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Vorlage - VO/2019/512  

Betreff: Klimaschutz; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
18.11.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
21.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde ein Antrag vom 30.10.2019 am 31.10.2019 per Mail an die Verwaltung übersandt.

Der Antrag hat das Ziel das Thema Klimaschutz in der Sitzung des Bau- und Umweltaus-schusses am 18.11.2019 sowie in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.11.2019 zu behandeln und enthält weitere Beschlussanträge.

 

Hinweise zur Geschäftsordnung:

 

Bau- und Umweltausschuss

Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf bestimmt der Ausschussvorsitzende Ort und Zeit des Zusammentrittes und setzt nach Beratung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister die Tagesordnung fest.

 

Gemeindevertretung

Der Bürgervorsteher muss nach § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine Angelegenheit auf die Tagesordnung setzen, wenn die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, ein Ausschuss, eine Fraktion oder ein fraktionsloses Mitglied es spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich verlangt.

 

Gemäß § 33 i.V.m § 39 der Geschäftsordnung müssen Anträge und Vorlagen, die Mehrausgaben verursachen oder vorgesehene Einnahmen mindern, um wirksam gestellt zu sein, zugleich einen Deckungsvorschlag aufweisen.

 

Die Beschlussanträge enthalten Punkte, die Mehrausgaben erfordern (z.B. Überarbeitung sämtlicher B-Pläne,  Einstellung einer/eines Klimaschutzbeauftragen).

 

Unabhängig davon kann eine Beratung zum beantragten Themenkomplex durchaus stattfinden.   

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlage:

Antrag Bündnis 90 / Die Grünen

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

(Übernahme aus dem Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

 

Die Gemeinde Großhansdorf erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner

schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

Die Gemeinde Großhansdorf wird die Auswirkungen auf das Klima bei ausnahmslos allen

Rechtsgeschäften und Maßnahmen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Rechts-

geschäfte und Maßnahmen mit Priorität behandeln, welche den Klimawandel oder dessen

Folgen abschwächen. Die Folgen für das Klima müssen bei allen hierfür in Betracht

kommenden Maßnahmen und Rechtsgeschäften der Gemeinde klar dargestellt werden. Die

Gemeinde setzt sich zum Ziel, alle Maßnahmen zu ergreifen, die auf kommunaler Ebene

möglich sind, die zur Einhaltung des 1,5 Grad Zieles beitragen. Hierbei muss bei allen

Maßnahmen sichergestellt werden, dass sie sozial verträglich gestaltet werden, so dass die

Kosten nicht primär die finanziell schwachen Menschen im Ort treffen. Über die geplanten

Maßnahmen zum Klimaschutz, deren Umsetzung und Wirksamkeit wird regelmäßig in den

Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses berichtet.

 

Der Bau- und Umweltausschuss soll eine Auflistung aller bisher in der Gemeinde

Großhansdorf getroffenen Maßnahmen zum Klimaschutz erstellen und die Umsetzung

insbesondere folgender Maßnahmen verbindlich vorbereiten:

 

• Durchführung eines ganztägigen Workshops zur Erstellung eines alternativen

  Verkehrskonzeptes mit Beteiligung der Großhansdorfer Bürgerinnen und Bürger

• Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und -beruhigung

  zur Reduzierung von Emissionen

• Konsequente Umsetzung aller Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Radfahr-

  infrastruktur und des öffentlichen Personennahverkehrs in der Gemeinde

• Überprüfung der Bauleitpläne der Gemeinde mit dem Ziel, energieautarkes und

  klimaoptimiertes Bauen voranzutreiben

• Prüfung aller laufenden und zukünftigen Ausschreibungen der Gemeinde auf möglichst

  klimaschonende Ausschreibungskriterien (u.a. Ökostrom für alle gemeindlichen

  Liegenschaften)

• Fortsetzung der Umstellung der Fahrzeuge der Gemeinde auf möglichst umweltverträg-

  liche Fahrzeuge

• Verwendung von ressourcenschonend und nachhaltig produzierten Produkten in der

  Gemeindeverwaltung

• Zügige Umsetzung des Energiekonzeptes für kommunale Liegenschaften und Schulen

• Prüfung der Einrichtung einer halben Stelle für eine Klimaschutzbeauftragte / einen

  Klimaschutzbeauftragten

 

Die Gemeindevertretung Großhansdorf fordert Bürgermeister und Verwaltung auf, die

Gemeindevertretung und die Bevölkerung über die eingeleiteten Maßnahmen, welche

gegen den Klimawandel ergriffen werden, zu informieren.