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Zu 1) – Zustimmung der Jahresrechnung
Die AWO hat die Abrechnung 2020 für den Waldkindergarten eingereicht. Diese ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu 2) – erhebliche überplanmäßige Ausgabe
Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Gemäß der Finanzierungsvereinbarung trägt die Gemeinde die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben.
Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung ist die überplanmäßige Ausgabe unabweisbar.
Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 11.100,-- € bei der Haushaltsstelle 0.4648.70000 (Waldkindergarten Waldreiterweg – Betriebskostenzuschuss) kann durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4640.70000 (Tageseinrichtung für Kinder - Zuschuss ev. Kindergarten) gedeckt werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1) Der vorgelegten Abrechnung 2020 wird zugestimmt.
2) Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 11.100,-- EUR bei der Haushaltsstelle 0.4648.70000 (Waldkindergarten Waldreiterweg – Betriebskostenzuschuss) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 0.4640.70000 (Tageseinrichtungen für Kinder – Zuschuss ev. Kindergarten). Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.