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Berichterstatterin: Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses
Auf die Vorlagen VO/2019/467 und VO/2019/467-01 und die dazu in den Sitzungen des Sozialausschusses am 24.09.2019 und 22.10.2019 ergangenen Beschlüsse wird verwiesen.
In der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 22.10.2019 wurde der Gemeindevertretung empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Gemeinde Großhansdorf empfiehlt der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.07.2020 wie folgt festzusetzen:
Elterngebühren 2020 | ||||||
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| 2019 | 2020 | Abweichung 20 zu 19 | |||
| Sozialbeitrag | Regelbeitrag | Sozialbeitrag | Regelbeitrag | Sozialbeitrag | Regelbeitrag |
E 4,5 | 154,00 | 174,00 | 157,00 | 178,00 | 3,00 | 4,00 |
E 6,5 | 222,00 | 252,00 | 227,00 | 257,00 | 5,00 | 5,00 |
E 7,5 | 257,00 | 291,00 | 262,00 | 297,00 | 5,00 | 6,00 |
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K 7,5 | 516,00 | 516,00 | 528,00 | 528,00 | 12,00 | 12,00 |
Damit erfolgt eine Erhöhung gegenüber 2019 auf der Basis der für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten beschlossenen Gebühren.“
Die vorstehenden Benutzungsgebühren für das Jahr 2020 unterschreiten damit die von der Kirchengemeinde berechneten Benutzungsgebühren (vgl. Anlage 3.2 der Vorlage VO/2019/467-01), mit der Folge, dass sich im Vergleich zu den bisher von der Kirchengemeinde vorgelegten Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 2020 für die kirchlichen Kindertagesstätten die Einnahmen aus Benutzungsgebühren verringern und der von der Gemeinde an die Kirchengemeinde zu zahlende Betriebskostenzuschuss erhöht.
Die Kirchengemeinde wurde von der Verwaltung gebeten, auf Grundlage der vom Sozialausschuss empfohlenen Benutzungsgebühren die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2020 für die kirchlichen Kindertagesstätten zu aktualisieren und der Verwaltung bis spätestens zum 15.11.2019 vorzulegen. Trotz Erinnerung am 15.11.2019 und Fristverlängerung bis zum 18.11.2019, 10 Uhr, sowie Zuwarten bis 13 Uhr, sind die entsprechenden Haushaltspläne von der Kirchengemeinde nicht vorgelegt worden. Aus diesem Grund musste die Verwaltung den sich aus den vom Sozialausschuss empfohlenen Benutzungsgebühren ergebenden und von der Gemeinde an die Kirchengemeinde zu zahlenden Betriebskostenzuschuss schätzen. Er beträgt ca. 645.100 EUR.
Sofern die Gemeindevertretung den von der Verwaltung in der nichtöffentlichen Vorlage VO/2019/462-02 (Vertragsangelegenheit: Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck nach § 25 Absatz 4 des Kindertagesstättengesetzes) vorgeschlagenen Beschluss zur Änderung des Vertrages über den Betrieb der Kindertagesstätten in der Gemeinde Großhansdorf fasst, hat dies zusätzliche Auswirkungen auf die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2020 für die kirchlichen Kindertagesstätten.
Die Kirchengemeinde wurde von der Verwaltung deshalb gebeten, auf Grundlage der vom Sozialausschuss empfohlenen Benutzungsgebühren und den sich aus dem Änderungsvertrag ergebenden finanziellen Veränderungen die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2020 für die kirchlichen Kindertagesstätten zu aktualisieren und der Verwaltung vorzulegen. Diese sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Danach beträgt der von der Gemeinde an die Kirchengemeinde zu zahlende Betriebskostenzuschuss für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 670.200 EUR.
Dem Beschlussvorschlag in der nichtöffentlichen Vorlage VO/2019/462-02 folgend, schlägt die Verwaltung den o. g. Beschluss vor.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Die Gemeindevertretung beschließt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag | Sozialbeitrag |
Krippenbetreuung: | ||
Dreivierteltagsbetreuung Mo. - Fr.: 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr | 528 EUR/Monat | 528 EUR/Monat |
Elementarbetreuung: | ||
Vormittagsbetreuung Mo. - Fr.: 7:30 Uhr - 12:00 Uhr / 8:30 Uhr - 13:00 Uhr | 178 EUR/Monat | 157 EUR/Monat |
Dreivierteltagsbetreuung Mo. - Fr.: 7:30 Uhr - 14:00 Uhr | 257 EUR/Monat | 227 EUR/Monat |
Dreivierteltagsbetreuung Mo. - Fr.: 7:30 Uhr - 15:00 Uhr | 297 EUR/Monat | 262 EUR/Monat |