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Vorlage - VO/2022/076  

Betreff: Schließtage für 2023 in den KiTas
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Kita-Beirat
Sozialausschuss
21.11.2022 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag Schließzeit für 2023  

Die gemeindlichen Einrichtungen haben Schließzeiten von 20 Tagen im Jahr. Gemäß § 22 KiTaGrfen die Schließzeiten für die Kita „Neuer Postweg“ bis zu 30 Tage und die Kita „Haberkamp“ und „hrendamm“ bis zu 20 Tage betragen.

Davon dürfen höchstens 3 Tage außerhalb der Schulferien in Schleswig-Holstein festgelegt werden.

 

Im Bedarfsplan des Kreises für die Einrichtungen sind 20 Schließtage vorgesehen.

Die Kindertageseinrichtungssatzung der Gemeinde Großhansdorf regelt im § 7 Nr. 11 folgendes:

 

Die Kindertageseinrichtungen bleiben maximal an 20 Tagen im Kalenderjahr geschlossen. Die Schließzeit ist grundsätzlich wie folgt:

 

1. Während der Schleswig-Holsteinischen Schulsommerferien für einen Zeitraum von 10 Betreuungstagen

 

1.1 im Ortsteil Schmalenbeck die Kindertageseinrichtung Haberkamp zeitgleich mit der Kindertageseinrichtung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Bei den Rauhen Bergen und in Abstimmung mit dem Verein Schmalenbecker Turmgeister e.V.,

 

1.2 im Ortsteil Großhansdorf die Kindertageseinrichtungen Wöhrendamm und Neuer Postweg zeitgleich mit der Kindertageseinrichtung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Vogt-Sanmann-Weg in Abstimmung mit dem Verein feste Grundschulzeiten an der Wöhrendammschule Großhansdorf e.V. („Wöhri-Club“).

 

Die Schließzeit erfolgt im jährlichen Wechsel zwischen den Ortsteilen, und zwar jeweils  in der 2. und 3. bzw. 4. und 5. Woche der Schulferien.

 

Der Termin wird bis zum 15. Dezember des Vorjahres bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe erfolgt durch Aushang in der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

 

2.  Während der Weihnachtsferien vom 24.12. bis 31.12.,

 

3.  am Tag nach Himmelfahrt,

 

4.  an max. 4 Betreuungstagen für Fortbildungsveranstaltungen,

 

5.  gegebenenfalls aus sonstigen zwingenden Gründen.

 

 

 

Der Beirat ist gemäß § 11 Abs. 2 bei der Festsetzung von Öffnungs- und Schließzeiten zu beteiligen.

In der Anlage sind die Anträge der Einrichtungsleitungen der Schließtage für das Jahr 2023 beigefügt.

Durch die im Jahr 2022 und 2023 zusätzlich gewährten Entlastungstage (2 Tage pro Kalenderjahr) der pädagogischen Fachkräfte ist eine zusätzliche Ausfallzeit der Fachkraft in den einzelnen Einrichtungen aufzufangen.

 

Die Einrichtungsleitungen bitten daher, insgesamt drei Tage außerhalb der Schulferien als Schließzeit im Jahr 2023 festlegen zu dürfen.

 

Zudem erfolgt laut Antrag eine Reduzierung von 20 auf 19 Schließtagen in den Einrichtungen Haberkamp und Neuer Postweg. 

 

Am 09.11.2022 hat der Kita-Beirat folgenden Beschluss empfohlen:

 

 

 

1.Die Schließzeiten in den Kindertageseinrichtungen „Wöhrendamm“, „Haberkamp“ und „Neuer Postweg“ werden wie in der Anlage 1 beantragt für das Jahr 2023 festgelegt.

 

Ausgenommen hiervon sind die folgenden Schließtage aus sonstigen zwingenden Gründen:

Donnerstag, 06.04.2023 und Montag, 02.10.2023.

 

 

 

 

 

Voß

Bürgermeister

 

 

Anlage 1: Anträge der Einrichtungsleitungen

 


 

 

1.Die Schließzeiten in den Kindertageseinrichtungen „Wöhrendamm“, „Haberkamp“ und „Neuer Postweg“ werden wie in der Anlage 1 beantragt für das Jahr 2023 festgelegt.

 

Ausgenommen hiervon sind die folgenden Schließtage aus sonstigen zwingenden Gründen:

Donnerstag, 06.04.2023 und Montag, 02.10.2023.