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Die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) ist seit 01.01.2012 Träger der zentralen Abwasserentsorgung der Gemeinde Großhansdorf.
Hierzu wurde ein Aufgabenübertragungsvertrag geschlossen, der neben dem Übergang der fachlichen Aufgabenerledigung auch die Übertragung der Satzungs- und Abgabenhoheit vorsieht.
Gem. § 4 Abs. 2 des Aufgabenübertragungsvertrages wird die HSE von der übernommenen Rechtsetzungsbefugnis nur mit einer in jedem Einzelfall zu erteilenden Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf Gebrauch machen.
Dieser Zustimmungsvorbehalt umfasst auch den nun anstehenden Erlass der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben.
Die Neukalkulation der Gebühren für Schmutzwasserbeseitigung ergibt für 2020 folgende Veränderung: der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung soll ab 01.01.2020 von 2,50 € auf dann € 2,40 je Kubikmeter gesenkt werden.
Die Gebührensenkung wird seitens HSE wie folgt begründet:
Seit Übernahme der hoheitlichen Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung wurden in Großhansdorf in der Regel Gebührenüberschüsse erzielt.
Diese sind gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz innerhalb von drei Jahren nach Feststellung aufwandsmindernd zu verrechnen.
Da ein erhöhter Aufwand durch Sanierungsmaßnahmen im Schmutzwasserbereich aktuell nicht zu erwarten ist, ist eine Gebührenabsenkung unumgänglich.
Die Mitglieder des Abwasserbeirats werden in der Sitzung am 03.12.2019 über die vb. Gebührenveränderung detailliert informiert.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
3. Änderung Entwässerungsabgabensatzung
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Der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung wird zugestimmt.