebäudes einer Wohnungsbaugenossenschaft, der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Turnhalle, Schulkinderhaus und gartenhistorischer Bereich sowie Einzelbäumen und arrondierender Waldflächen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung. Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9; davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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30.03.2021 - Gemeindevertretung Großhansdorf | |||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnbauten unter Erhalt des zentral gelegenen 2-geschossigen Bestandsgebäudes einer Wohnungsbaugenossenschaft, der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Turnhalle, Schulkinderhaus und gartenhistorischer Bereich sowie Einzelbäumen und arrondierender Waldflächen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung. Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 25; davon anwesend: 17; Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 11 | Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021 (Anlage: Antrag der FDP vom 1. März 2021) | VO/2021/771 | |||||
Ö 11.1 | Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021 | VO/2021/771-02 | |||||
Ö 12 | Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf hier: Durchführungsbestimmungen für OnlineSitzungen | VO/2021/763-01 | |||||
Ö 13 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 13.1 | Corona-Teststation am Kortenkamp | ||||||
Ö 13.2 | Betrugsversuch mit Impfangeboten | ||||||