Knickschutz

Knickschutz

Knicks gehören zu den prägenden, überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert angelegten Landschaftselementen in Schleswig-Holstein. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier-und Pflanzenarten –darunter auch viele gefährdete Arten. Zudem üben Knicks wichtige Boden-und Klimaschutzfunktionen im waldarmen Schleswig-Holstein aus. Der Gesetzgeber trägt der besonderen Bedeutung der Knicks für die Biodiversität und die kulturelle Identität des Landes durch die Schutzbestimmungen im Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes Rechnung. Damit soll sichergestellt  werden, dass Knickbestand grundsätzlich nicht verringert wird und die Funktionen der Knicks durch eine fachgerechte Knickpflege erhalten bleiben.

Als Bestandteil der Kulturlandschaft stehen Knicks jedoch auch unter dem Einfluss wechselnder Anforderungen an die Landwirtschaft und anderer Nutzungen.

Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz des Landes SH