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Der Haushalts- und Stellenplan für 2023 wurde vom Träger für beide Kindertageseinrichtungen fristgerecht eingereicht.
In der Sitzung am 21.11.2022 hat der Sozialausschuss über die Haushalts- und Stellenpläne der Kindertageseinrichtungen „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ beraten und beschlossen, dass vom Träger noch weitere Unterlagen einzureichen sind.
Die Einnahmen und Ausgaben zur Mittagsverpflegung sind im Betriebskostenplan nicht nachzuvollziehen, daher wurde der Träger gebeten, einen korrigierten Betriebskostenplan einzureichen.
Am 14.12.2022 findet voraussichtlich der Kitabeirat für die beiden Einrichtungen statt, eine Beitragserhöhung für die Mittagsverpflegung muss in dem Beirat beraten werden. Eine Korrektur der voraussichtlichen Einnahmen für den Haushalt 2023 lag am 29.11.2022 noch nicht vor. Eine Korrektur wird nachgereicht.
Die Ausgaben zur Mittagsverpflegung wurden korrigiert und entsprechend im Haushaltsplan ergänzt.
Ergänzend zur Vorlage VO/2022/072 ergeben sich Änderungen bei der Mittagsverpflegung:
Mittagsverpflegung „Vogt-Sanmann-Weg“:
In der Kita werden 90 Kinder betreut, davon sind 70 Kinder in der Betreuung über 6 Stunden und erhalten ein Mittagessen. Die Gesamtkosten für Lebensmittel und Küchenhilfe betrugen in der VO/2022/072 insgesamt 73.600,00 €. In der Sozialausschusssitzung am 21.11.2022 wurde eine korrigierte Kalkulation als Tischvorlage eingereicht. Hierbei wurden in der Kalkulation als Durchschnittswert 66 Kinder zur Mittagsverpflegung angegeben. Die Gesamtkosten für Lebensmittel und Küchenhilfe sind mit 69.600,00 € angegeben.
Bei der Anhebung des Monatsbeitrages auf 87,90 € ist gemäß der Kalkulation kein Zuschuss durch die Kommune erforderlich, da die Einnahme ebenfalls bei 69.600,00 € liegt. Sollten die Gesamtkosten von der neuen Kalkulation im Laufe des Jahres 2023 abweichen und die ursprünglich kalkulierten Gesamtkosten ergeben (73.600,00 €), würde der Monatsbeitrag bei 92,92 € liegen bzw. ein Defizitzuschuss in Höhe von 4.000,00 € erfolgen müssen.
Der Träger wurde in diesem Punkt um Stellungnahme zur unterschiedlichen Höhe der Catererkosten bei den Kalkulationen gebeten.
Der Vorlage sind der Wirtschaftsplan (Anlage 1), die Personalkostenplanung/Stellenplan (Anlage 2), die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung (Anlage 3) sowie eine Zusammenstellung der in der Vorlage dargestellten Kosten im Excel-Format (Anlage 6) beigefügt.
Kindertageseinrichtung "Bei den Rauhen Bergen":
Mittagsverpflegung:
In der Kita werden 50 Kinder betreut, davon sind 30 Kinder in der Betreuung über 6 Stunden und erhalten ein Mittagessen. Die Gesamtkosten für Lebensmittel und Küchenhilfe betragen 33.400,00 €. Im Kitabeirat wird eine Erhöhung der Monatsbeiträge auf 90,00 € ab dem 01.01.2023 beraten werden.
In der vom Träger eingereichten Kalkulation wurden als Durchschnittswert 27,9 Kinder zur Mittagsverpflegung angegeben. Der kalkulierte Monatsbeitrag entspricht demnach 99,80 €.
Durch die Gemeinde wäre somit rechnerisch ein Defizitzuschuss in Höhe von rund 3.400,00 € erforderlich.
Um Anpassung der Kalkulation wurde gebeten.
Voß
Bürgermeister
Der Vorlage sind der Wirtschaftsplan (Anlage 4), die Personalkostenplanung/Stellenplan (Anlage 5), die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung (Anlage 3) sowie eine Zusammenstellung der in der Vorlage dargestellten Kosten im Excel-Format (Anlage 6) beigefügt.
Der Vorlage ist eine weitere Anlage beigefügt, diese beinhaltet eine gesamte Übersicht aller Träger zur Einhaltung der Kosten nach SQKM.
Die Kosten sind, wie in den jeweiligen Vorlagen, nach Bereiche aufgeteilt (Personalkosten für die Gruppenkräfte, Personalkosten für die Leitungskraft, Gemeinkosten, Sachkosten im Sinne des Sachkostenbasiswertes und Sachkosten im Kindbezug). Die Bereiche, die grün markiert sind, liegen innerhalb des SQKM, die Bereiche, die rot markiert sind, liegen über den SQKM Berechnungen. Das Ergebnis stimmt nicht mit der tatsächlichen Förderung durch SQKM überein, ähnlich wie in der Haushaltsplanung über das Prognosetool des Landes. Diese Berechnung dient lediglich zur Bewertung der eingeplanten Kosten der freien Träger für das Haushaltsjahr 2023.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Dem als Anlage beigefügten Wirtschafts- und Stellenplan 2023 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Träger Gespräche bezüglich der Sachkosten aufzunehmen.
3. Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung wird bis zum Kostendeckungsgrad
entsprechend der Beschlussfassung für die gemeindlichen Einrichtungen angepasst.
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