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Der Hauptausschuss hat am 04.05.2021 der Gemeindevertretung den Abschluss des beigefügten Vertrages empfohlen. Auf die Verwaltungsvorlage VO/2021/797 wird verwiesen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten
Anlage:
Städtebaulicher Vertrag
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages zur Abwälzung der Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung zur 9. Änderung des Bebauungsplans 6 für das Gebiet Ahrensfelder Weg 1 und 3 sowie Sieker Landstraße 122 und 124 (Flurstücke 666, 785, 786 und 787 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck) auf den Vorhabenträger sowie zur Definition von Bindungen des Vorhabenträgers.
Ebenfalls beschließt die Gemeindevertretung, den Bürgermeister mit der Ausfertigung des Städtebaulichen Vertrages nach Ergänzung des noch zu ermittelnden Bürgschaftsbetrages (§ 3 Abs. 1) zu beauftragen.