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Vorlage - VO/2021/756  

Betreff: Einzäunung des Schulgeländes der Grundschule Wöhrendamm
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Bauausschuss und Finanzausschuss Schulverband Großhansdorf Entscheidung
25.02.2021 
Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses des Schulverbandes Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage VO_2021_756  
Anlage 2 zur Vorlage VO_2021_756  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In den Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 wurden bei der Haushaltsstelle 2111.93500
18.000 € für die Einzäunung des Schulgeländes der Grundschule Wöhrendamm eingestellt.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme steht jedoch unter dem Vorbehalt des in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und Finanzausschusses am 29.10.2020 gefassten Beschlusses, wonach die endgültige Freigabe der Haushaltsmittel durch die Schulverbandsversammlung erfolgen soll. Es wurde in dieser Sitzung vereinbart, den Schulverbandvertreterinnen und Schulverbandsvertretern die geplante Einzäunung des Schulgeländes und die Gründe dafür im Rahmen eines Ortstermins zu erläutern.

 

Der Ortstermin fand am 04.02.2021 statt. Es wurden die seitens der Schule, des Wöhri-Clubs, der Eltern und der Verwaltung bestehenden Gründe für eine Einzäunung des Schulgeländes vorgetragen, der geplante Zaunverlauf vorgestellt sowie Argumente für und gegen eine Einzäunung des Schulgeländes zwischen den Anwesenden ausgetauscht.

 

Des Weiteren wurde im Rahmen des Ortstermins das Zaunelement vorgestellt, das bei der Einzäunung des Schulgeländes verwendet werden soll (siehe Anlage 1). Dabei handelt es sich um ein ca. 1,40 m hohes und ca. 2,00 m breites Stabmattenzaunelement in der Farbe Grün, das bereits für die Einzäunung des Grundstücks der benachbarten Kindertages-einrichtung verwendet wurde und sich somit optisch in den Bestand einfügt. Vor Ort konnte sich davon überzeugt werden, dass der geplante Zaun den auf dem Schulgelände geplanten Neubau optisch nicht beeinträchtigen wird, da der Zaun durch eine Hecke verdeckt und somit kaum aus der Richtung der Straße Wöhrendamm zu erkennen sein wird.

 

Die Verwaltung wurde gebeten, auf einem Plan die beabsichtigte Einzäunung des Schulgeländes einzuzeichnen und diesen Plan dem Bauausschuss und dem Finanzausschuss in ihrer gemeinsamen Sitzung am 25.02.2021 zur weiteren Beratung vorzulegen. Der Plan liegt dieser Vorlage als Anlage 2 bei.

 

Der Zaunabschnitt, der im Plan im südlichen Bereich des Schulgeländes als gestrichelte Linie dargestellt ist, soll erst nach Fertigstellung des Neubaus errichtet werden. Eine Errichtung des Zaunes vor Fertigstellung des Neubaus ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (als Hügel aufgeschütteter Bodenaushub, der nach Fertigstellung des Neubaus für die Herrichtung des Geländes benötigt wird sowie Standort des Provisoriums für die Ganztagsbetreuung während der Bauzeit), auch teilweise, nicht möglich.

 

Grundsätzlich sollen alle Tore außerhalb des Schulbetriebes abgeschlossen sein. Details zur Organisation des Schließdienstes für die Tore werden zwischen der Schule und der Verwaltung abgestimmt.

 

Da seitens der Schule, dem Wöhri-Club und den Eltern ein großes Interesse an einer kurzfristigen Umsetzung besteht, jedoch die nächste Sitzung der Schulverbandsversammlung erst am 08.06.2021 stattfindet, schlage ich vor, dass der Bauausschuss und der Finanzausschuss ihre Beschlüsse, wonach die endgültige Freigabe der Haushaltsmittel für die Einzäunung des Schulgeländes durch die Schulverbandsversammlung erfolgen soll, zurücknehmen und über die Einzäunung des Schulgeländes entscheiden.

 

Auch im Hinblick auf die Organisation der vorbereitenden Maßnahmen für den Neubau ist eine kurzfristige Entscheidung über die Einzäunung des Schulgeländes sehr hilfreich.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bauausschuss/Der Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Der Beschluss des Bauausschusses und des Finanzausschusses vom 29.10.2020, wonach die endgültige Freigabe der im Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 bei der Haushaltsstelle 2111.93500 für die Einzäunung des Schulgeländes der Grundschule Wöhrendamm veranschlagten Haushaltsmittel i. H. v. 18.000 € durch die Schulverbandsversammlung erfolgen soll, wird aufgehoben.

 

  1. Das Schulgelände der Grundschule Wöhrendamm ist gemäß dem der Vorlage als
    Anlage 2 beigefügten Plan einzuzäunen.