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Vorlage - VO/2021/822  

Betreff: Abrechnung 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH; hier: Zustimmung zur Jahresrechnung und Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
17.05.2021 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
01.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2021-05-11_Jahresrechnung 2020 AWO Waldkindergarten  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zu 1) – Zustimmung der Jahresrechnung

 

Die AWO hat die Abrechnung 2020 für den Waldkindergarten eingereicht. Diese ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zu 2) – erhebliche überplanmäßige Ausgabe

 

Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Gemäß der Finanzierungsvereinbarung trägt die Gemeinde die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben.

 

Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar.

 

Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 11.100,-- € bei der Haushaltsstelle 0.4648.70000 (Waldkindergarten Waldreiterweg – Betriebskostenzuschuss) kann durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4640.70000 (Tageseinrichtung für Kinder - Zuschuss ev. Kindergarten) gedeckt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Der vorgelegten Abrechnung 2020 wird zugestimmt.

 

2) Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.100,-- EUR bei der Haushaltsstelle 0.4648.70000 (Waldkindergarten Waldreiterweg – Betriebskostenzuschuss) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 0.4640.70000 (Tageseinrichtungen für Kinder – Zuschuss ev. Kindergarten). Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.