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Der Bau- und Umweltausschuss hat am 25.06.2018 durch Beschluss bestätigt, dass eine Unterteilung nach WA 1 - 3 mit einer GR von 150 m² -180 m² beibehalten werden soll, um eine adäquate Wohnnutzung zu schaffen. Die überbaubaren Flächen sollen größenmäßig nicht noch weiter reduziert werden, damit den Bauherren etwas Dispositionsmöglichkeiten bei der Platzierung des Gebäudes gewährt wird.
Zudem wurde der Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung gebeten, das Verfahren fortzuführen.
Mit Schreiben der Planwerkstatt Nord vom 25.7.2018 wurden die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt und um Stellungnahme bis 27.08.2018 gebeten. Während dieser Frist sind sechs Stellungnahmen eingegangen, zu denen ein Abwägungsvorschlag erstellt wurde.
Am 20.09.2018 hat eine Informationsveranstaltung in der Mensa des Schulzentrums stattgefunden. Diese Veranstaltung wurde von 14 Interessierten wahrgenommen, die nur Verfahrens- und Verständnisfragen gestellt haben.
Für das Verfahren relevante Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
Die während der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders (sh. Anlage);
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1, 1.2 (sh. Anlage)
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.3 - 1.5, 3.1 (sh. Anlage)
Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.3 für das Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch) - und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:
davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...