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Vorlage - VO/2020/538-01  

Betreff: DRK-Kleiderkammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2020/538
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Voß, Janhinnerk
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
10.03.2020 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Sitzung des Sozialausschusses am 10.02.2020 habe ich über die aktuellen Probleme der DRK-Kleiderkammer berichtet. Danach besteht keine Möglichkeit mehr, die Kleiderkammer in den Räumen der ehemaligen Reha-Stätte am Eilberg-weg zu betreiben. Denkbar wäre die Anmietung einer leer stehenden Ladenfläche im Kiekut-Center, wobei dies einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von € 5.000,00 pro Jahr an das DRK bedeuten könnte (unter der Voraussetzung, dass andere Beteiligte ebenfalls einen Zuschuss zahlen).

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses haben am 10.02.2020 sich dahingehend vereinbart, dass ich zunächst ein Gespräch mit Vertretern des DRK führe und der Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses beraten wird.

 

In einem Gespräch mit der Vorsitzenden des DRK und der Verantwortlichen für die Kleiderkammer wurden die in der Sozialausschusssitzung genannten Fragen ge-stellt und folgende Antworten gegeben:

 

  • Die Kleiderkammer wird aktuell von acht Personen, davon einer Syrerin, ge-führt. Personalprobleme bestehen nicht. Es gibt eher Nachfragen anderer.
  • Der DRK-Vorstand sowie die in der Kleiderkammer beschäftigten Damen "glauben an die Kleiderkammer" und halten diese für zwingend notwendig.
  • Der Bekleidungsbestand wurde komplett an das DRK Schwarzenbek gege-ben. Es ist nicht bekannt, was dort mit den Bekleidungsgegenständen pas-siert.
  • In den Räumlichkeiten in der ehemaligen Reha-Stätte befinden sich jetzt nur noch Möbel, Schränke und Regale. Diese werden entsorgt, sollte keine an-dere Zwischenlagerfläche gefunden werden. Verwaltungsseitig wird geprüft, ob diese vorübergehend im Barkholt 60 untergestellt werden könnten.
  • Sollte der Betrieb der Kleiderkammer im Sommer wieder beginnen können, so wird seitens des DRK die Meinung vertreten, dass innerhalb kürzester Zeit wieder ein größerer Bekleidungsbestand zur Verfügung steht.
  • Die Kleiderkammer besteht seit 60 Jahren und hat dreimal monatlich für die Bekleidungsausgabe geöffnet und einmal monatlich für eine Kleideran-nahme.
  • Etwa 1.000 Personen besuchen jährlich die Kleiderkammer, wobei einige auch häufiger Kleidung erwerben. Es handelt sich überwiegend um Groß-hansdorfer, davon 90% Flüchtlinge oder ehemalige Flüchtlinge und 10% andere Personen, überwiegend Rentner.
  • Die DRK-Kleiderkammer in Ahrensburg wurde geschlossen. Die AWO be-treibt aber eine Kleiderkammer in der Nachbarstadt, allerdings mit deutlich höheren Preisen. Die nächste DRK-Kleiderkammer befindet sich in Bargte-heide (keine Kinderbekleidung) und Trittau.
  • Überlegungen, die DRK-Kleiderkammer künftig eher als professionellen Se-cond-Hand-Shop zu betreiben, steht der Vorstand positiv gegenüber. Es wird zurzeit rechtlich geprüft, inwiefern dieser Wirtschaftsbetrieb zulässig wäre. Auch sollen entsprechende Einrichtungen, z. B. beim DRK in Schwarzen-bek, besucht werden. Über ein solches Angebot könnten auch andere Be-völkerungsgruppen angesprochen werden, gebrauchte Kleidung zu erwer-ben. Die Preise - bisher eine freiwillige Spende von € 1,00 - wären aber zu erhöhen. Dennoch wird ein eigenständiger Betrieb eines solchen Second-Hand-Ladens kaum möglich sein und zumindest in der Anfangszeit eine fi-nanzielle Unterstützung notwendig werden.
  • Das DRK würde es bedauern, wenn die Kleiderkammer nicht kurzfristig wie-dereröffnet werden könnte. Eine "Betriebspause" bis Sommer wäre denkbar, wenn danach eine Möglichkeit bestünde, den Betrieb fortzusetzen. Der Vor-schlag, in den nächsten Monaten die tatsächliche Notwendigkeit zu ermit-teln, wird kritisch gesehen.

 

Das Engagement der Beschäftigten in der Kleiderkammer und des DRK ist außer-ordentlich zu würdigen. Dennoch ist zu hinterfragen - egal von welcher Seite - ob ein Mietzuschuss in Höhe von € 10.000,00 pro Jahr für einen aktuell überschauba-ren Personenkreis angemessen ist (ausgehend von etwa 500 Kunden pro Jahr entspräche dies einem "Bekleidungszuschuss" von € 200,00). Denkbar wäre die Empfehlung an das DRK, ein neues Geschäftsmodell zu entwickeln (Second-Hand-Shop), welches einen größeren Kundenkreis anspricht. Dafür könnte die Gemeinde im ersten Jahr eine Anschubfinanzierung von € 7.500,00 in Aussicht stellen, im zweiten Jahr von € 5.000,00 und ab dem dritten Jahr in Höhe von € 2.500,00. Der Betrieb wird eigenverantwortlich über das DRK Großhansdorf ohne direkte Beteiligung der Gemeinde Großhansdorf geführt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

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Stammbaum:
VO/2020/538   DRK-Kleiderkammer   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2020/538-01   DRK-Kleiderkammer   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage