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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 14.11.2017  
SI/2017/011  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am gefassten Beschlüsse  
VO/2017/064  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
5. Änderung des B-Planes 3 Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2017/061  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines B-Plans zur 5. Änderung des B-Plans 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage 1).

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender  1.1 und 2.1 (sh. Anlage 1).

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2 und 3.1 (sh. Anl. 1).

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

   
    05.12.2017 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 6 - (offen)
   

Herr Kroll erläutert, dass der Textteil der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 geändert werden sollte. Der Sozialausschuss hat über einen Architektenentwurf beraten. Der Entwurf sieht Dächer über den Terrassen und eine Eingangsüberdachung vor, die Baugrenzerde hierdurch überschritten. Der Textteil sollte daher mit folgendem Inhalt unter Ziffer 2.2. ergänzt werden:

Als Ausnahme gemäß § 31 BauGB ist eine Überschreitung der Baugrenzen zugunsten einer Überdachung von Terrassen und eines Eingangsbereiches bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Die Begründung des Bebauungsplanes ist entsprechend anzupassen.

 

Auch bei der Dachform und -neigung sowie der Dacheindeckung rden die Einhaltung der designierten Vorgaben des B-Plans 3.5 zu Komplikationen führen. Da die Gemeinde Großhansdorf sowohl Eigentümerin der Fläche als auch Bauherrin ist, sollten die örtlichen Bauvorschriften daher entfallen. .

 

Beschluss:

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines B-Plans zur 5. Änderung des B-Plans 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage 1).

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender  1.1 und 2.1 (sh. Anlage 1).

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2 und 3.1 (sh. Anl. 1).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses: 9

davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

   
    14.12.2017 - Gemeindevertretung Großhansdorf
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Als Maß der baulichen Nutzung wird eine GR (Grundfläche) von 1.400 m² festgesetzt.

Der Gehweg wird auf 2,80 m verbreitert.

Das Gebäude Kortenkamp 14 wird als “nftig entfallend“ gekennzeichnet.

 

Im Textteil des B-Plans 3.5 wird die Festsetzung 2.2 eingefügt:

 

Als Ausnahme gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist eine Überschreitung der Baugrenzen zuguns­ten einer Überdachung von Terrassen und eines Eingangsbereiches bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.

 

Die Ziffer 4.2.2 (Überbaubare Grundstücksflächen) der Begründung ist anzupassen.

 

Die örtlichen Bauvorschriften entfallen ersatzlos, somit entfällt auch die Ziffer 4.6 der Begründung.

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines B-Plans zur 5. Änderung des B-Plans 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behör­den und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)   berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage 1).

b)   teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1 und 2.1 (sh. Anlage 1).

c)   nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2 und 3.1 (sh. Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 22

davon anwesend: 19; Ja-Stimmen: 19; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0.

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Ö 7  
19. Änderung des Flächennutzungsplanes Gebiet: nördlich LungenClinic, östlich Stoltenbergfläche, südlich Hansdorfer Landstraße, westlich Wöhrendamm (Wöhrendamm 54 / Parzelle 2963 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) Hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses  
Enthält Anlagen
VO/2017/056  
Ö 8  
1. Änderung des B-Planes 17 Gebiet: nördlich LungenClinic, östlich Stoltenbergfläche, südlich Hansdorfer Landstraße, westlich Wöhrendamm (ehem. Wöhrendamm 54 / Parzelle 2963 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) Hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses  
Enthält Anlagen
VO/2017/057  
Ö 9  
Mitteilungen      
Ö 10  
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Ö 10.1  
Anfragen: Atommüllendlager Siek      
Ö 10.2  
Anfragen: Straßenbeleuchtung Radeland      
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