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Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit eines Gebäudes zur Unterbringung des Wöhri Club e.V. wird aktuell ein Bebauungsplan zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt.
In § 4 des Städtebaulichen Vertrages zwischen dem Schulverband Großhansdorf und der Gemeinde Großhansdorf zur Übernahme der Planungskosten sind sog. Bindungen vereinbart worden. Lt. § 4 Abs. 4 verpflichtet sich der Vorhabenträger (Schulverband), über die Werkstoffwahl, die Art der Gestaltung der Fassade, des Daches mit evtl. Aufbauten, über die Gestaltung und die Farbgebung des Gebäudes im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden und die getroffenen Entscheidungen bei der Baudurchführung zu berücksichtigen.
Basis bildete bei Vertragsschluss im Sommer 2019 der Entwurf des Architekturbüros KKP Architekten und Ingenieure vom 23.01.2019.
In der gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Finanzausschusses des Schulverbands Großhansdorf am 04.06.2020 wurden zwei vom Architekturbüro KKP erarbeitete Entwurfsvarianten (Pult- und Flachdach mit jeweils roter Klinkerfassade) vorgestellt.
Beide Varianten decken den Raumbedarf des Wöhri Club e.V. ab und berücksichtigen sich an den bislang vom BUA gefassten Beschlüssen zum B-Plan 8.8 und zur Zweigeschossigkeit eines Bauteils (vgl. VO2020/425 für BUA 13.08.2019).
Seitens der beiden Ausschüsse des Schulverbandes wurde die Variante 1 mit Pultdach und roter Klinkerfassade favorisiert, ein Beschluss wurde nicht gefasst, da das Beteiligungsrecht der Gemeinde gewahrt werden sollte, für die Sitzung der Schulverbandsversammlung am 23.06.2020 ist dann die Beschlussfassung zur endgültigen Entwurfsvariante vorgesehen.
Das Pultdach kann als Gründach ausgestaltet werden, was der Retention des anfallenden Oberflächenwassers zugutekommt, und bietet zudem die Möglichkeit zur Unterbringung von Photovoltaikanlagen.
Der Bau fügt sich in das vorhandene bauliche Ensemble aus historischer Grundschule, Pavillon, Turnhalle und der benachbarten Kita Wöhrendamm sehr gut ein.
Aus Sicht der Verwaltung sollte aus den vb. Gründen das Einvernehmen zu dieser Variante erteilt werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen: Präsentation Variante 1 Pultdach Präsentation Variante 2 Flachdach
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Das Einvernehmen gem. § 4 Abs. 4 des Städtebaulichen Vertrages hinsichtlich Werkstoffwahl, Gestaltung der Fassade und des Daches mit evtl. Aufbauten sowie Gestaltung und Farbgebung des Gebäudes zur Unterbringung des Wöhri Club e.V. wird zur Variante 1 (Pultdach) des Architekturbüros KKP erteilt.