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In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 17.12.2019 wurde über die städtebauliche Entwicklung der Großhansdorfer Südspitze beraten.
Ausgangspunkt war der Beschluss des Finanzausschusses, das gemeindliche Grundstück Grenzeck 2 mit dem Ziel der Zulässigkeit eines Wohn-und Bürogebäudes zu überplanen.
Aus der Beratung ergab sich, dass ggf. auch der gesamte Bereich der Straße Grenzeck überplant werden sollte, so wie es auch gemäß des damaligen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 38 beabsichtigt war. Auch die nördlich gelegene Grenzeckkoppel rückte während der Beratung in den Fokus, da der nordwestliche Teil noch nicht überplant ist (der südöstliche Bereich fällt in den Plangeltungsbereich des B-Plans 43 A und ist mit dem Solarpark bestanden).
Bevor die Planungsüberlegungen vertieft werden, wurde die Verwaltung um Kostenermittlung gebeten.
Die eingeholten Angebote ergeben folgendes Bild:
Planumgriff
Leistung | B-Plan 38 Variante Grundstück Grenzeck 2
| B-Plan 38 Variante Straße Grenzeck komplett | B-Plan 43 B Grenzeckkoppel |
Stadtplanung | Aufstellung B-Plan im beschleunigten Verfahren inkl. der Berichtigung F-Plan gerundet 7.800,00 € | Aufstellung B-Plan im beschleunigten Verfahren inkl. der Berichtigung F-Plan gerundet 25.000,00 € | Aufstellung B-Plan und gesonderte Aufstellung der F-Planänderung gerundet 25.300,00 € |
Schalltechnische Stellungnahme | 2.499,00 € | 2.618,00 € | 2.856,00 € |
Geländeerhebung, Artenschutzunter-suchung und grün-ordnerischer Fach-beitrag | 3.261,20 € | 6.160,04 € | 5.072,97 € |
Vermessung | 1.011,50 € | 3.867,50 € | 2.963,10 € |
Gesamt: | 14.571,70 € | 37.645,54 € | 36.192,07 € |
Alle 3 Teilbereiche würden demnach Gesamtkosten von 88.409,31 € verursachen.
Die Kosten für weitere Fachgutachten wie z.B. für Bodenuntersuchung, für die Bewirtschaftung des Oberflächenwassers oder Verkehrsgutachten kämen ggfs. im Laufe eines Planverfahrens noch hinzu.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Überplanung des Grundstücks Grenzeck 2 gemäß des Beschlusses des Finanzausschusses derzeit ausreichend.
Die Bebauung der restlichen von der Straße Grenzeck erschlossenen Grundstücke ist über
§ 34 BauGB (innerhalb der zusammenhängenden Ortslage) geregelt. Die Erschließung der Grenzeckkoppel über die schmalen Anwohnerstraßen Grenzeck und Roseneck wird sowohl wegen der Abwickelbarkeit der Prognoseverkehre, als auch hinsichtlich Einbindung in das ausgelastete Netz des Entsorgungsträgers kritisch gesehen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage:
Übersicht Plangeltungsbereiche
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