Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019/406  

Betreff: Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
hier: Überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.4646.98700 (Kindertagesstätte Kortenkamp - Zuschuss Erstausstattung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
20.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1_Erstausstattung Kita Kortenkamp  
Anlage 2_Aufschlüsselung Erstausstattung Kita Kortenkamp  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Lebenshilfe Stormarn hat der Verwaltung die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Kalkulation der Erstausstattung für die Kindertagesstätte „Beste Freunde“ im Kortenkamp zugesandt.

 

Des Weiteren hat die Lebenshilfe Angebote zur Verfügung gestellt, damit einige Postionen aufgeschlüsselt werden können (Anlage 2).

 

Im Haushalt 2019 wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 50.000 EUR bereit gestellt. Bei diesem Ansatz handelt es sich um einen Schätzwert, der seitens der Verwaltung veranschlagt wurde.

Hierfür wurden die Kosten für die Ausstattung der zwei Krippen- und einer Elementargruppe im derzeitigen Provisorium in der ehem. Reha-Stätte zugrunde gelegt. Der Zuschuss betrug rund rd. 96.000 EUR.

 

Bei der Haushaltsplanung wurde davon ausgegangen, dass ausschließlich zwei zusätzliche Elementargruppen ausgestattet werden müssen.

Unberücksichtigt blieb unter anderem, dass die Spielgeräte am Provisorium demontiert und am Kortenkamp montiert werden sollen und hierfür weitere Kosten entstehen. Des Weiteren war nicht bekannt, dass zusätzliche Außenspielgeräte angeschafft werden.

 

Um eine termingerechte Bestellung seitens der Lebenshilfe und die damit verbundene pädagogisch fach- und kindgerechte Ausstattung gewährleisten zu können, sollte der überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt werden.

 

Von der Lebenshilfe wurden auch größere Wandfliesen und „Spiegellandschaften“ in den sanitären Bereichen gewünscht (nicht in der Anlage 1 enthalten). Diese wären mit Mehrkosten von rd. 12.000 EUR verbunden gewesen und wurden von der Verwaltung bereits abgelehnt.

 

Die Lebenshilfe hat die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 vorgelegt. Demnach erhält die Gemeinde Großhansdorf eine Rückerstattung in Höhe von rd. 82.000 EUR. Die überplanmäßige Ausgabe kann mit diesen Mitteln gedeckt werden.

 

Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, da die fachgerechte Ausstattung einer Kindertagesstätte für die Betreuung der Kinder notwendig ist. Ohne das Inventar können die Kinder nicht ab dem 01.11.2019 in der Kindertagesstätte „Beste Freunde“ betreut werden.

 

 

Die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 62.900 EUR bei der Haushaltstelle 1.4646.98700 (Kindertagesstätte Kortenkamp – Zuschuss Erstausstattung) kann durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4647.70000 (Tageseinrichtung Eilbergweg – Betriebskostenzuschuss) gedeckt werden.

 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 62.900,-- EUR bei der Haushaltstelle 1.4646.98700 (Kindertagesstätte Kortenkamp – Zuschuss Erstausstattung) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4647.70000 (Kindertagesstätte Eilbergweg – Betriebskostenzuschuss). Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.