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Die Schulverbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 auf der Basis folgender Daten beschlossen:
Gesamtvolumen......................................................10.000.200 €
Volumen Verwaltungshaushalt ............................................4.679.300 €
Volumen Vermögenshaushalt .............................................5.320.900 €
Kreditaufnahme.......................................................4.469.400 €
Aufgrund der aktuellen Hochpreisphase im Bausektor, über die ich bereits in der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 19.05.2021 unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen berichtet habe, sind die Baukosten für einige der diesjährigen Baumaßnahmen des Schulverbandes derart stark angestiegen, dass zur Anpassung der betreffenden Haushaltsansätze die Erstellung eines 1. Nachtraghaushaltes für das Haushaltsjahr 2021 erforderlich geworden ist.
Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2021 werden auch die bisher in diesem Jahr getroffenen Eilentscheidungen und genehmigten überplanmäßigen Ausgaben durch entsprechende Ansatzkorrekturen berücksichtigt.
Wesentliches Ergebnis der Korrekturen ist, dass die Finanzierung der Mehrausgaben in Höhe von 1.071.700 € zu ca. 90 % über eine Erhöhung der Kreditermächtigung (+965.700 €) erfolgt. Der erforderliche Restbetrag zum Ausgleich des Vermögenshaushalts wird durch die Landeszuweisung für den Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung generiert.
Daraus ergibt sich im Vergleich zum Haushalt 2021 für den 1. Nachtragshaushalt 2021 folgender Stand:
Vermögenshaushalt:
Mehreinnahmen....................................................1.071.700 €
Mindereinnahmen..........................................................0 €
Saldo...........................................................+ 1.071.700 €
Minderausgaben...........................................................0 €
Mehrausgaben.....................................................1.071.700 €
Saldo............................................................-1.071.700 €
Saldo gesamt.............................................................0 €
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt unverändert 4.679.300 €.
Das Volumen des Vermögenshaushaltes steigt auf 6.392.600 € an.
Das Gesamtvolumen beläuft sich nunmehr auf 11.071.900 €.
In der nachstehenden Aufstellung sind alle Haushaltsstellen aufgeführt, für die nach jetzigem Kenntnisstand dringend erforderliche Haushaltskorrekturen erforderlich sind. Die Ansatzänderungen werden jeweils begründet und darüber hinaus bei Bedarf in der Sitzung näher erläutert.
Haushaltsstelle 2111.36102 NEU
Grundschule Wöhrendamm,
Landeszuweisung zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung
Ansatz Haushalt 2021: ........................................................0 €
Ansatz 1. Nachtragshaushalt 2021: .........................................106.000 €
Differenz:...........................................................+106.000 €
Auf die Erläuterungen in den Vorlagen VO/2021/790 und VO/2021/790-1 zur Sitzung der Schulverbandsversammlung am 19.05.2021 wird verwiesen.
Für die diesjährige Anschaffung und Errichtung neuer Außenspielgeräte mit Gesamtkosten
i. H. v. 106.000 € (siehe folgende Haushaltsstelle 2111.93500, Grundschule Wöhrendamm, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens) wurde bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eine Landeszuweisung i. H. v. 106.000 € aus „Investitionsprogramm aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beantragt.
Der Zuwendungsbescheid ist am 27.05.2021 in der Verwaltung eingegangen. Er bewilligt die Zuweisung in beantragter Höhe.
Haushaltsstelle 2111.93500
Grundschule Wöhrendamm,
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
Ansatz Haushalt 2021: ...................................................227.600 €
Ansatz 1. Nachtragshaushalt 2021: ...........................................333.600 €
Differenz: ...........................................................+106.000 €
Auf die Erläuterungen in den Vorlagen VO/2021/790 und VO/2021/790-1 zur Sitzung der Schulverbandsversammlung am 19.05.2021 wird verwiesen.
Die Schulverbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2021 der diesjährigen Anschaffung und Errichtung neuer Außenspielgeräte mit Gesamtkosten i. H. v. 106.000 € entsprechend der von der Schule in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und Finanzausschusses am 22.04.2021 vorgestellten Planung zugestimmt. Dabei sollen die in der Anlage 2 der Vorlage VO/2021/790 unter den Ziffern 1 und 6 aufgeführten Alternativpositionen zur Ausführung kommen.
Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein i. H. v. 106.000 € beantragte Landeszuweisung aus dem „Investitionsprogramm aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ positiv beschieden wird (siehe vorstehende Haushaltsstelle 2111.36102, Grundschule Wöhrendamm, Landeszuweisung zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung).
Haushaltsstelle 2111.94900
Grundschule Wöhrendamm,
Wertverbessernde Maßnahmen, Einbau einer Regenwasserrückhaltung
Ansatz Haushalt 2021: ........................................................0 €
Ansatz 1. Nachtragshaushalt 2021: ..........................................56.000 €
Differenz: ............................................................+56.000 €
Der Einbau einer Regenwasserrückhaltung soll zusammen mit dem Neubau (siehe nachstehende Haushaltsstelle 2111.95003, Grundschule Wöhrendamm, Bauliche Erweiterung) erfolgen. Für diese Maßnahme wurden bereits 100.000 € in den Haushalt eingestellt (Haushaltsjahr 2017: 15.000 €, Haushaltsjahr 2018: 85.000 €).
Aufgrund der von Hamburg Wasser für die Regenwasserkanalisation der Straße Wöhrendamm stark limitierten Einleitmenge für Regenwasser wird die Maßnahme vermutlich umfangreicher als ursprünglich geplant ausfallen. Da die Prüfung des bestehenden Regenwasserleitungsnetzes bzgl. Lage und Zustand noch nicht abgeschlossen ist, liegen noch keine Planungsergebnisse vor, nach denen sich die Mehrkosten konkret bestimmen lassen könnten. Es wird jedoch vermutet, dass aufgrund des höheren Maßnahmenumfangs Mehrkosten i. H. v. bis zu ca. 30% der ursprünglich geplanten Kosten, mithin 30.000 € ergeben könnten, insbesondere dann, wenn sich bei den Planungen herausstellen sollte, dass die von Hamburg Wasser gedeckelte Einleitmenge in die Regenwasserkanalisation der Straße Wöhrendamm nicht durch Einbau einer Regenwasserrückhaltung erreicht werden kann, mit der Folge, dass die Regenwasserleitungen des Neubaus oder des Schulgrundstücks an die Regenwasserkanalisation der entfernter gelegenen Straße Neuer Postweg angeschlossen werden müssen.
Außerdem ist aufgrund der aktuellen Marktpreissituation im Bausektor von durchschnittlich bis zu 20% höheren Preisen im Vergleich zur ursprünglichen Kostenannahme auszugehen.
Somit betragen die Baukosten für die Maßnahme insgesamt ca. 156.000 €, so dass zusätzlich 56.000 € in den Haushalt einzustellen sind.
Haushaltsstelle 2111.95003
Grundschule Wöhrendamm,
Bauliche Erweiterung
Ansatz Haushalt 2021: .................................................2.638.000 €
Ansatz 1. Nachtragshaushalt 2021: .........................................3.275.200 €
Differenz: ..................................................................+637.200 €
Bei den bisher ausgeschriebenen Leistungen für diese Baumaßnahme wurde nach Auswertung der eingegangenen Angebote festgestellt, dass die Angebotssummen der wirtschaftlichsten Angebote die in der Kostenberechnung prognostizierten Kosten um über 17%, mithin um rd. 449.200 € übersteigen. Der Grund hierfür ist das derzeit hohe Preisniveau im Bausektor. Ein Ende der Hochpreisphase ist nicht in Sicht. Es ist muss sogar davon ausgegangen werden, dass die Preise weiter steigen. Im Hinblick auf die derzeit in der Ausschreibung befindlichen und auf die noch auszuschreibenden Leistungen muss im Vergleich zur Kostenberechnung für diese Leistungen mit weiteren Mehrkosten i. H. v. 20%, mithin i. H. v. rd. 190.900 € ausgegangen werden. Insgesamt betragen die Mehrkosten im Vergleich zur Kostenberechnung somit rd. 640.100 €.
Die Bieter der bisher ausgeschriebenen Leistungen wurden um Verlängerung der Bindefrist ihrer Angebote bis zum 25.06.2021 gebeten. Bis auf einen Bieter für das Gewerk Zimmererarbeiten haben alle übrigen Bieter der Bindefristverlängerung zugestimmt.
Bei dem Bieter, der der Bindefristverlängerung nicht zugestimmt hat, handelt es sich um den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, so dass nunmehr nur der Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten und einer im Vergleich zum wirtschaftlichsten Angebot um rd. 55.000 € höheren Angebotssumme für eine Beauftragung in Betracht kommt.
Aufgrund der Bindefristverlängerung bis zum 25.06.2021, muss die Auftragserteilung für die bisher ausgeschriebenen Leistungen bis spätestens zu diesem Tag erfolgt sein. Da jedoch die unterlegenen Bieter mindestens eine Woche vorher über die beabsichtigte Auftragserteilung informiert werden müssen, hat die Entscheidung über die Auftragserteilung bis spätestens zum 17.06.2021 zu erfolgen.
Insoweit ist es dringend erforderlich, dass die Schulverbandsversammlung in dieser Sitzung darüber entscheidet, wie mit der Baumaßnahme weiter verfahren werden soll. Ein Aufschub der Entscheidung würde bedeuten, dass erneut die Bieter um eine Binderfristverlängerung gebeten werden müssen. Dies birgt das Risiko, dass aufgrund weiter gestiegener Preise, Bieter einer Bindefristverlängerung nicht zustimmen, so dass entweder teurere oder keine Angebote für eine Beauftragung zur Verfügung stehen. Im Übrigen würde eine weitere Bindefristverlängerung zu einer weiteren Verzögerung des Baubeginns führen.
Damit ggf. noch offene entscheidungsrelevante Fragen möglichst in dieser Sitzung abschließend geklärt werden können, habe ich Herrn Rosenberg vom Architektenbüro KKP Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB und Herrn Finder vom Ingenieurbüro Pinck Ingenieure Consulting GmbH & Co. KG zu dieser Sitzung geladen.
Alternativen zur weiteren Vorgehensweise
Nachstehend sind die möglichen Alternativen zur weiteren Vorgehensweise zusammen-gestellt.
Alternative A:
Bauausführung ohne Leistungsänderungen
Die Baumaßnahme wird wie geplant durchgeführt. Die Mehrkosten für die Baumaßnahme betragen rd. 640.100 € und sind im 1. Nachtrag zum Haushalt 2021 einzustellen.
Alternative B:
Bauausführung mit Leistungsänderungen
Die Baumaßnahme wird im Wesentlichen wie ursprünglich geplant durchgeführt. Nur die nachstehend beschriebenen Leistungen werden zwecks Erzielung von Einsparungen geändert.
Durch diese Änderung entsteht kein Umplanungsaufwand.
Ersparnis: ........................................................ca. 2.900 €
Durch diese Änderung entsteht ein geringer Umplanungsaufwand.
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: ........................ca. 9.900 €
Durch diese Änderung entsteht ein geringer Umplanungsaufwand.
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: ........................ca. 23.700 €
Durch die vorstehenden Leistungsänderungen können Kosten i. H. v. insgesamt ca. 36.500 € eingespart werden.
Die Mehrkosten für die Baumaßnahme betragen unter Berücksichtigung der vorstehenden Einsparungen rd. 603.600 € und sind in den 1. Nachtragshaushalt einzustellen.
Variante B.1 (Verwaltungsvorschlag):
Die Baumaßnahme wird im Wesentlichen wie ursprünglich geplant durchgeführt. Nur die nachstehend beschriebene Leistung wird zwecks Erzielung von Einsparungen geändert.
Geänderte Notabdichtung im Dachbereich.
Durch diese Änderung entsteht kein Umplanungsaufwand.
Ersparnis: ...........................................................ca. 2.900 €
Die Mehrkosten für die Baumaßnahme betragen unter Berücksichtigung der vorstehenden Einsparung rd. 637.200 € und sind in den 1. Nachtragshaushalt einzustellen.
Alternative C:
Wiederholen des Vergabeverfahrens ohne Leistungsänderungen
Die bisher erfolgten Ausschreibungen werden aufgehoben und ohne Leistungsänderungen erneut zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Diese Alternative kommt nur dann in Betracht, wenn das Vergabeverfahren erst dann wiederholt wird, wenn sich die Marktpreissituation im Bausektor wieder einigermaßen normalisiert hat. Nur so besteht eine realistische Möglichkeit, Angebote zu erhalten, deren Preise unter denen der derzeit zur erwartenden Angebote liegen. Die bloße Wiederholung des Vergabeverfahrens zur jetzigen Zeit in der Hoffnung, dass sich vielleicht andere Bieter oder dieselben Bieter mit günstigeren Angeboten beteiligen birgt die Gefahr, dass Angebote mit höheren Preisen als bisher eingereicht werden.
Ob und wann sich jedoch die Marktpreissituation im Bausektor wieder einigermaßen normalisieren wird, ist nicht abzusehen, so dass diese Alternative zu einer Bauverzögerung mit unbekannter Dauer führt und deshalb meinerseits nicht empfohlen wird.
Alternative D:
Wiederholen des Vergabeverfahrens mit Leistungsänderungen
Die bisher erfolgten Ausschreibungen werden aufgehoben und mit den folgenden Leistungsänderungen erneut ausgeschrieben:
Diese Änderung ist mit einem geringen Umplanungsaufwand verbunden.
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: .........................ca. 11.800 €
Diese Änderung ist mit keinem Umplanungsaufwand verbunden.
Ersparnis: ..............................................................ca. 2.900 €
Diese Änderung ist mit keinem Umplanungsaufwand verbunden.
Ersparnis: ........................................................ca. 2.400 €
Diese Änderung ist mit einem mittleren Umplanungsaufwand verbunden.
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: ........................ca. 5.400 €
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: ........................ca. 6.800 €
Diese Änderung ist mit einem hohen Umplanungsaufwand verbunden. Das Einsparpotential kann erst ermittelt werden, wenn eine konkrete Planung vorliegt.
Ersparnis: ......................................................nicht bekannt
Diese Änderung ist mit keinem Umplanungsaufwand verbunden.
Das Einsparpotential kann erst ermittelt werden, wenn die Angebote der derzeit laufenden Ausschreibung am 02.06.2021 vorliegen.
Ersparnis: ............................................................noch nicht bekannt
Diese Änderung ist mit einem mittleren Umplanungsaufwand verbunden.
Das Einsparpotential kann erst ermittelt werden, wenn die Angebote der derzeit laufenden Ausschreibung am 02.06.2021 vorliegen.
Ersparnis: ............................................................noch nicht bekannt
Diese Änderung ist mit einem geringen Umplanungsaufwand verbunden.
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: ........................ca. 9.900 €
Diese Änderung ist mit einem geringen Umplanungsaufwand verbunden.
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: ..................ca. 23.700 €
Diese Änderung verursacht keinen Umplanungsaufwand.
Ersparnis: ......................................................ca. 5.900 €
Diese Änderung erfordert einen mittleren Umplanungsaufwand.
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: ........................ca. 26.500 €
Diese Änderung erfordert einen geringen Umplanungsaufwand.
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: .......................ca. 4.900 €
Diese Änderung erfordert einen hohen Umplanungsaufwand.
Ersparnis abzgl. geschätzter Kosten für Umplanungsaufwand: ...........ca. 65.400 €
Durch die vorstehenden Leistungsänderungen können Kosten i. H. v. insgesamt ca.
165.600 € eingespart werden.
Die Mehrkosten für die Baumaßnahme betragen unter Berücksichtigung der vorstehenden Einsparungen rd. 474.500 € und sind in den 1. Nachtragshaushalt einzustellen.
Bei dieser Variante besteht die Gefahr, dass sich die vorgenannten Einsparungen durch mittlerweile weiter gestiegene Preise erheblich reduzieren könnten. Außerdem ist diese Alternative mit einer erheblichen Verzögerung des Baubeginns verbunden, so dass ich diese Alternative nicht empfehlen kann.
Alternative E:
Aufheben des Vergabeverfahrens und Neuplanung mit geänderten Planungsgrundlagen
Die bisher erfolgten Ausschreibungen werden aufgehoben, die bisher erbrachten Planungsleistungen werden schlussgerechnet und neue Planerverträge mit grundsätzlich geänderten Planungsgrundlagen abgeschlossen.
Die neuen Planungsgrundlagen könnten sein:
- einfachster Baustandard,
- geringe Anforderungen an die architektonische Gestaltung und die städtebauliche Einfügbarkeit,
- Reduzierung der Bruttogeschossfläche und
- Modulbauweise.
Es ist zu vermuten, dass die Planungskosten für die erforderliche Neuplanung die ggf. durch die Neuplanung erzielten Einsparungen bei den Baukosten aufzehren oder sogar übersteigen werden. Außerdem führt diese Alternative zu einer Verzögerung des Baubeginns von mindestens einem Jahr. Insoweit wird diese Alternative nicht von mir empfohlen.
Fazit:
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der vorgenannten Alternativen, insbesondere im Hinblick auf die Kriterien
- Baubeginn,
- Kostenrisiko
- Bedarf,
- Qualitätsstandard und
- Verwaltungsaufwand
empfehle ich für die weitere Vorgehensweise die Alternative B: Bauausführung mit Leistungsänderungen, Variante Verwaltungsvorschlag.
Alle anderen Alternativen sind insbesondere mit
- einer erheblichen Verzögerung des Baubeginns,
- nicht abschätzbaren Kostenrisiken bzw. mit höheren Kosten,
- mit teilweise nicht bedarfsgerechten Einschränkungen und
- einer Reduzierung des Qualitätsstandards
verbunden.
Die Mehrkosten für die Baumaßnahme betragen für die empfohlene Alternative rd. 637.200 € und sind in den 1. Nachtragshaushalt einzustellen.
Ausgehend davon, dass diese Mehrkosten genauso wie die ursprünglich geplanten Baukosten mit einem Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren finanziert werden, beträgt die jährliche Tilgungsrate für die Mehrkosten ca. 21.240 €.
Haushaltsstelle 2300.95002
Emil-von-Behring-Gymnasium,
Energetische Sanierung
Ansatz Haushalt 2021: .................................................1.160.000 €
Ansatz 1. Nachtragshaushalt 2021: ...............................................1.374.000 €
Differenz: .................................................................+214.000 €
Diese Haushaltsstelle umfasst mehrere Teilmaßnahmen zur energetischen Sanierung des Emil-von-Behring-Gymnasiums. Bei den folgenden zwei Teilmaßnahmen ist eine Erhöhung der Teilansätze erforderlich:
Teilmaßnahme Brandschutzsanierung und energetische Sanierung des Turms I
Teilansatz Haushalt 2021: ................................................530.000 €
Teilansatz 1. Nachtragshaushalt 2021: .......................................734.000 €
Differenz: ...........................................................+204.000 €
Für diese Maßnahme wurden insgesamt 1.600.000 € im Haushalt bereitgestellt (Haushaltsjahr 2019: 180.000 €, Haushaltsjahr 2020: 890.000 €, Haushaltsjahr 2021: 530.000 €). Nach aktueller Planung betragen die Gesamtbaukosten rd. 1.550.000 €. Nunmehr steht in Kürze das Vergabeverfahren für die Beauftragung der einzelnen Gewerke an. Aufgrund der aktuellen Preissituation im Bausektor und den sich daraus ggf. ergebenen hohen Angebotspreisen empfehle ich, auf die ursprünglich geplanten Kosten der Kostengruppen
jeweils 20%, mithin insgesamt 254.000 € aufzuschlagen. Damit steigen die Baukosten auf insgesamt 1.804.000 € (1.550.000 € + 254.000 €). In Verbindung mit den im Haushalt bereits bereitgestellten Mittel i. H. v. insgesamt 1.600.000 € ergibt sich für diese Teilmaßnahme eine Teilansatzerhöhung i. H. v. insgesamt 204.000 €.
Als mögliche Kosteneinsparung käme der Verzicht auf den Einbau der geplanten Lüftungsanlage in Betracht. Dadurch können Kosten i. H. v. ca. 170.200 € eingespart werden. Ich empfehle jedoch, nicht auf den Einbau der Lüftungsanlage zu verzichten. Die Lüftungsanlage wurde eingeplant, um eine gleichbleibende gute Raumluftqualität zu gewährleisten und damit einen Beitrag für gute Lernbedingungen in den 6 Unterrichtsräumen des Turms I zu leisten. Die Lüftungsanlage stellt somit einen täglichen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes dar.
Weitere Einsparungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.
Teilmaßnahme Erneuerung der Heizungszentralen im Turm I und in der Sporthalle
Teilansatz Haushalt 2021: ................................................350.000 €
Teilansatz 1. Nachtragshaushalt 2021: ............................................360.000 €
Differenz: ..................................................................+10.000 €
Für diese Maßnahme wurden insgesamt 750.000 € im Haushalt bereitgestellt (Haushaltsjahr 2019: 37.000 €, Haushaltsjahr 2020: 363.000 €, Haushaltsjahr 2021: 350.000 €). Für die bereits im letzten Jahr erfolgten Erneuerung der Heizungszentrale im Turm I sind Kosten i. H. v. rd. 338.800 € entstanden. Für die nun in diesem Jahr erfolgende Erneuerung der Heizzentrale in der Sporthalle und der Erneuerung der Wärmeverteilung in der Heizungszentrale und in der Unterstation im Turm IV ist mit Kosten i. H. v. rd. 416.900 € zu rechnen. Den dadurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben habe ich gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Großhansdorf für das Haushaltsjahr 2021 i. V. m § 14 Abs. 1 Satz 1 GkZ und § 82 Abs. 1 Satz 4 GO bis zu einer Höhe i. H. v. 10.000 € genehmigt. Damit steigen die Baukosten der Gesamtmaßnahme auf insgesamt 760.000 €. In Verbindung mit den im Haushalt bereits bereitgestellten Mittel i. H. v. insgesamt 750.000 € ergibt sich für diese Teilmaßnahme eine Teilansatzerhöhung i. H. v. insgesamt 10.000 €.
Einsparungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.
Haushaltsstelle 2812.95004
Friedrich-Junge-Schule,
Umbau und Erweiterung des Verwaltungsbereiches
Ansatz Haushalt 2021: ........................................................0 €
Ansatz 1. Nachtragshaushalt 2021: ..........................................58.800 €
Differenz: ............................................................+58.800 €
Von einer Weiterverwendung der vorhandenen Heizungsrohre wurde seitens des Fachplaners abgeraten, so dass die Heizungsrohre im Zuge der Baumaßnahme erneuert werden müssen. Aufgrund der neuen Rohrleitungsführung sind auch die Heizkörper zu erneuern.
Die Kosten für die Erneuerung der Heizungsrohre und der Heizkörper betragen insgesamt 20.500 € zzgl. 10% für Unvorhergesehenes, mithin 23.000 € (auf volle Tausend gerundet).
Da bei nicht unverzüglicher Erneuerung der Heizungsleitungen der Baufortschritt verzögert und der Schulbetrieb über einen längeren Zeitraum als geplant stark beeinträchtigt wird, habe ich aufgrund der unabweisbaren Eilbedürftigkeit die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 23.000 € im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i. V. m. § 50 Abs. 3 GO genehmigt. Hierüber habe ich bereits in der Sitzung der Schulverbandsversammlung am 19.05.2021 berichtet. .....+23.000 €
Haushaltsstelle 9100.37700
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft,
Kredit vom Kreditmarkt
Ansatz Haushalt 2021: .................................................2.469.400 €
Ansatz 1. Nachtragshaushalt 2021: ........................................3.435.100 €
Differenz: ...........................................................+965.700 €
Zur Finanzierung der vorstehenden Mehrausgaben im Vermögenshaushalt entsteht im Vergleich zum Haushalt 2021 ein um 965.700 € höherer Kreditbedarf.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Die Schulverbandsversammlung beschließt aufgrund der dieser Vorlage anliegenden Entwürfe zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 und zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2021:
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
gegenüber bisher | nunmehr fest-gesetzt auf | |||
im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen | 1.071.700 € | 0 € | 5.320.900 € | 6.392.600 € |
die Ausgaben | 1.071.700 € | 0 € | 5.320.900 € | 6.392.600 € |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 4.469.400 € auf 5.435.100 €