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Vorlage - VO/2018/190  

Betreff: Verpflichtung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung Großhansdorf Entscheidung
28.06.2018 
Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vorschriften der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter entsprechend, soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) etwas anderes bestimmt.

Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind gemäß § 9 Abs. 2 der Verbandssatzung des Schulverbandes Großhansdorf und gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i. V. m. § 33 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) von der oder dem Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeit einzuführen.

 

 

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