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Auf die Vorlage VO/2019/467 vom 16.09.2019 wird verwiesen.
In der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 24.09.2019 wurde die Verwaltung gebeten,
Kontakt mit der Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck aufzunehmen und die offenen Fragen zu klären. Dieses Schreiben ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Seitens des Sozialausschuses wurde moniert, dass die Landeszuschüsse für Fachberatung in der KiTa Vogt-Sanmann-Weg in Höhe von 650,00 € und für die Qualitätsentwicklung in Höhe von 2.100,00 € sowie die Landeszuschüsse für Fachberatung in der KiTa Bei den Rauhen Bergen in Höhe von 730,00 € und für die Qualitätsentwicklung in Höhe von 1.850,00 € nicht auf der Ausgabenseite ausgwiesen wurden. Die Gesamtaufwendungen müssten entsprechend geändert werden.
Antwort der Kirchengemeinde: Die o. g. Kosten sind unter dem Punkt Fortbildungen auf der Ausgabenseite erfasst.
Des Weiteren sind die Kosten für die Dacharbeiten i. H. v. 137.100 € bei der Kindertagesstätte Bei den Rauhen Bergen als Unterhaltungsmaßnahme zu werten, die somit in die Kalkulation der Benutzungsgebühren einfließen muss.
Antwort der Kirchengemeinde: Es besteht die Auffassung, dass es sich bei der Dachsanierung nicht um eine turnusmäßige Instandhaltung sondern um eine Sanierung (Energie-Effizienz) handelt. Aus diesem Grund wurden diese Kosten nicht in die Betriebskosten eingerechnet.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Dachsanierung um eine Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahme. Gemäß § 24 KiTaG (Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein) zählen diese Kosten zu den Betriebskosten und müssen demnach in die Kalkulation der Benutzungsgebühren einfließen.
Seitens der Kirchengemeinde wurden zwei weitere Anlagen bei der Verwaltung eingereicht:
- In Anlage 2 sind die Betriebskosten ohne die Dacharbeiten in der KiTa Bei den Rauhen Bergen dargestellt. Die sich daraus resultierenden Benutzungsgebühren lagen bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschuses vor.
- In der Anlage 3 werden die Betriebskosten inklusive der Kosten für die Dachsanierung in höhe von 137.100 € dargestellt.
Unter Berücksichtigung der Kosten für die Dachsanierung in den Betriebskosten ergeben sich deutliche Mehrbelastungen für die Eltern.
In der Anlage 3.3 werden die Benutzungsgebühren verglichen.
Demnach steigt die Benutzungsgebühr für die Krippenbetreuung im Vergleich zu 2019 um 54,00 € von 516,00 € auf 570,00 €.
Im Elementarbereich würden die Benutzungsgebühren im Vergleich zu 2019 um durchschnittlich 32,00 € steigen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den prozentualen Elternanteil zu senken, um einen moderaten Anstieg der Benutzungsgebühren zu gewährleisten.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.