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Berichterstatterin im Sozialausschuss: Frau Apel als Vorsitzende des Beirates der gemeindeeigenen Kindertagesstätten
Berichterstatterin in der Gemeindevertretung: Frau Apel als Vorsitzende des Sozialausschusses
Auf die Vorlage VO/2019/448 vom 26.08.2019 wird verwiesen.
In der Sitzung vom 24.09.2019 hat der Sozialausschuss folgenden Beschluss gefasst:
„Die Beschlussfassung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten vom 01.01.2020 bis 31.07.2020 wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die kalkulierten Personalkosten um 89.400 € (bereits ab 01.01.2020 eingeplante Personalkosten für die Erhöhung des Betreuungsschlüssels im Elemntarbereich der KiTas von 1,5 auf 2,0 gem. neuem KiTa-Gesetz ab 01.08.2020) zu reduzieren. Die geänderte Gebührenkalkulation ist dem Sozialausschuss bis zu seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen“
In der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation wurden die Personalkosten um 89.400 € reduziert (Kindertagesstätte Wöhrendamm: - 58.200 €, Kindertagesstätte Haberkamp:
- 31.200 €).
Des Weiteren wurden die für die Gebührenkalkulation relevanten Beschlüsse des Sozialausschusses, welche unter dem Tagesordnungspunkt 10 „Haushalt“ am 24.09.2019 gefasst wurden, entsprechend berücksichtigt:
1. Haushaltsstelle 0.4641.50000 (Unterhaltung Kita Wöhrendamm) neuer Ansatz: 38.000 €
2. Haushaltsstelle 0.4641.54000 (Bewirtschaftung Kita Wöhrendamm) neuer Ansatz: 77.800 €
3. Haushaltsstelle 0.4643.50000 (Unterhaltung Kita Haberkamp) neuer Ansatz: 18.000 €
4. Haushaltsstelle 0.4643.54000 (Bewirtschaftung Kita Haberkamp) neuer Ansatz: 48.700 €
5. Haushaltsstelle 0.4644.50000 (unterhaltung Kita Neuer Postweg) neuer Ansatz: 4.000 €
Auf Grund der oben genannten Änderungen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Elternanteil an den Betriebskosten (Kostendeckungsgrad) wie folgt festzusetzen:
Tabelle: Elternanteil an den Betriebskosten für das Jahr 2020
Betreuungsangebot | Elternanteil (Kostendeckungsgrad) | |
Regelbeitrag | Sozialbeitrag | |
Krippenbetreuung | 29,5 % | 29,5 % |
Elementarbetreuung | 36,5 % | 36,5 % |
Mittagessen | 65,0 % | 65,0 % |
Aus Sicht der Verwaltung sollte der deutliche Anstieg der Betriebskosten nur moderat auf die Eltern umgelegt werden, so dass vorgeschlagen wird, den Elternanteil (Kostendeckungsgrad) im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 zu senken.
Für die Krippenbetreuung bedeutet dies, dass der Elternanteil von 30,00 % (2019) auf 29,5 % und im Elementarbereich von 37,5 % (2019) auf 36,5 % gesenkt wird.
Auf Grundlage der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kostendeckungsgrade ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2020 die folgenden Benutzungsgebühren:
Tabelle: Benutzungsgebühren für das Jahr 2020
Gebührengegenstand | Regelbeitrag pro Monat | Sozialbeitrag pro Monat |
Krippenbetreuung | ||
Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche) | 650,-- € | 650,-- € |
Elementarbetreuung | ||
Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche) | 242,-- € | 242,-- € |
Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche) | 294,-- € | 294,-- € |
Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche) | 367,-- € | 367,-- € |
Mittagessen |
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Zusätzlich zur Dreivierteltags- oder Ganztagsbetreuung | 60,-- € |
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In der folgenden Tabelle sind die von der Verwaltung für das Jahr 2019 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren den derzeit geltenden Benutzungsgebühren gegenübergestellt.
Tabelle: Gebührenvergleich
Gebührengegenstand | Regelbeitrag pro Monat | Sozialbeitrag pro Monat | ||||
2019 | 2020 | Differenz | 2019 | 2020 | Differenz | |
Krippenbetreuung1 | ||||||
Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche) | 635,-- € | 650,-- € | + 15,-- € | 635,-- € | 650,-- € | + 15,-- € |
Elementarbetreuung2 | ||||||
Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche) | 231,-- € | 242,-- € | + 11,-- € | 231,-- € | 242,-- € | + 11,-- € |
Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche) | 280,-- € | 294,-- € | + 14,-- € | 280,-- € | 294,-- € | + 14,-- € |
Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche) | 349,-- € | 367,-- € | + 18,-- € | 349,-- € | 349,-- € | + 18,-- € |
Mittagessen3 | 60,-- € | 60,-- € | +-0,-- € |
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1 Elternanteil für die Krippenbetreuung: 2019: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30% 2020: Regelbeitrag: 29,5%, Sozialbeitrag: 29,5% 2 Elternanteil für die Elementarbetreuung: 2019: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5% 2020: Regelbeitrag: 36,5%, Sozialbeitrag: 36,5% 3 Elternanteil für das Mittagessen: 2019: 70% 2020: 65 % | ||||||
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Dieser Vorlage liegt als Anlage 2 der Entwurf der 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten bei, der die von der Verwaltung für das Jahr 2020 vorgeschlagenen Benutzungsgebühren berücksichtigt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen. Ihr wird zugestimmt.
Dem der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Entwurf der 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdof über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.
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