Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses des Schulverbandes Großhansdorf  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses des Schulverbandes Großhansdorf
Gremium: Bauausschuss und Finanzausschuss Schulverband Großhansdorf
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:20 Anlass: Gemeinsame Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 07.05.2019  
SI/2019/127  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 5  
Fragestunde für die Einwohner/innen der Gemeinden      
Ö 6  
Umbau und Erweiterung des Verwaltungsbereiches der Friedrich-Junge-Schule  
Enthält Anlagen
VO/2019/366  
Ö 7  
Bauliche Erweiterung der Grundschule Wöhrendamm  
VO/2019/367  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bauausschuss/Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt:

 

Der Schulverband beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Solitärgebäudes auf dem Schulgelände der Grundschule Wöhrendamm östlich vom an der Straße Wöhrendamm gelegenen Parkplatz und westlich von der Kindertagesstätte Wöhrendamm mit

- Pultdächern/Flachdächern (Die Entscheidung über die Dachform trifft die Schulverbands-versammlung in ihrer Sitzung am 27.06.2019),

- einer Bruttogeschossfläche von bis zu ca. 820 m²,

- hohen Anforderungen an die architektonische Gestaltung und die städtebauliche Einfügbarkeit und

- Gesamtbaukosten i. H. v. bis zu maximal 3.132.000 EUR.

 

Den Planungen soll die Machbarkeitsstudie des Architektenbüros KKP Architekten + Ingenieure, Hamburg, vom Oktober 2018 sowie das Bedarfs- und Funktionsprogramm (Raumnutzungsplanung für Schulverband zur Neubauplanung, Maxi-Variante) der Schule und dem Verein feste Grundschulzeiten an der Grundschule Wöhrendamm vom 23.01.2019 zugrunde gelegt werden.

 

Der Schulverbandsvorsteher wird beauftragt, sich bezüglich der vom Schulverband beabsichtigten Baumaßnahme mit der Gemeinde Großhansdorf ins Benehmen zu setzen.

 

Sobald dieses vorliegt, wird der Schulverbandsvorsteher beauftragt, die für die Baumaßnahme erforderlichen Planungsleistungen in Auftrag zu geben und mit der Gemeinde Großhansdorf einen städtebaulichen Vertrag über die Übernahme der Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwecks Schaffung von Baurecht für das geplante Bauvorhaben auszuhandeln und der Schulverbandsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

   
    06.06.2019 - Bauausschuss und Finanzausschuss Schulverband Großhansdorf
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Der Bauausschuss/Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt:

 

Der Schulverband beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Solitärgebäudes auf dem Schulgelände der Grundschule Wöhrendamm östlich vom an der Straße Wöhrendamm gelegenen Parkplatz und westlich von der Kindertagesstätte Wöhrendamm mit

- Pultdächern/Flachdächern (Die Entscheidung über die Dachform trifft die Schulverbands-versammlung in ihrer Sitzung am 27.06.2019),

- einer Bruttogeschossfläche von bis zu ca. 820 m²,

- hohen Anforderungen an die architektonische Gestaltung und die städtebauliche Einfügbarkeit und

- Gesamtbaukosten i. H. v. bis zu maximal 3.132.000 EUR.

 

Den Planungen soll die Machbarkeitsstudie des Architektenbüros KKP Architekten + Ingenieure, Hamburg, vom Oktober 2018 sowie das Bedarfs- und Funktionsprogramm (Raumnutzungsplanung für Schulverband zur Neubauplanung, Maxi-Variante) der Schule und dem Verein feste Grundschulzeiten an der Grundschule Wöhrendamm vom 23.01.2019 zugrunde gelegt werden.

 

Der Schulverbandsvorsteher wird beauftragt, sich bezüglich der vom Schulverband beabsichtigten Baumaßnahme mit der Gemeinde Großhansdorf ins Benehmen zu setzen.

 

Sobald dieses vorliegt, wird der Schulverbandsvorsteher beauftragt, die für die Baumaßnahme erforderlichen Planungsleistungen in Auftrag zu geben und mit der Gemeinde Großhansdorf einen städtebaulichen Vertrag über die Übernahme der Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwecks Schaffung von Baurecht für das geplante Bauvorhaben auszuhandeln und der Schulverbandsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Bauausschuss:

einstimmig

Finanzausschuss:

einstimmig

 

 

 

 

   
    27.06.2019 - Schulverbandsversammlung Großhansdorf
    Ö 8.1 - (offen)
   

Beschluss:

Der Schulverband beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Solitärgebäudes auf dem Schulgelände der Grundschule Wöhrendamm östlich vom an der Straße Wöhrendamm gelegenen Parkplatz und westlich von der Kindertagesstätte Wöhrendamm mit

- einer Bruttogeschossfläche von bis zu ca. 820 m²,

- hohen Anforderungen an die architektonische Gestaltung und die städtebauliche Einfügbarkeit und

- Gesamtbaukosten i. H. v. bis zu maximal 3.132.000 EUR.

 

Entgegen dem Beschluss in der Sitzung des Bau- und Finanzausschusses des Schulverbandes vom 06.06.2019 trifft die Schulverbandsversammlung noch keine Entscheidung über die Dachform und die Art der Dacheindeckung.

Die Schulverbandsversammlung trifft diese Entscheidung im Einvernehmen mit der Gemeinde Großhansdorf erst nach der Gebäudeplanung auf Grundlage einer Variantenprüfung durch den beauftragten Planer.

 

Den Planungen soll die Machbarkeitsstudie des Architektenbüros KKP Architekten + Ingenieure, Hamburg, vom Oktober 2018 sowie das Bedarfs- und Funktionsprogramm (Raumnutzungsplanung für Schulverband zur Neubauplanung, Maxi-Variante) der Schule und dem Verein feste Grundschulzeiten an der Grundschule Wöhrendamm vom 23.01.2019 zugrunde gelegt werden.

 

Der Schulverbandsvorsteher wird beauftragt, sich bezüglich der vom Schulverband beabsichtigten Baumaßnahme mit der Gemeinde Großhansdorf ins Benehmen zu setzen.

 

Sobald dieses vorliegt, wird der Schulverbandsvorsteher beauftragt, die für die Baumaßnahme erforderlichen Planungsleistungen in Auftrag zu geben und mit der Gemeinde Großhansdorf einen städtebaulichen Vertrag über die Übernahme der Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwecks Schaffung von Baurecht für das geplante Bauvorhaben auszuhandeln und der Schulverbandsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Enthaltungen:

1

 

 

Ö 8  
Mitteilungen      
Ö 9  
Anfragen