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Vorlage - VO/2019/421  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplans 17;
Gebiet: Siedlungsbereiche des Waldreiterwegs zwischen Hansdorfer Landstraße, Ihlendieksweg und Wöhrendamm (Hausnummern 5 - 23 und 30 - 44).
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
13.08.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B 17.2 Luftbild Waldreiterweg  
B 17.2 Luftbild Waldreiterweg - Abschnitt Hansdorfer Landstraße - Ehrenmal  
B 17.2 Luftbild Waldreiterweg - Abschnitt Ehrenmal - Wöhrendamm  
B 17.2 B-Plan 17 Waldreiterweg - Abschnitt Hansdorfer Landstraße - Ehrenmal  
B 17.2 B-Plan 17 Waldreiterweg - Abschnitt Ehrenmal - Wöhrendamm  
B 17.2 B-Plan 17 mit Gebäuden Waldreiterweg – Abschnitt Hansdorfer Landstraße - Ehrenmal  
B 17.2 B-Plan 17 mit Gebäuden Waldreiterweg - Abschnitt Ehrenmal - Wöhrendamm  
B 17.2 B-Plan Nr. 17 Planzeichenerklärung  
B 17.2 B-Plan Nr. 17 Textteil  
B 17.2 Ansichten alter Villen  
B 17.2 Planvariante 1  
B 17.2 Planvariante 2  

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In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.06.2019 wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, für die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.08.2019 einen Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für die Siedlungsbereiche am Waldreiterweg vorzubereiten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 ist  am 06.11.1986 rechtsverbindlich geworden. Das Plangebiet am Waldreiterweg teilt sich in 2 Siedlungsbereiche auf  (Hausnummern 5 - 23   und  30 - 44), die nördlich und südöstlich des Ehrenmals liegen.  Die Siedlungsbereiche sind mit Baukörpern sehr unterschiedlicher Größe und Gestaltung bestanden, einige repräsentative Gebäude sind mittlerweile rd. 100 Jahre alt.

 

Die bauliche Ausnutzung der beiden reinen Wohngebiete ist mit einer GRZ von 0,15 und einer GFZ von 0,25 im Vergleich zu anderen B-Plänen niedrig, die tlw. sehr großen Grundstücke ermöglichen aber unter Anwendung der beiden Faktoren eine gute bauliche Ausnutzbarkeit. Zulässig sind Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss, Ausnahme bilden nur die Grundstücke Waldreiterweg 21 und 23: hier sind zwei Vollgeschosse zulässig.

 

Wie in fast allen älteren Bebauungsplänen, wurden auch im B-Plan 17 für die beiden Siedlungsbereiche grundstücksübergreifende überbaubare Flächen festgesetzt.

Die waldrandnahe Lage löst einen 30 m tiefen Waldabstandsstreifen aus. Zusammen mit dem umgreifenden Landschaftsschutzgebiet führt dies zu einer Tiefenbegrenzung der Bebaubarkeit der Grundstücke.

 

Im  Bereich der Grundstücke 38-40 f wurde vom zuständigen Landesamt eine vorgeschichtliche Siedlungsstätte aufgenommen, die es bei einer etwaigen Überplanung ebenso wie die o.g. Schutz – und Abstandsbereiche zu berücksichtigen gilt.

 

Das Plangebiet ist noch nicht vollständig bebaut. Einige bereits bebaute größere Grundstücke wie Hausnummer 5, 21 und 42 verfügen noch über Ausbaureserven.

 

Eine erschließungstechnische Besonderheit ist, dass die Wasserversorgung fast aller  Grundstücke in den Siedlungsgebieten über Brunnen sichergestellt ist (außer einigen  Grundstücken nahe der Hansdorfer Landstraße), die Grundstücke aber an die zentrale Schmutzwasserentwässerung angeschlossen sind.  Ein Ringschluss der Frischwasserleitung ist nach einer etwas älteren Aussage von Hamburg Wasser aus Kostengründen jedoch nicht vorgesehen.

 

Mögliche Ziele einer Planänderung:

 

Zunächst stellt sich die Frage des Umgriffs der 2. Änderung des B-Plans 17.

Infrage kämen z.B. der komplette rd. 68.200 m² große Siedlungsbereich Waldreiterweg (Planvariante 1) oder nur der rd. 35.100 m² große Bereich zwischen Ihlendieksweg / Ehrenmal und Wöhrendamm / Halenfort unter Einbeziehung der Straßenfläche (Planvariante 2).

 

Denkbar ist eine Neuaufteilung der noch grundstücksübergreifenden überbaubaren Flächen zugunsten einer aufgelockerten Anordnung separater Baufenster.

Dies käme auch dem Schutz des Baumbestandes zugute.

 

Zu berücksichtigen sind schließlich die unterschiedlichen Vorgaben zur Grundflächenzahl der für den Ursprungsbebauungsplan 17 geltenden BauNVO 1977 und der bei einer Überplanung anzuwendenden BauNVO 2017: während die BauNVO 1977 die Nichtanrechenbarkeit der Flächen von Garagen, Zufahrten etc. vorsieht, sind diese Flächen aktuell in die GRZ einzurechnen.

 

Trotz der vom Verordnungsgeber angesetzten automatischen Möglichkeit der  Überschreitung der GRZ zugunsten derartiger Flächen um 50 %, könnte dies im Einzelfall nicht auskömmlich sein. Somit sollte eine Überschreitung der GRZ ausschließlich für diese Flächen überlegt werden (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO 2017).

 

Kostenübersicht:

Vermessung:

Siedlungsbereich Waldreiterweg komplett:  5.176,50 €

Siedlungsbereich Waldreiterweg zwischen Ihlendieksweg und Wöhrendamm: 3.034.50 €

 

Stadtplanung:

Siedlungsbereich Waldreiterweg komplett: 31.800,00 €.

Siedlungsbereich Waldreiterweg zwischen Ihlendieksweg und Wöhrendamm: 20.200,00

 

Die Kosten der Fachgutachten Grünordnung / Artenschutz und Schallschutz wurden noch nicht abgefragt, dürften aber zusammengerechnet erfahrungsgemäß die vb. Kosten der Stadtplanung erreichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Planänderung nicht zwingend erforderlich, da der Baumschutz ohnehin über die entsprechende Satzung sichergestellt wird. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Baumschutzsatzung ist es zum Erhalt einzelner Bäume den Bauherren durchaus zuzumuten, einen Baukörper innerhalb der überbaubaren Flächen auch zu verschieben.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlagen:

 

B 17.2 Luftbild Waldreiterweg

B 17.2 Luftbild Waldreiterweg - Abschnitt Hansdorfer Landstraße - Ehrenmal

B 17.2 Luftbild Waldreiterweg - Abschnitt Ehrenmal - Wöhrendamm

B 17.2 B-Plan 17 Waldreiterweg - Abschnitt Hansdorfer Landstraße - Ehrenmal

B 17.2 B-Plan 17 Waldreiterweg - Abschnitt Ehrenmal - Wöhrendamm

B 17.2 B-Plan 17 mit Gebäuden Waldreiterweg - Abschnitt Hansdorfer Landstraße -   

           Ehrenmal

B 17.2 B-Plan 17 mit Gebäuden Waldreiterweg - Abschnitt Ehrenmal - Wöhrendamm

B 17.2 B-Plan Nr. 17 Planzeichenerklärung

B 17.2 B-Plan Nr. 17 Textteil

B 17.2 Ansichten alter Villen

B 17.2 Planungsvariante 1

B 17.2 Planungsvariante 2

 

 

 

 

 

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Aufstellungsbeschluss:

 

1. Der B-Plan Nr. 17 für das Gebiet:  „Baugebiet Waldreiterweg, südlich Hansdorfer Landstraße und westlich Wöhrendamm“ soll für das Teilgebiet „Siedlungsbereiche des Waldreiterwegs zwischen Hansdorfer Landstraße, Ihlendieksweg und Wöhrendamm (Hausnummern 5 - 23  und / oder  30 – 44)“ geändert werden.  Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Überplanung der Wohnbaugrundstücke mit dem Ziel des bestmöglichen Schutzes der vorhandenen Bäume unter Neuzuschnitt der überbaubaren Flächen*.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planwerkstatt Nord in Güster, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Planwerkstatt Nord in Güster beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


*der tatsächliche Plangeltungsbereich sollte entsprechend des Beratungsergebnisses noch benannt werden.