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Vorlage - VO/2019/401  

Betreff: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 21.05.2019 gefassten Beschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Magdalinski, Heidi
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Kenntnisnahme
18.06.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zu Punkt 12 der Tagesordnung: Bauvoranfragen

 

12.1 Sieker Landstraße

 

Zustimmung zur Nutzungsänderung eines Gebäudes in zwei Gewerbeeinheiten und Aufstockung im Dachgeschoss zur Unterbringung von zwei Wohneinheiten auf einem Grundstück in der Sieker Landstraße. Eine Ausnahme von der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.1 wird erteilt.

 

12.2 Alter Achterkamp

 

Zustimmung zur Unterschreitung von der festgesetzten Mindestgrundstücksgröße zwecks Grundstücksteilung und Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf einem Grundstück in der Straße Alter Achterkamp.

 

Zu Punkt 13 der Tagesordnung: Bauanträge

 

13.1 Sieker Landstraße

 

Zustimmung zum Bauantrag für den Austausch von Werbeelementen auf einem Grundstück in der Sieker Landstraße.

 

13.2 Pommernweg

 

Zustimmung zur Befreiung von der festgesetzten First- und Traufhöhe zwecks Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück in der Straße Pommernweg.

 

 

Zu Punkt 14 der Tagesordnung: Grundstücksangelegenheiten

 

14.1 Neubauten Sieker Landstraße

 

Ablehnung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Neuen Lübecker zur Berücksichtigung von innovativen Mieterstromprojekten auf den Grundstücken in der Sieker Landstraße.

 

Zustimmung zur öffentlichen Förderung von 20 % der Wohnfläche der Neubauten auf einen Grundstück in der Sieker Landstraße.

 

Zustimmung für die Planungsvariante mit 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss  für die Schaffung von 112 Wohneinheiten auf den Grundstücken in der Sieker Landstraße. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorzubereiten und das Verfahren zur ersten Änderung des Bebauungsplanes 40 vorzubereiten.

 

14.2 Verzicht / Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für eine Teilfläche eines Grundstückes in der Straße Birkenweg

 

Verzicht auf die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes für eine Teilfläche eines Grundstücks in der Straße Birkenweg. Auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts zwecks Errichtung öffentlicher Parkplätze wird in der Straße Birkenweg generell verzichtet.

 

 

Anlage/n:

Anlagen:
keine