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Vorlage - VO/2019/466-02  

Betreff: Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu dem Wirtschafts- und Stellenplan 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH

Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Elternbeiträgen für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2019/466
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
21.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1: Kostenberechnung je Platz  
Anlage 2: Wirtschaftsplan 2020 für AWO-Waldkindergarten  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Berichterstatterin: Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses

 

Auf die Vorlagen VO/2019/466 und VO/2019/466-01 und die dazu in den Sitzungen des Sozialausschusses am 24.09.2019 und 22.10.2019 ergangenen Beschlüsse wird verwiesen.

 

Im Nachgang zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.10.2019 hat die Verwaltung festgestellt, dass

 

-   die vom Sozialausschuss vorgenommene Ergänzung des Betreuungsangebotes des Waldkindergartens um eine Dreivierteltagsbetreuung inkl. Früh- und Spätgruppe (Mo. - Fr.: 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr),

 

-   die den Elternbeiträgen für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH (nachfolgend AWO genannt) zugrundeliegende Beitragsberechnung sowie

 

-   der Sozialbeitragr die Dreivierteltagsbetreuung (Mo. - Fr.: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr)

 

fehlerhaft sind.

 

Folgende Punkte bedürfen der Richtigstellung:

 

 

  1. Ergänzung des Betreuungsangebotes des Waldkindergartens um eine Dreiviertel-tagsbetreuung inkl. Früh- und Spätgruppe (Mo. - Fr.: 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr) durch den Sozialausschuss

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 22.10.2019 wurde der Gemeindevertretung empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„4. Den folgenden Elternbeiträgen für den Waldkindergarten im Zeitraum 01. Januar bis 31. Juli 2020 wird zugestimmt:

Betreuungsangebot

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Dreivierteltagsbetreuung

(Mo. - Fr.: 8:00 Uhr - 14:00 Uhr)

298,00 EUR/Monat

298,00 EUR/Monat

Dreivierteltagsbetreuung

inkl. Frühgruppe

(Mo. - Fr.: 7:30 Uhr - 14:00 Uhr)

310,00 EUR/Monat

310,00 EUR/Monat

Dreivierteltagsbetreuung

inkl. Spätgruppe

(Mo. - Fr.: 8:00 Uhr - 15:00 Uhr)

322,00 EUR/Monat

322,00 EUR/Monat

Dreivierteltagsbetreuung

inkl. Früh- und Spätgruppe

(Mo. - Fr.: 7:30 Uhr - 15:00 Uhr)

334,00 EUR/Monat

334,00 EUR/Monat

Mittagessen

60,00 EUR/Monat

 

 

Damit hat der Sozialausschuss abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung das Betreuungsangebot des Waldkindergartens um die Dreivierteltagsbetreuung inkl. Früh- und Spätgruppe erweitert. Der Sozialausschuss ging dabei von der Annahme aus, dass die AWO auch ein Betreuungsangebot mit einer Dreivierteltagsbetreuung inkl. Früh- und Spätgruppe anbieten will. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Auf Nachfrage bei der AWO erhielt die Verwaltung folgende Auskunft:

 

„Wir hatten für den AWO Waldkitagarten in Großhansdorf für das Jahr 2020 einen Plan mit Früh und Spätdienst eingereicht und dem Beirat vorgelegt. In der Beiratssitzung am 09.09.2019 wurden wir gebeten weitere Wirtschaftspläne zu erstellen, in denen die Kosten für die jeweiligen Veränderungen (ohne Früh- + Spätgruppe, mit Früh- + Spätgruppe, nur mit Frühgruppe, nur mit Spätgruppe) dargestellt werden. Daher kommen die vier Pläne. Wir haben die Elternbeiträge für die Kerngruppe, für die Kerngruppe mit Frühdienst und für die Kerngruppe mit Spätdienst. Es ist möglich, dass eine Familie auch den Früh- und Spätdienst bucht. Da wir die Eltern natürlich vorher nach ihren Betreuungsbedürfnissen gefragt haben, wissen wir, dass es ein Ausnahmefall ist. Wir hätten dann den „Sonderbeitrag“ errechnet ohne eine eigene „Gruppe“ zu beschreiben:

-   Kerngruppe + Früh: 310€ / 32,5 Wochenstunden sind 9,54€ die Wochenstunde

-   Kerngruppe + Spät: 334€ / 35 Wochenstunden sind 9,54€ die Wochenstunde

-   Kerngruppe + Früh + Spät: 9,54* 37,5 Wochenstunden sind 357,75€

 

Insoweit bleibt es bei den folgenden drei Betreuungsangeboten:

-   Dreivierteltagsbetreuung (Mo. - Fr.: 8:00 Uhr - 14:00 Uhr),

-   Dreivierteltagsbetreuung inkl. Frühgruppe (Mo. - Fr.: 7:30 Uhr - 14:00 Uhr),

-   Dreivierteltagsbetreuung inkl. Spätgruppe (Mo. - Fr.: 8:00 Uhr - 15:00 Uhr).

 

 

  1. Zugrundelegung falscher Betriebskosten bei der Berechnung der Elternbeiträge

 

Die von der AWO berechneten Elternbeiträge für den Waldkindergarten der AWO basieren auf dem Kostenplan für das Jahr 2020 vom 26.08.2019 mit Betriebskosten i. H. v. insgesamt 148.757,00 EUR (siehe Anlage 1 und 3 zur Vorlage VO/2019/466). Gemäß dem Kostenplan für das Jahr 2020 vom 11.09.2019 (siehe Anlage zur Vorlage VO/2019/466-01) betragen die Betriebskosten insgesamt 149.770,00 EUR. Eine Berechnung der Elternbeiträge auf Grundlage des Kostenplans für das Jahr 2020 vom 11.09.2019 liegt nicht vor.

 

Nach Rücksprache mit der AWO, teilt diese mit, dass über die Elternbeiträge bereits in der Beiratssitzung des Waldkindergartens am 09.09.2019 beraten wurde. Die höheren Betriebskosten haben sich bei der Aufstellung des Kostenplanes für das Jahr 2020 am 11.09.2019 ergeben. Seitens der AWO ist nicht beabsichtigt, von sich aus die Elternbeiträge auf Grundlage des Kostenplanes für das Jahr 2020 vom 11.09.2019 neu zu berechnen und dem Beirat des Waldkindergartens zur Beratung vorzulegen. Die AWO bittet die Gemeinde um Beibehaltung der von ihr an die Verwaltung gemeldeten Elternbeiträge. Dieser Bitte folgend, hat die Verwaltung auf Grundlage des Kostenplanes für das Jahr 2020 vom 11.09.2019 und auf Grundlage der Berechnungssystematik der AWO die Elternanteile an den monatlichen Betriebskosten je Platz für das Jahr 2020 berechnet, die sich aus den von der AWO vorgeschlagenen Elternbeiträgen ergeben.

 

Hierzu wird auf die Spalten 9 und 10 der als Anlage 1 beigefügten Kostenberechnung je Platz verwiesen.

 

 

  1. Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Heranziehung der Eltern an den Betriebskosten des Waldkindergartens

 

Nach Auffassung der Verwaltung verstoßen die von der AWO vorgeschlagenen Elternbeiträge gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Während die Eltern bei einer Dreivierteltagsbetreuung (Mo. - Fr.: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr) mit einem Anteil i. H. v.
38,80 % der Betriebskosten herangezogen werden, beteiligen sich die Eltern bei einer Dreivierteltagsbetreuung inkl. Frühbetreuung (Mo. - Fr.: 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr) und bei einer Dreivierteltagsbetreuung inkl. Spätbetreuung (Mo. - Fr.: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr) nur mit einem Anteil i. H. v. 37,28 % der Betriebskosten. Für die Verwaltung ist kein sachlicher Grund erkennbar, warum die Eltern bei inhaltsgleichen Angeboten mit unterschiedlichen Anteilen an den Betriebskosten des Waldkindergartens herangezogen werden sollten.

 

Der höhere Elternanteil an den Betriebskosten für eine Dreivierteltagsbetreuung (Mo. - Fr.: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr) kommt nach Auskunft der AWO dadurch zustande, dass der Beirat des Waldkindergartens beschlossen hat, den Elternbeitrag des Vorjahres i. H. v. 298 EUR in gleicher Höhe für das Jahr 2020 festzusetzen, obwohl sich bei einem im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Elternanteil i. H. v. 37,5 % für das Jahr 2020 ein Elternbeitrag
i. H. v. 288 EUR ergeben hätte (siehe Spalte 8 der als Anlage 1 beigefügten Kostenberechnung je Platz).

 

Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen, schlägt die Verwaltung vor, dass für alle drei Betreuungsangebote des Waldkindergartens ein einheitlicher Elternanteil
i. H. v. 37,28 % der Betriebskosten zugrunde gelegt wird. Hierzu wird auf die Spalten 11 und 12 der als Anlage 1 beigefügten Kostenberechnung je Platz verwiesen.

 

Dadurch verringert sich der monatliche Elternbeitrag für die Dreivierteltagsbetreuung
(Mo. - Fr.: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr) von 298,00 EUR auf 286,00 EUR mit der Folge, dass sich die Einnahmen aus Elternbeiträgen verringern und der von der Gemeinde an die AWO zu zahlende Betriebskostenzuschuss erhöht.

 

Die AWO wurde von der Verwaltung gebeten, einen entsprechend aktualisierten Kostenplan für das Jahr 2020 vorzulegen. Dieser liegt dieser Vorlage als Anlage 2 bei. Daraus ergibt sich für die Gemeinde ein Betriebskostenzuschuss i. H. v. 79.176,75 EUR, der, gerundet auf volle Hundert, im Gemeindehaushalt r das Haushaltsjahr 2020 bei der Haushaltsstelle 4648.70000 (Waldkindergarten Betriebskostenzuschuss) zu veranschla-gen ist.

 

 

  1. Zu hoher Sozialbeitrag r die Dreivierteltagsbetreuung (Mo. - Fr.: 8:00 Uhr bis
    14:00 Uhr)

 

Der Sozialbeitrag eines Betreuungsangebotes darf höchstens 37,5 % der monatlichen Betriebskosten je Platz betragen. In den Vorlagen VO/2019/466 und VO/2019/466-01 wurde bei der Dreivierteltagsbetreuung (Mo. - Fr.: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr) versehentlich der Regelbeitrag i. H. v. 298,00 EUR mit einem Elternanteil i. H. v. 38,80 % der Betriebskosten gemäß dem Kostenplan für das Jahr 2020 vom 11.09.2019 als Sozialbeitrag angegeben. Dem Vorschlag der Verwaltung gemäß Nummer 2 folgend, beträgt der Sozialbeitrag 286,00 EUR. Dies entspricht einem Elternanteil i. H. v. 37,28 % der monatlichen Betriebskosten je Platz.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Dem Stellenplan und dem der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplanr das Jahr 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH wird zugestimmt.

 

2. Dem Antrag der AWO, im Waldkindergarten zum 01.01.2020 eine Früh- und eine Spätgruppe für maximal je 5 Kinder einzurichten, wird zugestimmt.

 

3. Im Gemeindehaushalt für das Jahr 2020 wird der Ansatz der Haushaltsstelle 4648.70000 (Waldkindergarten Betriebskostenzuschuss) auf 79.200,00 EUR festgesetzt.

 

  1. Den folgenden Elternbeitgen für den Waldkindergarten wird für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.07.2020 zugestimmt:

 

Betreuungsangebot

Regelbeitrag

Sozialbeitrag

Dreivierteltagsbetreuung

(Mo.-Fr.: 8.00 Uhr - 14.00 Uhr)

286,00 Euro/Monat

286,00 Euro/Monat

Dreivierteltagsbetreuung

inkl. Frühgruppe

(Mo.-Fr.: 7.30 Uhr - 14.00 Uhr)

310,00 Euro/Monat

310,00 Euro/Monat

Dreivierteltagsbetreuung

inkl. Spätgruppe

(Mo.-Fr.: 8.00 Uhr - 15.00 Uhr)

334,00 Euro/Monat

334,00 Euro/Monat

Mittagessen

60,00 Euro/Monat

 

 

 

 

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/466   Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu dem Wirtschafts- und Stellenplan 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Elternbeiträgen für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2019/466-01   Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu dem Wirtschafts- und Stellenplan 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Elternbeiträgen für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2019/466-02   Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu dem Wirtschafts- und Stellenplan 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Elternbeiträgen für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH   Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen   Vorlage