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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf
Datum: Di, 30.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 08.02.2021  
SI/2021/293  
     
   
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5.1  
Pläne zum Umbau der Lungenclinic      
Ö 5.2  
Mühlenteich als Angelteich freigegeben?      
Ö 5.3  
Abendliche Ansammlungen am Mühlenteich      
Ö 6  
Antrag der CDU-Fraktion zur Umbesetzung von Stellvertretungen in den Ausschüssen  
Enthält Anlagen
VO/2021/780  
Ö 7  
1. Änderung B-Plan Nr. 40 Gebiet: " Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck tlw. (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)": Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken u. Anregungen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/772  
Ö 8  
2. Änderung des B-Planes 28 für das Gebiet: nördlich Sieker Landstraße und Schulzentrum/Sportplatz, westlich Plaggenkamp, östlich/südlich U-Bahnlinie (Barkholt 1 b, 1 c, 3, 5, 6, 6 a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16 a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 29 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2 a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck); Beschluss über den Umgang mit Anregungen und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020/621-02  
Ö 9  
Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großhansdorf für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 190, 2731 und 3199 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/777  
Ö 10  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021/778  
    VORLAGE
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Für den Bau- und Umweltausschuss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

Für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - wird ein B-Plan auf­gestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnbauten unter Erhalt des zentral gelegenen 2-geschossigen Bestandsgebäudes einer Wohnungsbaugenossenschaft, der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Turnhalle, Schulkinderhaus und gartenhistorischer Bereich sowie Einzelbäumen und arrondierender Waldflächen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...; davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...; Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde­vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 

 

 

   
    29.03.2021 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

Für den Bau- und Umweltausschuss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - wird ein B-Plan auf­gestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnbauten unter Erhalt des zentral gelegenen 2-geschossigen Bestandsgebäudes einer Wohnungsbaugenossenschaft, der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Turnhalle, Schulkinderhaus und gartenhistorischer Bereich sowie Einzelbäumen und arrondierender Waldflächen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9; davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

   
    30.03.2021 - Gemeindevertretung Großhansdorf
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1. Für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 24, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - wird ein B-Plan auf­gestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnbauten unter Erhalt des zentral gelegenen 2-geschossigen Bestandsgebäudes einer Wohnungsbaugenossenschaft, der denkmalgeschützten Sachgesamtheit Turnhalle, Schulkinderhaus und gartenhistorischer Bereich sowie Einzelbäumen und arrondierender Waldflächen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro czerner göttsch architekten gmbh architektur + stadtplanung in Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffent­lichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

Sollten jedoch die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie dies nicht zulassen: öffentliche Auslegung des Planentwurfes und Einstellen in das Internet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 25; davon anwesend: 17; Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinde­vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 11     Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021 (Anlage: Antrag der FDP vom 1. März 2021)  
Enthält Anlagen
VO/2021/771  
Ö 11.1  
Elternbeitrag und Beitrag für die Mittagsverpflegung Februar 2021  
VO/2021/771-02  
Ö 12  
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf hier: Durchführungsbestimmungen für OnlineSitzungen  
Enthält Anlagen
VO/2021/763-01  
Ö 13  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 13.1  
Corona-Teststation am Kortenkamp      
Ö 13.2  
Betrugsversuch mit Impfangeboten