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Vorlage - VO/2022/073  

Betreff: Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan 2023 der KiTa's "Beste Freunde" und "Luftikus", Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
08.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Wirtschaftsplan Beste Freunde 2023 Anlage 1  
Personalkosten-Stellenplan Beste Freunde 2023 Anlage 2  
Kalkulation Mittag Beste Freunde 2023 Anlage 3  
Witschaftsplan Luftikus 2023 Anlage 4  
Personalkostenplanung-Stellenplan Luftikus 2023 Anlage 5  
Kalkulation Mittag Luftikus 2023 Anlage 6  
Übersicht SozA 21.11.2022 Haushalt Eigenanteil Gemeinde an freie Träger 2023  

Der Haushalts- und Stellenplan für 2023 wurde vom Träger für beide Kindertageseinrichtungen fristgerecht eingereicht.

 

r die Kindertageseinrichtung "Beste Freunde" wird für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt mit 1.175.500,00 € Gesamtaufwendungen gerechnet.

Die Einnahmen für die Kita teilen sich laut Haushaltsplan wie folgt auf:

 

Elternbeiträge incl. Sozialstaffel: 184.600,00 €, dieser Ansatz wurde im Vergleich zum Vorjahr gesenkt. Die Elternbeiträge für die Krippenbetreuung wurden von 7,21 € auf 5,80 € je Stunde  gesenkt.

Aus diesem Grund ist mit einer geringeren Einnahme für den Krippenbereich zu rechnen.

 

Als Zuschussbedarf incl. SQKM Mittel wurden 903.000,00 € angegeben. In diesem Betrag sind freiwillige Zuschüsse durch die Gemeinde eingerechnet. Für das Jahr 2023 könnten aufgrund der geplanten Erhöhung (7 % Personalkostensteigerung und ein Inflationsausgleich bei den Sachkosten) SQKM Mittel in Höhe von 860.000,00 € eingenommen werden. Diese Information war bei der Erstellung der Haushaltsvorlagen noch nicht bekannt. Für die Einrichtung wurden bei 4646.70020 insgesamt 840.000 € berücksichtigt.

 

Die geschätzten Einnahmen gemäß SQKM betragen somit 1.044.600,00 €. Die Differenz zwischen den Ausgaben und Einnahmen beträgt 130.900,00 €. Diese Differenz ist um 118.242,90her als bei der Jahresabrechnung 2021.

 

Der Aufwand der KiTa kann in einzelne Bereiche aufgeteilt werden:

-Personalkosten für die Gruppenkräfte

-Personalkosten für die Leitungskraft

-Gemeinkosten

-Sachkosten im Sinne des Sachkostenbasiswertes § 38 Abs. 1 Nr. 2 KiTaG und

Sachkosten im Kindbezug § 38 Abs. 1 Nr. 3 KiTaG zusammengefasst unter Sachkosten

 

Diese Kostenbereiche werden im Folgenden im Vergleich zum SQKM bewertet:

 

Personalkosten der Gruppenkräfte:

Die Personalkosten der Gruppenförderkräfte liegen im Fördersatz gemäß SQKM.

Im Finanzierungsvertrag ist unter § 6 Abs. 2 vereinbart, dass eine höhere Ausfallzeit in den Gruppen berücksichtigt wird (VO/2021/905). Die gesetzlichen Ausfallzeiten betragen 234 Stunden, vereinbart wurden 267 Stunden. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden weniger Stunden für das Gruppenpersonal beantragt, als in den Vorjahren. Der erforderliche Bedarf  gemäß SQKM wird eingehalten.  

 

Personalkosten der Leitungskraft:

Die Leitungskraft wäre aufgrund der Einrichtungsgröße gemäß des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst in die Entgeltgruppe S 15 einzugruppieren.  Aufgrund der Einrichtungsgröße gibt es eine volle Freistellung (7,8 Stunden je Gruppe). Die Entgelte der Leitungskraft liegen unter dem Tarifentgelt einer vergleichbaren Leitungskraft in einer gemeindlichen Kindertagesstätte der Entgeltgruppe S 15, Erfahrungsstufe 5.

 

Gemeinkosten:

Bei den Gemeinkosten ist es nach dem KiTaG möglich, 15 % der Personalkosten von den Gruppenkräften anzusetzen. In den Vertragsverhandlungen wurde sich auf einen wesentlich geringeren Anteil geeinigt. Der für 2023 eingeworbene Betrag liegt daher deutlich unter den 15 % nach SQKM.

 

Sachkosten:

Die Sachkosten, die dem Sachkostenbasiswert zuzuordnen sind, übersteigen diesen um das Dreieinhalbfache.

Alle Einrichtungsträger haben in diesen Kostenbereich Überschreitungen (3 bis 4 fach).

Die Kostenbereiche für Fortbildungen, Fachberatung und Qualitätsmanagement fallen bei jeden Träger unterschiedlich hoch aus, mangels Vorgaben durch das KiTaG.

 

Ausgehend von einer Kostensteigerung von 7 % bei dem Refinanzierungsanteil ist von einem Refinanzierungsanteil in Höhe von 360.000,00 € auszugehen.

 

Zusammen mit der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 130.900,00 € beträgt der Kostenanteil der Gemeinde für das Jahr 2023 voraussichtlich 490.900,00 € und somit 41,76 %.

Im Vergleich zur Abrechnung 2021 würde dies voraussichtlich eine Kostensteigerung von 141.196,96 bedeuten.

 

Trotz der Kostensteigerung im Vergleich zur Jahresabrechnung 2021 liegen die Gesamtkosten der Einrichtung innerhalb des SQKM Satzes!

 

 

 

Mittagsverpflegung:

 

In der Kita werden 70 Kinder betreut, davon sind 70 Kinder in der Betreuung über 6 Stunden und erhalten ein Mittagessen. Die Gesamtkosten für Lebensmittel und Küchenhilfe betragen 82.485,44. Laut Träger liegen die Einnahmen bei 62.900,00 €.

Die Defizitfinanzierung würde sich demnach auf 19.585,44 belaufen.

Die Elternbeiträge betragen aktuell 80,00 € Mittagsverpflegung + 10,00 € Frühstück im Monat.

r das Jahr 2023 sind Elternbeiträge in Höhe von 90,00 € eingeplant.

 

Der Vorlage sind der Wirtschaftsplan (Anlage 1), die Personalkostenplanung/Stellenplan (Anlage 2), die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung (Anlage 3) sowie eine Zusammenstellung der in der Vorlage dargestellten Kosten in Excel-Format (Anlage 4) beigefügt.

 

 

 

 

r die Kindertageseinrichtung "Luftikus" wird für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt mit 298.670,00 € Gesamtaufwendungen gerechnet.

Die Einnahmen für die Kita teilen sich laut Haushaltsplan wie folgt auf:

 

Elternbeiträge incl. Sozialstaffel: 31.600,00 €, dieser Ansatz wurde im Vergleich zum Vorjahr gesenkt. Die Elternbeiträge für die Krippenbetreuung wurden von 7,21 € auf 5,80 € je Stunde  gesenkt.

Aus diesem Grund ist mit einer geringeren Einnahme für den Krippenbereich zu rechnen.

 

Als Zuschussbedarf incl. SQKM Mittel wurden 255.870,00 € angegeben. In diesem Betrag sind freiwillige Zuschüsse durch die Gemeinde eingerechnet. Für das Jahr 2023 könnten aufgrund der geplanten Erhöhung (7 % Personalkostensteigerung und ein Inflationsausgleich bei den Sachkosten) SQKM Mittel in Höhe von 202.000,00 € eingenommen werden. 

 

Die geschätzten Einnahmen gemäß SQKM betragen somit 233.600,00 €. Die Differenz zwischen den Ausgaben und Einnahmen beträgt 65.070,00 €. Diese Differenz ist um 6.523,44her als bei der Jahresabrechnung 2021.

 

Der Aufwand der KiTa kann in einzelne Bereiche aufgeteilt werden:

-Personalkosten für die Gruppenkräfte

-Personalkosten für die Leitungskraft

-Gemeinkosten

-Sachkosten im Sinne des Sachkostenbasiswertes § 38 Abs. 1 Nr. 2 KiTaG und

Sachkosten im Kindbezug § 38 Abs. 1 Nr. 3 KiTaG zusammengefasst unter Sachkosten

 

Diese Kostenbereiche werden im Folgenden im Vergleich zum SQKM bewertet:

 

Personalkosten der Gruppenkräfte:

Die Personalkosten der Gruppenförderkräfte liegen im Fördersatz gemäß SQKM.

Im Finanzierungsvertrag ist unter § 6 Abs. 2 vereinbart, dass eine höhere Ausfallzeit in den Gruppen berücksichtigt wird (VO/2021/905). Die gesetzlichen Ausfallzeiten betragen 234 Stunden, vereinbart wurden 267 Stunden. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden weniger Stunden für das Gruppenpersonal beantragt, als in den Vorjahren. Der erforderliche Bedarf  gemäß SQKM wird eingehalten. 

 

Personalkosten der Leitungskraft:

Die Leitungskraft wäre aufgrund der Einrichtungsgröße gemäß des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst mindestens in die Entgeltgruppe S 9 einzugruppieren.  Aufgrund der Einrichtungsgröße gibt es eine Teilfreistellung (7,8 Stunden je Gruppe). Die Entgelte der Leitungskraft liegen rund 300,00 € über dem Tarifentgelt einer vergleichbaren Leitungskraft in einer gemeindlichen Kindertagesstätte der Entgeltgruppe S 9, Erfahrungsstufe 5.

 

Gemeinkosten:

Bei den Gemeinkosten ist es nach dem KiTaG möglich, 15 % der Personalkosten von den Gruppenkräften anzusetzen. In den Vertragsverhandlungen wurde sich auf einen wesentlich geringeren Anteil geeinigt. Der für 2023 eingeworbene Betrag liegt daher deutlich unter den 15 % nach SQKM.

 

Sachkosten:

Die Sachkosten, die dem Sachkostenbasiswert zuzuordnen sind, übersteigen diesen um das Zweiundeindrittelfache.

Alle Einrichtungsträger haben in diesen Kostenbereich Überschreitungen (3 bis 4 fach).

Die Kostenbereiche für Fortbildungen, Fachberatung und Qualitätsmanagement fallen bei jeden Träger unterschiedlich hoch aus, mangels Vorgaben durch das KiTaG.

 

Ausgehend von einer Kostensteigerung von 7 % bei dem Refinanzierungsanteil ist von einem Refinanzierungsanteil in Höhe von 33.000,00 € auszugehen.

 

Zusammen mit der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 65.070,00 € beträgt der Kostenanteil der Gemeinde für das Jahr 2023 voraussichtlich 98.070,00 € und somit 32,84 %.

Im Vergleich zur Abrechnung 2021 würde dies voraussichtlich eine Kostensteigerung von 8.783,54 bedeuten.

 

r das Prognosetool 2023 sollen die Kostenanteile der Gemeinde an den SQKM Kosten bei 37,65 % liegen. Der Kostenanteil der Gemeinde würde demnach innerhalb des SQKM Anteiles liegen.

 

 

 

Mittagsverpflegung:

 

In der Kita werden 15 Kinder betreut, davon sind 15 Kinder in der Betreuung über 6 Stunden und erhalten ein Mittagessen. Die Gesamtkosten für Lebensmittel betragen 11.740,00. Eine Küchenhilfskraft gibt es in der Einrichtung nicht. Laut Träger liegen die Einnahmen bei 11.200,00 €.

Die Defizitfinanzierung würde sich demnach auf 540,00 belaufen.

Die Elternbeiträge betragen aktuell 65,00 € r Mittagsverpflegung im Monat.

 

Der Vorlage sind der Wirtschaftsplan (Anlage 4), die Personalkostenplanung/Stellenplan (Anlage 5), die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung (Anlage 6) sowie eine Zusammenstellung der in der Vorlage dargestellten Kosten in Excel-Format (Anlage 7) beigefügt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

Voß

rgermeister

 


Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Dem als Anlage beigefügten Wirtschafts- und Stellenplan 2023 wird zugestimmt.
  2. Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung wird bis zum Kostendeckungsgrad entsprechend der Beschlussfassung für die gemeindlichen Einrichtungen angepasst.

 

Stammbaum:
VO/2022/073   Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan 2023 der KiTa's "Beste Freunde" und "Luftikus", Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2022/073-01   Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan 2023 der KiTa's "Beste Freunde" und "Luftikus", Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage