Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018/136  

Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegungen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
26.04.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B 8.7 Abwägungsvorschlag  
B 8.7 Planzeichnung Satzung  
B 8.7 Planzeichenerklärung  
B 8.7 Textteil  
B 8.7 Begründung Satzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Zeit vom 19.03.2018 bis 04.04.2018 fand die von der Gemeindevertretung am 05.03.2018 beschlossene erneute Entwurfsauslegung im Rathaus und auf der gemeindlichen Webseite statt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus wurde nicht genutzt.

 

Die Onlineverfügbarkeit der Bekanntmachung und der Planungsunterlagen wurde während der Geschäftszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag täglich stichprobenartig kontrolliert und mittels Screenshot dokumentiert.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange enthielten nur inhaltliche Vermerke der Kenntnisnahme. Anregungen oder Bedenken wurden hingegen nicht vorgetragen.

 

Im Abwägungsvorschlag wurden die Stellungnahmen zu beiden Entwurfsauslegungen zusammenfassend berücksichtigt.

 

Im Laufe der erneuten Entwurfsauslegung wurde seitens der unteren Bauaufsicht im Zuge der Vorprüfung des Bauantrages des Verbrauchermarktes am 03.04.2018 erkannt, dass der eingereichte Architektenentwurf zur Erweiterung des Marktes nicht umgesetzt werden kann.

 

In der Planzeichnung ist zwar jetzt die überbaubare Grundstücksfläche entsprechend der Erweiterungsabsichten der Fa. Aldi richtig dargestellt. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wurde aber festgestellt, dass die im B-Planentwurf unter textlichen Festsetzung Nr. 2.1 genannte Grundfläche (GR) von 4.600 m² versehentlich nicht auf die, aus dem 2017er Architektenentwurf resultierende, GR von 4.800 m² angepasst wurde.  

 

Die GR für den Markt selbst, der eindeutig die Hauptnutzung auf dem Grundstück Eilbergweg 10 darstellt,  wurde im Entwurf der 7. Änderung des B-Plans 8 stets korrekt mit 1.900 m²  (vgl. 5. Änderung des B-Plans 8: GR 1.600 m²) angegeben. 

 

Unter die textlichen Festsetzung 2.1 fallen auch die Flächen, die gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1

Baunutzungsverordnung (BauNVO) bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind. Hierzu zählen die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten und die Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO. Die Stellplätze nebst Zufahrten sind auf dem Grundstück bereits seit Jahren vorhanden und werden vom Neubau nicht tangiert.

 

In den nun vorgelegten Planungsunterlagen der 7. Änderung des B-Plans 8 ist die korrekte GR von 4800 m² in der textlichen Festsetzung 2.1 enthalten.

 

 

 

Ebenfalls wurde von der Bauaufsicht festgestellt, dass das Lager unter Anwendung der geplanten Vorgaben zu Dachart und -neigung nicht mit einem flachgeneigten Gründach versehen werden könnte.

 

Aus baukonstruktiven Gründen ist seitens des Architekturbüros das neue Lager als Anbau mit einem flachgeneigten Dach von 3,5 % Dachneigung vorgesehen. Die Dachneigung entspräche damit nicht der gemäß örtlicher Bauvorschrift unter Ziffer 1.1 geforderten Mindestdachneigung von 8 %.

Allerdings dürfte die Differenz von 3,5° zu 8° aufgrund der rückwärtigen Lage des Gebäudeteils optisch für die Besucher des Marktes oder für Passanten des Eilbergwegs nicht ins Gewicht fallen.

 

Die Dachbegrünung kann aber auch zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen. Für die umliegenden Geschosswohnungen wirkt sich ein Gründach zudem positiv auf die wahrnehmbare Präsenz des Gebäudes aus, da der Blick vom Balkon oder aus dem Fenster künftig nicht nur auf ein monotone Dachsteinfläche fällt.

 

Vom Stadtplaner wurde die örtliche Bauvorschrift zu Ziffer 1 (Dächer und Dachformen) daher neu gefasst, um die durchaus sinnvolle Dachbegrünung zu ermöglichen.

 

Beide Änderungen des Planentwurfes erfordern keine zwingende erneute Auslegung des Entwurfs.

 

Zur Klarstellung und zur besseren Handhabbarkeit des B-Plans 8.7 wurde für das WA am Wöhrendamm noch eine Nutzungsschablone ergänzt. Die Nutzungsschablone entspricht den bisherigen Festsetzungen des B-Plans 8, die ebenso wie die örtlichen Bauvorschriften unverändert fortgelten sollen (vgl. auch Textziffern 4.2.1, 4.2.3 und 4.5 der Begründung).

 

 

Anlagen:

B 8.7 Abwägungsvorschlag

B 8.7 Planzeichnung Satzung

B 8.7 Planzeichenerklärung

B 8.7 Textteil

B 8.8 Begründung

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des B-Planes 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.3 und 2.1

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1,1.2, 1.4, 1.5 und 1.6, 3.1.

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster,  wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des B-Planes Nr. 8 für das Gebiet Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB orts-üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Be-gründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekannt-machung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassen- de Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5) Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine /folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...