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Nach §8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz, hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis 1. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Diese Frist gilt nicht, wenn Ausnahmen konkret benannt und begründet sind.
Für die Gemeinden im Gebiet des Kreises Stormarn bedeutet dies, dass sie die in ihrer Zuständigkeit liegenden Haltestellen (Bus und U-Bahn) auf Barrierefreiheit zu überprüfen haben und ggf. nachbessern müssen.
Barrierefreiheit ist lt. Definition die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig.
Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.
In den vergangenen Jahren wurden bereits einige Haltestellen im Gemeindegebiet barrierefrei bzw. zumindest barrierearm ausgebaut. Die Bushaltestellen Papenwisch (2), Schulzentrum, LungenClinic (1), Rosenhof, Manhagen (1) sowie die U-Bahnhaltestellen Schmalenbeck und Großhansdorf sind schon barrierefrei ausgebaut und werden daher nicht weiter berücksichtigt.
Die U-Bahnhaltestelle Kiekut wurde nicht barrierefrei ausgebaut allerdings unter der Maßgabe, das sukzessive alle Bushaltestellen barrierefrei werden und somit die Erreichbarkeit der Ziele im Ort gewährleistet wird.
Die Anforderungen an barrierefreie Haltestellen werden wie folgt definiert:
Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Zuwendungen für den systemgerechten Ausbau von Bushaltestellen von bis zu 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten, die über die Kreise als örtliche Träger des ÖPNV ausgezahlt werden.
Systemgerecht und damit förderfähig sind Haltestellen mit der Fahrfläche (Haltestellenbucht), der Wartefläche, den Wetterschutzeinrichtungen für Personen und Fahrräder sowie der Fahrgastinformation. Zwingende Voraussetzung für die Förderung ist hierbei, dass Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden und die Maßnahme den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht.
Die Förderung beläuft sich abhängig von der Art der Haltestelle und der Kategorie bis zur max. Bausummen von
Kategorie I Kategorie II Kategorie III
Fahrbahnrand 18.000 € 20.000 € 30.000 €
Busbucht (nur Wartefläche) 20.000 € 22.000 € 35.000 €
Busbucht (einschl. Fahrbahn) 30.000 € 35.000 € 45.000 €
Die Kategorien I, II und II bemessen sich u.a. nach der verkehrlichen Bedeutung, den Ein- und Ausstiegszahlen und nach der Anzahl der anfahrenden Buslinien. Rd. 80 % aller Haltestellen fallen unter Kategorie I.
Da die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit mit planerischem Vorlauf und teils erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist, wurde vom Kreis Stormarn neben den Kategorien eine Prioritäten- und Aufgabenliste erstellt, nach der der barrierefrei Ausbau abgewickelt werden soll:
Als Anlage ist eine Übersicht beigefügt, die die vb. Listen und Vorgaben berücksichtigt, die Aus- und Umbauten darstellt und kostenmäßig beziffert.
Da 2 gemauerte Fachwerk-Wartehallen am U-Bahnhof Kiekut und am U-Bahnhof Schmalenbeck abgängig sind, sollten diese ersetzt werden.
Zudem soll eine Haltestelle am U-Bahnhof Schmalenbeck erstmalig mit einer Wartehalle bestückt werden.
Die bislang an 7 Haltestellen errichtete gläserne Wartehalle "Natur" mit Walmdach der Fa. Ziegler Metallbau ist nicht mehr erhältlich.
Es wird daher die gläserne Wartehalle AQUILA GREEN mit flachem Gründach vorgeschlagen.
In einem Kassettensystem sind 16 verschiedenen robusten und langlebigen Sedum-Pflanzen gesetzt. Durch zusätzliche vielseitig blühende Pflanzen ist dieses Gründach besonders bienen- und insektenfreundlich
Der Kreis Stormarn hat dem Umfang der Aus- und Umbauten bereits grundsätzlich zugestimmt.
In 2022 können allerdings trotz der aufgestockten Mittel aber nur die Haltestellen der Prioritätsstufe 1 gefördert werden. Ggf. könnten die anderen Haltestellen der Prioritätsstufe 2 und 3 in 2023 gefördert werden. Hierzu müsste der vorzeitige Baubeginn beantragt und gewährt werden, die Gemeinde müsste dann allerdings in Vorleistung gehen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
Bushaltestellen Übersicht
Ausstattung Haltestellen
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Umsetzung der Um- und Ausbauten der Bushaltestellen gem. beigefügter Liste zu.
Die Verwaltung wird gebeten entsprechende Förderanträge beim Kreis Stormarn zu stellen.