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Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde ein Antrag vom 30.10.2019 am 31.10.2019 per Mail an die Verwaltung übersandt.
Der Antrag hat das Ziel das Thema Klimaschutz in der Sitzung des Bau- und Umweltaus-schusses am 18.11.2019 sowie in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.11.2019 zu behandeln und enthält weitere Beschlussanträge.
Hinweise zur Geschäftsordnung:
Bau- und Umweltausschuss
Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf bestimmt der Ausschussvorsitzende Ort und Zeit des Zusammentrittes und setzt nach Beratung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister die Tagesordnung fest.
Gemeindevertretung
Der Bürgervorsteher muss nach § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine Angelegenheit auf die Tagesordnung setzen, wenn die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung, ein Ausschuss, eine Fraktion oder ein fraktionsloses Mitglied es spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich verlangt.
Gemäß § 33 i.V.m § 39 der Geschäftsordnung müssen Anträge und Vorlagen, die Mehrausgaben verursachen oder vorgesehene Einnahmen mindern, um wirksam gestellt zu sein, zugleich einen Deckungsvorschlag aufweisen.
Die Beschlussanträge enthalten Punkte, die Mehrausgaben erfordern (z.B. Überarbeitung sämtlicher B-Pläne, Einstellung einer/eines Klimaschutzbeauftragen).
Unabhängig davon kann eine Beratung zum beantragten Themenkomplex durchaus stattfinden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage:
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen
(Übernahme aus dem Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)
Die Gemeinde Großhansdorf erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner
schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
Die Gemeinde Großhansdorf wird die Auswirkungen auf das Klima bei ausnahmslos allen
Rechtsgeschäften und Maßnahmen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Rechts-
geschäfte und Maßnahmen mit Priorität behandeln, welche den Klimawandel oder dessen
Folgen abschwächen. Die Folgen für das Klima müssen bei allen hierfür in Betracht
kommenden Maßnahmen und Rechtsgeschäften der Gemeinde klar dargestellt werden. Die
Gemeinde setzt sich zum Ziel, alle Maßnahmen zu ergreifen, die auf kommunaler Ebene
möglich sind, die zur Einhaltung des 1,5 Grad Zieles beitragen. Hierbei muss bei allen
Maßnahmen sichergestellt werden, dass sie sozial verträglich gestaltet werden, so dass die
Kosten nicht primär die finanziell schwachen Menschen im Ort treffen. Über die geplanten
Maßnahmen zum Klimaschutz, deren Umsetzung und Wirksamkeit wird regelmäßig in den
Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses berichtet.
Der Bau- und Umweltausschuss soll eine Auflistung aller bisher in der Gemeinde
Großhansdorf getroffenen Maßnahmen zum Klimaschutz erstellen und die Umsetzung
insbesondere folgender Maßnahmen verbindlich vorbereiten:
• Durchführung eines ganztägigen Workshops zur Erstellung eines alternativen
Verkehrskonzeptes mit Beteiligung der Großhansdorfer Bürgerinnen und Bürger
• Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und -beruhigung
zur Reduzierung von Emissionen
• Konsequente Umsetzung aller Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Radfahr-
infrastruktur und des öffentlichen Personennahverkehrs in der Gemeinde
• Überprüfung der Bauleitpläne der Gemeinde mit dem Ziel, energieautarkes und
klimaoptimiertes Bauen voranzutreiben
• Prüfung aller laufenden und zukünftigen Ausschreibungen der Gemeinde auf möglichst
klimaschonende Ausschreibungskriterien (u.a. Ökostrom für alle gemeindlichen
Liegenschaften)
• Fortsetzung der Umstellung der Fahrzeuge der Gemeinde auf möglichst umweltverträg-
liche Fahrzeuge
• Verwendung von ressourcenschonend und nachhaltig produzierten Produkten in der
Gemeindeverwaltung
• Zügige Umsetzung des Energiekonzeptes für kommunale Liegenschaften und Schulen
• Prüfung der Einrichtung einer halben Stelle für eine Klimaschutzbeauftragte / einen
Klimaschutzbeauftragten
Die Gemeindevertretung Großhansdorf fordert Bürgermeister und Verwaltung auf, die
Gemeindevertretung und die Bevölkerung über die eingeleiteten Maßnahmen, welche
gegen den Klimawandel ergriffen werden, zu informieren.