Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019/487  

Betreff: Anträge aus dem Beirat der gemeindlichen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Voß, Janhinnerk
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
22.10.2019 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Sitzung des Sozialausschusses am 24.09.2019 hat Frau Apel unter Top 6 b aus der Sitzung des Beirates der gemeindeeigenen Kindertagesstätten berichtet. In der letzten Sitzung des Beirates wurden zwei Anträge von der Elternvertretung eingebracht:

 

Antrag 1

Der Beirat der gemeindeeigenen Kindertagesstätten empfiehlt dem Sozialausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Zu den Beiratssitzungen der gemeindeeigenen Kindertagesstätten darf zukünftig pro gemeindeeigener Kindertagesstätte ein weiteres, nur beratendes Elternteil aus der Elternschaft anwesend sein. Die Auswahl des Elternteils obliegt dem Elternvertreter.

 

Antrag 2

Der Beirat der gemeindeeigenen Kindertagesstätten empfiehlt dem Sozialausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haushaltsplan für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten sowie die Gebührenkalkulation werden, vor Beratung im Beirat, öffentlich gemacht (schriftliche Begründung des Elternvertreters: „Die Gebührenkalkulation sowie die Haushaltsplanung stellt die Betriebswirtschaftlichkeit der gemeindeeigenen Kindergärten dar. Die Notwendigkeit der Nichtveröffentlichung steht dem berechtigten Interesse von Eltern die Kalkulation der zu zahlenden Beiträge im Sinne der Transparenz entgegen“).

 

Diesen beiden Anträgen wurde im Beirat mehrheitlich stattgegeben.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 24.09.2019 wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

 

Beide Anträge von Herrn Wemmel werden zur Beratung in die Fraktionen gegeben. Der Sozialausschuss wird bei seiner nächsten Sitzung über die Anträge abstimmen.

 

 

 

Erläuterung zu Antrag 1

Gemäß § 18 KiTaG besteht der Beirat zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertreter/innen der pädagogischen Kräfte und des Trägers.

Die Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten konkretisiert dies im § 11:

„Für die Kindertagesstätten wird ein gemeinsamer Beirat gebildet. Er besteht aus der Elternsprecherin oder dem Elternsprecher der Elternvertretung der Kita Wöhrendamm, der Kita Haberkamp, der Kita Neuer Postweg, den Leitungen der Kita Wöhrendamm, der Kita Haberkamp und der Kita Neuer Postweg und drei Mitgliedern der Gemeindevertretung Großhansdorf.“

Die Geschäftsordnung für den Beirat der gemeindeeigenen Kindertagesstätten wiederholt die vorgenannte Auflistung.

 

Insofern ist der Teilnehmerkreis der Beiratssitzung klar definiert. Zwar beantragen die Eltern lediglich ein beratendes Elternteil, hier treffen die vorgenannten Bestimmungen allerdings keinen Unterschied. Sollte die Anzahl der Eltern erhöht werden, so gilt dies auch für die Anzahl der pädagogischen Kräfte und der Mitglieder der Gemeindevertretung.

Verwaltungsseitig besteht die Ansicht, dass sich an der Mitgliederzahl des Beirates nichts ändern sollte, unabhängig von einer beratenden oder stimmberechtigten Mitgliedschaft.

 

Erläuterung zu Antrag 2

Die Veröffentlichung des Haushaltsplans sowie der Gebührenkalkulation sind nicht eindeutig geregelt. Gemäß Geschäftsordnung des Beirates sind die Sitzungen des Beirates nicht öffentlich. Das bedeutet, dass auch die Sitzungsunterlagen nicht öffentlich wären. Die mitunter gleichlautenden Vorlagen sind in den Beratungen des Sozialausschusses aber öffentlich und sind für die Sitzungen des Sozialausschusses über Allris in der Ladungsfrist für jedermann zu lesen.

 

Die Eltern wünschen jedoch eine Veröffentlichung vor der Beratung im Beirat. Dies ist grundsätzlich technisch möglich. Die Vorlagen könnten parallel zur Ladungsfrist des Kita-Beirates im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Dennoch ist die Notwendigkeit zu hinterfragen; denn der Beirat wirkt bei Kita-Entscheidungen lediglich mit. Die Beschlussfassung obliegt dem Träger. Aufgabe des Beirates ist es, bei wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen eine Stellungnahme für die Gemeinde Großhansdorf abzugeben. Durch die paritätische Besetzung des Beirates sollen bestimmte Entscheidungen vorab gleichberechtigt fachlich diskutiert und abgestimmt werden, um eine Empfehlung an die beschlussfassenden Gremien zu geben. Insofern stellt sich die Frage, inwiefern eine nicht beschlossene Gebührenkalkulation oder Haushaltsplanung im Vorwege der Transparenz dient. Wichtiger erscheint es, nach einer Beschlussfassung die Elternschaft über die Haushaltsplanung und Gebührenkalkulation zu unterrichten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.