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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf
Datum: Di, 01.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
Anlagen:
Anlage TOP15  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 20.06.2019  
SI/2019/134  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers      
Ö 7  
B-Plan 3, 4. Änderung Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 sowie Flurstück 2279 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch) Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegung sowie Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/388-02  
Ö 8  
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 1. Änderung des Bebauungsplans 40. Gebiet: Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (nordöstlich Sieker Landstraße /südwestlich Schulzentrum); Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019/407  
    VORLAGE
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Aufstellungsbeschluss:

 

1. Der B-Plan Nr. 40 l für das Gebiet:  " Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)" soll wie folgt geändert werden: Überarbeitung der überbaubaren Flächen und der Maße der baulichen Nutzung zur Schaffung von zusätzlichem und zeitgemäßem Wohnraum.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur und Stadtplanung, Architektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ebenfalls das Büro Architektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

   
    17.09.2019 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 6 - (offen)
   

Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

 

 

Herr Voß erläutert den Sachverhalt und den Inhalt der beabsichtigten Bauleitplanung.

 

Aus der anschließenden Beratung wird deutlich, dass die  anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, vielfach auch unter dem Eindruck der Mieterinformationsveranstaltung am 16.09.2019, das Projekt grundsätzlich begrüßen.

Da der Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Gewinnung und Abgabe nicht benötigten Stroms der Baugenossenschaft  aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird darum gebeten im weiteren Verfahren die verstärkte Nutzung alternativer und regenerativer Energiequellen zu erwägen.  

Ebenfalls würde eine Erhöhung des Anteils geförderter bzw. begünstigter Wohnungen begrüßt. Ob dies umsetzungsfähig sein wird, ist noch anhand der 2-5 Jahren anfallenden Baukosten zu prüfen.

 

Herr Kroll weist darauf hin, dass die Definition des  Plangeltungsbereichs konkretisiert werden muss, da das Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (Schulzufahrt) nur teilweise berührt ist (die östliche Hälfte wird vom B-Plan 3 überdeckt).

 

 

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss:

 

1. Der B-Plan Nr. 40 l für das Gebiet:  "Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck tlw. (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)" soll wie folgt geändert werden: Überarbeitung der überbaubaren Flächen und der Maße der baulichen Nutzung zur Schaffung von zusätzlichem und zeitgemäßem Wohnraum.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur und Stadtplanung, Architektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ebenfalls das Büro Architektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

   
    01.10.2019 - Gemeindevertretung Großhansdorf
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

 

1.  Der B-Plan Nr. 40 l für das Gebiet: "Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)" soll wie folgt geändert werden: Überarbeitung der überbaubaren Flächen und der Maße der baulichen Nutzung zur Schaffung von zusätzlichem und zeitgemäßem Wohnraum.

 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur und Stadtplanung, Archi­tektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden, mit der Beteiligung der Öffent­lichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ebenfalls das Büro Architektur + Stadtplanung, 22087 Hamburg beauftragt werden.

 

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 25;

davon anwesend: 23; Ja-Stimmen: 22; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

Ö 9  
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur 1. Änderung B-Plan 40  
Enthält Anlagen
VO/2019/408  
Ö 10  
Ersatzneubau Stapelfeld / Resolution der Stadt Ahrensburg Gemeinschaftsantrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/2019/417  
Ö 11  
Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen in der Gemeinde Großhansdorf hier: Neuerlass  
Enthält Anlagen
VO/2019/455  
Ö 12  
Bericht aus dem Schulverband      
Ö 13  
Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
Ö 14  
Genehmigung von erheblichen über- und ausserplanmäßigen Ausgaben      
Ö 15  
Bericht über geleistete unerhebliche über- und ausserplanmäßigen Ausgaben      
Ö 16  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
N 17     Grundstücksangelegenheiten: (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte)      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP15 (958 KB)