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Vorlage - VO/2020/585  

Betreff: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Mulsow, Heinke
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
15.06.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
18.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlagen NK dezentrale Anlagen  
3. Änderung Gebührensatzung dezentrale Schmutzwasserbeseitigungf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Das Büro GeKom hat die Nachkalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Jahr 2019 durchgeführt. Die Nachkalkulation und Überprüfung der Gebühren erfolgt auf Grundlage der in den vergangenen Jahren durchgeführten Vorkalkulationen der Gebühren zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung, zuletzt derjenigen für den Zeitraum 2020-2022.

 

Die Ergebnisse der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung sind in Anlagenblatt 1 „Ziffer 3.2. Gebührensätze für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung“ zusammengefasst.

 

Für das Jahr 2019 hätte die notwendige durchschnittliche Grundgebühr 232,32 Euro je Abfuhr aus Kleinkläranlagen und 93,97 Euro je Abfuhr aus Sammelgrube betragen, tatsächlich betrug sie 45,00 Euro (Kleinkläranlagen bzw. Sammelgruben). Als mengenabhängige Gebühren bei dieser Variante wären für die Kleinkläranlagen 25,79 Euro/m³ notwendig gewesen (tatsächlich 45,00 Euro/m³). Als mengenabhängige Gebühren wären für die abflusslosen Sammelgruben 7,63 Euro/m³ notwendig gewesen (tatsächlich 8,50 Euro/m³).

 

Wenn die Grundgebühr fix wäre und mit 45,00 Euro pro Leerung angenommen würde, würden die mengenabhängigen Gebühren 54,61 Euro/m³ für Kleinkläranlagen und 13,02 Euro/m³ für Sammelgruben betragen.

 

Für das Jahr 2019 ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 6.865,53 Euro (Anlagenblatt 2 „3.3 Ergebnis der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung“). Die verbleibende saldierte Überdeckung beträgt zum 31.12.2019 10.626,38 Euro (Anlagenblatt 3 „Ziffer 3.4 Über-/ Unterdeckung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung“).

 

Die Gebühren in der Gemeinde Großhansdorf sind im Jahr 2019 erstmalig seit längerer Zeit nicht mehr auskömmlich. Das liegt daran, dass die letzte Gebührenanpassung zum 01.01.2017 erfolgte und zwischenzeitlich eine neue Ausschreibung stattgefunden hat, deren preislichen Ergebnisse bislang noch nicht umgesetzt wurden.

 

Im Zuge der Arbeiten der Gebührenvorkalkulation für die Kalkulationsperiode 2020 bis 2022, hat die GeKom unter Berücksichtigung einer geplanten Übertragung der öffentlichen Einrichtung „dezentrale Schmutzwasserbeseitigung“ an die Hamburger Stadtentwässerung zum 01.01.2021, unterschiedliche Gebührenanpassungsmodelle aufgezeigt. Demnach wäre es nicht nötig, die Gebührensätze anzupassen, da die vorhandene Überdeckung bis zur geplanten Übertragung (zum 01.01.2021) nicht aufgezehrt wäre.

 

Im Zuge der Erstellung dieser Nachkalkulation wurde dem Büro GeKom mitgeteilt, dass aktuell die Übertragung an Hamburg Wasser erst zum 01.01.2022 stattfindet, da die Ausschreibung der Entsorgung der dezentralen Anlagen derjenigen Gemeinden, die die diese Leistung bereits an Hamburg Wasser übertragen haben, turnusmäßig  im Jahre 2021 vorgenommen wird.

 

Das Büro GeKom empfiehlt eine moderate Gebührenerhöhung, weil zu erwarten ist, dass spätestens im Jahr 2021 die vorhandene Überdeckung (Stand: 31.12.2019: 10.626,38 Euro) vollständig aufgebraucht und eine Unterdeckung zum Zeitpunkt der Übertragung entstehen könnte.

 

Lt. Empfehlung der GeKom ist die Grundgebühr ( § 7 Abs. 1 der  Gebührensatzung) von derzeit 45,00 Euro je Abfuhr auf 75,00 Euro je Abfuhr zu erhöhen. Die mengenabhängigen Zusatzgebühren (§ 7 Abs. 2 der  Gebührensatzung) können derzeit unverändert bleiben.

Die Sondergebühr (§ 7 Abs. 3 der  Gebührensatzung) ist von derzeit 90,00 € auf 110,00 € zu erhöhen. Sollte sich die Übertragung an HSE um ein weiteres Jahr verschieben, müsste im Jahr 2021 nach erfolgter Nachkalkulation 2020 unter Umständen erneut über eine Gebührenanpassung nachgedacht werden.

 

Mit Hamburg Wasser als künftiger Träger dezentralen Schmutzwasserentsorgung ab 2022 wurde die weitere Vorgehensweise erörtert.

Die Verrechnung der noch vorhandenen Überschüsse wird nach Ansicht der HSE voraussichtlich nicht ausreichen, um zum Zeitpunkt des Aufgabenübergangs der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung eine Gebührenunterdeckung zu vermeiden.

 

Da die Abfuhrleistungen erst in 2021 von HSE neu ausgeschrieben wird, sind die Preise für die dezentrale Entsorgung ab 2022 daher noch nicht bekannt, sie werden sich aber voraussichtlich noch einmal erhöhen. Nach einer überschlägigen Berechnung und unter Berücksichtigung der Umrüstung der gemeindeeigenen Sammelgrube Radeland 41 würde lt. HSE eine Grundgebühr von 45 € (jeweils für SG und KKA) und eine Zusatzgebühr von jeweils rund 26 €/m³ errechnet. Die Umrüstung der Sammelgrube  Radeland hätte nur geringfügige Auswirkungen auf die Höhe der Zusatzgebühr. Grund hierfür ist, dass lt. Kalkulationsmodell der HSE  die Zusatzgebühr nicht ausschließlich mengenabhängig angesetzt wird.

Fixkosten (An-/Abfahrt, Verwaltungskosten, Abwasserabgabe) werden jeweils anteilig sowohl in die Grund- als auch in die Zusatzgebühr eingerechnet.

Die Gekom dagegen kalkuliert die Grundgebühr aus der Summe der Fixkosten/Anzahl Leerungen und die Zusatzgebühr aus den variablen Kosten je m³.

 

Wenn HSE außerdem noch eine voraussichtliche Unterdeckung berücksichtigen muss, würde sich die Diskrepanz - insbesondere bei den Sammelgruben - noch weiter erhöhen.

 

HSE möchte verständlicherweise vermeiden, dass mit der Übernahme der Aufgabe nach Jahren der Gebührenkonstanz seitens der Gemeinde, unter Berücksichtigung der bis dahin aufgelaufenen Unterdeckungen und der erforderlichen Neuausschreibung eine deutliche Anhebung der Gebühren erforderlich wird.  Insofern wird auch seitens der HSE die Empfehlung der Gekom geteilt und die Bitte formuliert, für das Jahr 2021, die Gebühren moderat anzuheben.

 

 

Anlage:

Anlagen NK dezentrale Anlagen

3. Änderung Gebührensatzung dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

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Für den Bau- und Umweltausschuss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Gebührensätze für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung gemäß der Empfehlung des Büros GeKom lt. Nachkalkulation 2019 anzupassen. Der Gemeindevertretung wird empfohlen die beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf zu erlassen.  

 

Für die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der beigefügten Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf.