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Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vorschriften der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter entsprechend, soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) etwas anderes bestimmt.
Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind gemäß § 9 Abs. 2 der Verbandssatzung des Schulverbandes Großhansdorf und gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i. V. m. § 33 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) von der oder dem Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeit einzuführen.
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