Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022/067-01  

Betreff: Umwandlung einer Elementargruppe für Dreivierteltagsbetreuung (7.00 Uhr bis 14.00 Uhr) in der Kindertagesstätte Wöhrendamm in eine altersgemischte Gruppe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss
05.12.2022 
Sozialausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entwurf 4. Änderung der Kita-Satzung  

In der Sitzung des Sozialausschusses am 24.10.2022 wurde über den der Vorlage (VO/2022/067) beigefügten Antrag der SPD-Fraktion beraten und folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Schritte zur Umwandlung einer 3/4tags-Gruppe in der Kindertagesstätte Wöhrendamm in eine altersgemischte Gruppe einzuleiten:

a) Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis beim Kreis Stormarn

b) Beteiligung des Beirats der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen gem. § 32 KiTaGesetz

c) Änderung der Satzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung).

 

Mit Stand vom 24.10.2022 liegen der Verwaltung fünf Anmeldungen für Krippenplätze (Kinder unter 3 Jahren) für 2022 vor:

 

Alter des Kindes   Gewünschte Betreuungszeit

1 Junge, 10 Monate   Vollzeit / ab 01.01.2023

1 Mädchen, 2 Jahre + 3 Monate Vollzeit / ab sofort

1 Mädchen, 2 Jahre + 2 Monate Dreivierteltags / ab sofort

1 Junge, 2 Jahre + 3 Monate  Dreivierteltags / ab sofort

1 Mädchen, 2 Jahre + 6 Monate Dreivierteltags / ab sofort

 

Derzeit ist es nicht möglich, diesen Wartelistenkindern innerhalb der Gemeinde einen angemessenen Betreuungsplatz anzubieten.

Die Heimaufsicht des Kreises Stormarn konnte auch keinen Platz in der Kindertagespflege oder einen angemessenen Betreuungsplatz in einer anderen Gemeinde anbieten.

 

Ein Kind hat ab dem ersten Lebensjahr gemäß § 5 des Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Der Anspruch auf Förderung richtet sich gegen den örtlichen Träger. Der örtliche Träger ist für die Gemeinde Großhansdorf der Kreis Stormarn.

 

In der KiTa Wöhrendamm sind die 14 Uhr Elementargruppen seit Jahren nicht vollständig belegt.

Aktuell sind von 40 Plätzen insgesamt 29 Plätze belegt, also 11 Plätze frei.

Eine Elementargruppe kann mit 20 Betreuungsplätzen belegt werden.

 

In der KiTa Wöhrendamm werden insgesamt fünf Elementargruppen betrieben. Die Betreuung erfolgt innerhalb eines geschlossenen Konzeptes, d. h. eine Betreuung findet innerhalb der einzelnen Gruppen statt.

In einer altersgemischten Gruppe können Krippen- und Elementarkinder betreut werden.

Die gleichzeitige Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und über 3 Jahren in einer Gruppe ist für die Einrichtung eine neue Betreuungsform.

 

Aufgrund der fehlenden Auslastung der Gruppen ist daher naheliegend, durch Gruppenumwandlung einer der 14-Uhr Elementargruppen in eine altersgemischte Gruppe Betreuungsplätze im Krippenbereich anbieten zu können.

 

 

Folgende Aufteilungen sind in einer altersgemischten Gruppe möglich:

 

Gruppengröße Kinder 3 bis 6 Jahre Kinder unter 3 Jahren

20    20   0

19    18   1

18    16   2

17    14   3

16    12   4

15    10   5

14    8   6

13    6   7

12    4   8

11    2   9

10    0   10

 

 

 

Aus dem beigefügten Antrag ist zu entnehmen, dass es bereits eine mündliche Rücksprache mit der Heimaufsicht gab und diese die Möglichkeit einer Gruppenumwandlung bestätigt hat.

 

Als Voraussetzung wurde die Möglichkeit zum Wickeln der Kinder in der Einrichtung genannt.

Da es sich laut Antrag (Anlage 1) um eine vorübergehende Umwandlung handeln soll, wurden weitere eventuelle Voraussetzungen wie Schlafmöglichkeiten (§ 23 Abs. 2 KiTaG) für die Krippenkinder, kindgerechte Ausstattung/Einrichtung und getrennte Außenspielmöglichkeiten bisher nicht von der Heimaufsicht gefordert.

 

r die Gruppenumwandlung ist ein Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis bei dem örtlichen Träger erforderlich.

 

r Krippenkinder beträgt der Raumbedarf 3,5 m² je Kind, für ältere Kinder beträgt dieser 2,5 m² je Kind (§ 23 Abs. 1 KiTaG).

Die Angaben zu den Raumgrößen der einzelnen Gruppenräume liegen dem örtlichen Träger vor. Die Raumgröße der 14 Uhr Elementargruppe beträgt 52,37 m² und ist somit ausreichend.

 

Die Betreuungszeit soll gemäß des Antrages bei 14 Uhr bestehen bleiben, ein zusätzlicher Personalbedarf ist daher nicht erforderlich, der Personalschlüssel beträgt ebenfalls 2,0.

 

Die Umwandlung in eine altersgemischte Gruppe erfordert zudem eine Satzungsänderung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung).

 

Die Gruppenumwandlung soll zum nächstmöglichen Termin umgesetzt werden.

 

Am 09.11.2022 wurde die Vorlage im Kita-Beirat intensiv beraten und wie folgt beschlossen:

 

Der Beirat der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen beschließt:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Schritte zur Umwandlung einer 3/4tags-Gruppe in der Kindertagesstätte Wöhrendamm in eine altersgemischte Gruppe einzuleiten:

 

a)      Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis beim Kreis Stormarn, längstens bis zum Ende des KiTa-Jahres 2022/2023 (31.07.2023)

b)      Änderung der Satzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung)

 

Im Beirat wurde zusätzlich die Möglichkeit der Aufnahme von 2 ½hrigen Kindern in bestehenden Elementargruppen unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 17 Abs. 4 KiTaG beraten. In Elementargruppen können demnach bis zu zwei Kinder, die den dreißigsten Lebensmonat vollendet haben aufgenommen werden.

 

Laut der Warteliste erfüllt ein Kind diese Voraussetzungen, zwei weitere Kinder, für die die gewünschte Betreuungszeit angeboten werden könnte, erfüllen erst in mehreren Monaten die Voraussetzungen. Da die Gruppenumwandlung voraussichtlich eine schnelle Lösungsmöglichkeit darstellt, wurde die Gruppenumwandlung weitergehend beraten.

 

Am 11.11.2022 wurde aufgrund des Beschlusses aus dem Sozialausschuss am 24.10.2022 und des Kita-Beirates vom 09.11.2022 bei der Heimaufsicht des Kreises Stormarn eine Gruppenumwandlung beantragt.

Die Gruppenumwandlung wurde für eine Elementargruppe, Öffnungszeit bis 14.00 Uhr (Dreivierteltagsgruppe) in eine bis zum 31.07.2023 befristete altersgemischte Gruppe beantragt.

Eine Eingangsbestätigung zum Antrag liegt bereits vor.

 

Eine Aufnahme der entsprechenden Wartelistenkinder kann erst nach Erteilung der Betriebserlaubnis erfolgen.

Diese Betreuungszeit ist für den Krippenbereich in der Kindertageseinrichtungssatzung nicht enthalten. Aus diesem Grund ist eine Satzungsänderung erforderlich.

 

 

 

Bauschke

1. stellvertretender Bürgermeister

 

 

 

Anlage

Entwurf der Satzungsänderung

 

 

 

 

 

 


Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Schritte zur Umwandlung einer 3/4tags-Gruppe in der Kindertagesstätte Wöhrendamm in eine altersgemischte Gruppe einzuleiten:

 

Änderung der Satzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung)