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In der Sitzung des Sozialausschusses vom 10.03.2020 wurde vom Bürgermeister berichtet, dass aufgrund der ab 01.08.2020 gedeckelten Elternbeiträge davon auszugehen ist, dass der Bedarf im Krippenbereich weiter steigen wird. Lt. Schätzung der Verwaltung werden 3 bis 4 weitere Krippengruppen benötigt.
Seitens der Verwaltung wurde daraufhin geprüft, an welchem Standort ggfs. eine Einrichtung neu errichtet werden kann, bzw. ob ein Anbau an eine bestehende KiTa möglich ist.
Ausgehend von den genannten Bedarf und der Größe der in 2014 in Betrieb genommenen zweigruppigen Krippe am Neuen Postweg von 283,26 m² (Netto-Grundfläche) / 326,33 m² (Brutto-Grundfläche), ist bei einer eingeschossigen 4-gruppigen Kita von gerundet 600 m² (Netto-Grundfläche) und 700 m² (Brutto-Grundfläche) auszugehen. Die Größen wurden aufgerundet, da erfahrungsgemäß die Größe der Nebenräume (Haustechnik, Versorgung und Büros) stärker als bei einer reinen Flächenverdoppelung ansteigt.
Bei einem zweigeschossigen Kita-Bau könnte dem Grunde nach von der aufgerundeten einfachen Brutto-Grundfläche (Flächenzuschlag für Treppenhaus und Aufzug und o. Nebenräume) von gerundet 400 m² ausgegangen werden. Neben dem Baukörper der Kita sind je Kind 10 m² Außenspielfläche anzusetzen. Bei vier Gruppen mit je 10 Kindern gilt es also zusätzlich 400 m² im Außenbereich zu berücksichtigen. Der Gesamt-Flächenbedarf stellt sich bei einer eingeschossigen Kita mit 1.100 m² und bei einer zweigeschossigen Kita mit rd. 800 m². Stellplätze für pädagogisches Personal und Eltern sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Die Prüfung umfasste einerseits alle Kindertagesstätten im Gemeindegebiet unabhängig von der Trägerschaft außer der Wald-Kita, da hier keine Krippenbetreuung stattfinden kann.
Andererseits wurde dem Grunde nach geeignete gemeindeeigene Grundstücke untersucht.
Aus der beigefügten Übersicht sind die Lage der Grundstücke und die (verbleibende) bauliche Ausnutzbarkeit ersichtlich. Für Innenbereichsgrundstücke und Außenbereichsgrundstücke ohne gültigen Bebauungsplan kann keine Aussage getroffen werden.
Anlage: Suchbereiche für Errichtung Kindertagesstätte
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Ohne.
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