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Berichterstatterin in der Gemeindevertretung: Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses
In der Sitzung vom 24.09.2019 hat der Sozialausschuss über die Elternbeiträge sowie den Stellen- und Wirtschaftsplan der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH (AWO) beraten (vgl. Vorlage VO/2019/466).
Der Sozialausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Elternbeiträgen sowie den Wirtschafts- und Stellenplänen 2020 mit der sogenannten Kerngruppe zuzustimmen.
Gleichzeitig wurde der AWO die Möglichkeit gegeben einen Antrag auf Früh- und Spätbetreuung zu stellen, da dem Sozialausschuss zur endgültigen Beratung noch einige Hintergrundinformationen wie z.B. die Zulässigkeit einer Betreuung von mehr als sechs Stunden im Waldkindergarten fehlten.
Am 16.10.2019 hat die AWO diesen Antrag bei der Verwaltung eingereicht.
Aufgrund der Bedarfslage einiger Eltern beantragt die AWO, dass eine Frühgruppe in der Zeit von 7.30 bis 8.00 Uhr und eine Spätgruppe von 14.00 bis 15.00 Uhr täglich für bis zu fünf Kinder eingerichtet wird.
Die Zusammensetzung der Früh- und Spätgruppe kann variieren. Das bedeutet, dass die Eltern die Möglichkeit haben, die Früh- und Spätbetreuung in Anspruch zu nehmen oder nur die Früh- bzw. Spätbetreuung zu wählen.
Die jeweils fünf Kinder werden in der genannten Zeit von einer pädagogischen Fachkraft betreut, die auch derzeit in der Gruppe tätig ist.
Erfahrungen der AWO zeigen, dass eine Betreuung über sechs Stunden hinaus auch in einem anderen Waldkindergarten zu keinen Problemen führt.
Die Heimaufsicht des Kreises Stormarn hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es keine rechtlichen Bedenken für eine Betreuung von mehr als sechs Stunden täglich im Waldkindergarten gibt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der AWO zuzustimmen.
Durch die Einrichtung der Früh- und Spätgruppe wird den Eltern, die mit der Betreuungszeit von sechs Stunden organisatorische Schwierigkeiten haben, die Möglichkeit gegeben, dass die Kinder weiterhin im Waldkindergarten betreut werden können.
Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zum Wirtschafts- und Stellenplan 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Der Wirtschafts- und Stellenplan der AWO ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Wirtschafts- und Stellenplan 2020 inklusive der Früh- und Spätbetreuung zuzustimmen.
Für die Gemeinde ergibt sich gemäß des Wirtschaftsplanes ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 78.326,75 €. In der letzten Sitzung wurde dem Betriebskostenzuschuss für die Kerngruppe in Höhe von 68.995,15 € zugestimmt. Somit erhöht sich dieser um nunmehr rund 9.400 €.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertetung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Dem Wirtschafts- und Stellenplan (inkl. Spät- und Frühbetreuung) für das Haushaltsjahr 2020 für den Waldkindergarten der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH (AWO) wird zugestimmt.
2. Im Waldkindergarten wird zum 01.01.2020 eine Früh- und Spätgruppe für maximal je fünf Kinder eingerichtet.
3. Der Ansatz bei der Haushaltsstelle 0.4648.70000 wird auf 78.400 € für das Jahr 2020 erhöht.
4. Den folgenden Elternbeiträgen für den Waldkindergarten im Zeitraum 01. Januar bis 31. Juli 2020 wird zugestimmt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag | Sozialbeitrag |
Elementarbetreuung | ||
Vormittagsbetreuung (Mo.-Fr.: 8.00-14.00 Uhr) | 298,00 EUR/ Monat | 298,00 EUR/ Monat |
Vormittagsbetreuung inkl. Frühgruppe (Mo. - Fr.: 07.30-14.00 Uhr) | 310,00 EUR/ Monat | 310,00 EUR/ Monat |
Dreivierteltagsbetreuung mit Spätgruppe (Mo. - Fr.: 08.00-15.00 Uhr) | 334,00 EUR/ Monat | 334,00 EUR/ Monat |
Mittagessen | 60,00 EUR/ Monat | |