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Vorlage - VO/2022/038  

Betreff: Haushalt 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Bauausschuss und Finanzausschuss Schulverband Großhansdorf Vorberatung
08.11.2022 
Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses des Schulverbandes Großhansdorf (offen)   
Schulverbandsversammlung Großhansdorf Entscheidung
06.12.2022 
Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1 - Haushaltsentwurf 2023  
Anlage 2 - Investitionsprogramm_2023  
Anlage 3 - Personalkosten gemäß Stellenplan 2023  
Anlage 4 - Berechnung SV-Umlage 2023  
Anlage 5 - Gesamtschuldennachweis_2023  
Anlage 6 - Stellenplan 2023  
Anlage 7 - Stellenplanquerschnitt 2023  
Anlage 8 - Investive Baumaßnahmen über 300.000 EUR_2023  

  1. Allgemeines

 

Auf den als Anlage 1 beigefügten Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 sowie den als Anlage 2 beigefügten Entwurf für das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 wird verwiesen.

 

Der Haushaltsentwurf berücksichtigt die aus Sicht der Verwaltung für den Schulbetrieb und die Bauunterhaltung erforderlichen Maßnahmen bzw. Finanzmittel sowie weitestgehend die Bedarfsmeldungen der Schulen.

 

Wurden verwaltungsseitig Mittelanmeldungen der Schulen oder der Verwaltung selbst
z. B. aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen zurückgestellt, wird bei der entsprechenden Haushaltsstelle darauf hingewiesen.

 

Die Gründe für die sich im Vergleich zum Vorjahr ergebenden Veränderungen bei den Haushaltsansätzen werden bei den betreffenden Haushaltsstellen näher erläutert.

 

Auf Grundlage der in den Fachausschusssitzungen des Schulverbandes beschlossenen Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen wird die Verwaltung einen Vorentwurf des Haus­haltes für das Haushaltsjahr 2023 erstellen. Der Schulverbandsversammlung wird dann in ihrer Sitzung am 06.12.2022 die entsprechende Haushaltssatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die Schulverbandsvertreterinnen und Schulverbandsvertreter werden gebeten, die Beratungsergebnisse aus den Fachausschusssitzungen des Schulverbandes in ihren jeweiligen gemeindlichen Fachausschüssen und Gemeindevertretungen im Zuge der dortigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen und die Schulverbandsverwaltung unverzüglich darüber zu informieren, wenn seitens eines Schulverbandsmitgliedes erhebliche Einwände gegen den Haushaltsentwurf erhoben werden. Gesonderte Vorlagen des Schulverbandsvorstehers für die jeweiligen Sitzungen der Fachausschüsse und Gemeindevertretungen der Schulverbandsmitglieder erfolgen nicht.

 

 

  1. Verwaltungshaushalt

 

 

2.1.   Volumen des Verwaltungshaushaltes

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt für das Haushaltsjahr 2023
6.209.800 . Der Vorjahreswert von 4.830.700 wird somit um 1.379.100 überschritten.

 

Den überwiegenden Anteil an dem im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Volumen des Verwaltungshaushaltes bilden

 

  • die Zuführung zum Vermögenshaushalt (+386.400 €),

 

  • Zinsausgaben (+215.300 €),

 

  • die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+135.000 €),

 

  • die Kosten für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+495.900 €), sowie

 

  • die Personalkosten (siehe Nr. 2.2).

 

Der hohe Anstieg der Kosten für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen liegt im Wesentlichen in den stark steigenden Energiepreisen begründet. So ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass die Gaspreise zum 01.01.2023 um 287% ansteigen werden. Bei den Strompreisen ist mit einem Preisanstieg i. H. v. 20% zu rechnen.

 

 

2.2.   Personalkosten

 

Die Personalkosten setzen sich aus den Ansätzen des Deckungsrings 6, des Deckungs-rings 7 (Entgelte für Förderangebote) und der Haushaltsstelle 9100.47000 (Deckungs-reserve für Personalkosten - Leistungsentgelte -) zusammen und betragen für das Haus­haltsjahr 2023 insgesamt 782.800 .

 

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalkosten um 110.200 gestiegen. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf

 

  1. eine prognostizierte Tariferhöhung i. H. v. 5,0 %,

 

  1. die neue Personalstelle 14 für eine Schulsozialpädagogin/einen Schulsozialpädagogen mit 27 Stunden pro Woche für das Emil-von-Behring-Gymnasium,

 

  1. die Anhebung der Wochenstunden für die Personalstelle 12 (Schulsozialpädagoge/Schulsozialpädagogin für die Grundschule Schmalenbeck und die Friedrich-Junge-Schule) um 3 Stunden,

 

  1. die Anhebung der Wochenstunden für die Personalstelle 13 (Schulsozialpädagoge/Schulsozialpädagogin für die Grundschule Wöhrendamm und die Friedrich-Junge-Schule) um 2 Stunden,

 

  1. die Anhebung der Wochenstunden für die Personalstelle 4 Schulsekretär/-in für die Grundschule Schmalenbeck um 0,8 Stunden,

 

  1. die Anhebung der Wochenstunden für die Personalstelle 6 Schulsekretär/-in für die Friedrich-Junge-Schule um 3,2 Stunden,

 

  1. die Anhebung der Wochenstunden für die Personalstelle 8 Schulsekretär/-in für das Emil-von-Behring-Gymnasium um 5 Stunden und

 

  1. die Anhebung der Wochenstunden für die Personalstelle 9 Schulsekretär/-in für das Emil-von-Behring-Gymnasium um 11 Stunden

 

zurückzuführen.

 

Zu Ziffer 1:

Im Jahr 2023 finden die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst statt. Der Tarifabschluss kann nur geschätzt werden. Aufgrund der bestehenden Inflationsrate von über

7 % wird mit einer Tariferhöhung um 5 % gerechnet.

 

Zu Ziffer 2 bis 4:

Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an schulsozialpädagogischer Arbeit wird vorgeschlagen, die Wochenarbeitszeit r die Schulsozialarbeit in den Schulen anzuheben. Von den insgesamt 32 zusätzlichen Wochenstunden werden voraussichtlich ca. 10 Wochenstunden in den Jahren 2023 und 2024 durch das "Sofortprogramm zur Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen" gefördert. Über die Höhe der Förderung können mangels verbindlicher Förderzusagen derzeit keine Aussagen getroffen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
rderung unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung der Fördermittel steht.

 

Zu Ziffer 5 bis 8:

Eine Überprüfung der Wochenarbeitszeit der Schulsekretärinnen im Verhältnis zur den Schülerzahlen der jeweiligen Schule hat ergeben, dass die chentliche Arbeitszeit für die angegebenen Stellen anzuheben ist.

 

Eine Zusammenstellung der einzelnen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2023 ist als Anlage 3 (Personalkosten gemäß Stellenplan 2023) beigefügt.

 

 

2.3.   Deckungsringe

 

Im Haushalt sollen folgende Deckungsringe gebildet werden:

 

Deckungsring

Haushalt

2023

2022

Differenz

001  Bauliche Unterhaltung

708.000

573.000

+135.000

002  Bewirtschaftung

1.484.000

987.900 €

+496.100 €

003  Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten

15.000

26.800 €

-11.800 €

004  Kopiergeräte

14.600

13.000 €

+1.600 €

005  Reisekosten

2.300

2.100 €

+200 €

006  Personalkosten

725.200

616.800 €

+108.400 €

007  Entgelte für Förderangebote

43.500

43.500 €

+/-0 €

008  Zuschüsse Beitragsermäßigung Offene GT-Schule

95.500

95.500 €

+/-0 €

009  Zuschüsse Offene GT-Schule

203.400

207.100 €

-3.700 €

010  Aus- und Fortbildung

7.000

4.300 €

+2.700

Deckungsring

Haushalt

2023

2022

Differenz

011  Kostenerstattung gemeindlicher Bauhof

5.500

5.500 €

+/-0 €

012  Kostenerstattung Benutzung gemeindlicher Sportplatz

6.800

6.300 €

+500 €

013  Kosten der EDV

73.600

59.900 €

+13.700

 

 

2.4.   Schulverbandsumlage

 

Der Verwaltungshaushalt wird weitgehend über die Verbandsumlage finanziert. Die Umlage beträgt auf der Basis der vorliegenden Daten 4.349.600. Sie liegt damit
1.024.000 über dem Vorjahresniveau.

 

r die Berechnung der Verbandsumlage werden die mit dem Schulverband verbundenen Lasten für die Schülerbeförderung sowie für die offenen Ganztagsangebote an den Grundschulen nach der Anzahl der zum Stichtag der Schulstatistik des Vorjahres beförderten bzw. die offenen Ganztagsangebote besuchenden Schülerinnen und Schüler auf die Verbandsmitglieder verteilt. Im Übrigen werden die mit dem Schulverband verbundenen Lasten nach der Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei Jahre zum Stichtag der Schulstatistik die Schulen besuchenden Schülerinnen und Schüler auf die Verbandsmitglieder verteilt.

 

Von dem Gesamtbetrag der Schulverbandsumlage entfallen 263.600 auf die Schullasten für die offenen Ganztagsangebote und 3.079.600 auf die restlichen Schullasten im Verwaltungshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Erhöhung von 650.400. Diese ist weitgehend aufhere Bewirtschaftungskosten zurückzuführen, die aufgrund steigender Energiekosten erwartet werden.

 

Die Schullasten des investiven Bereichs sind in der Verbandsumlage enthalten und werden über die Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit einem Betrag von 1.006.400 (davon 238.400 r die offenen Ganztagsangebote der Grundschulen) in den Vermögenshaushalt eingestellt. Hier ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 eine Steigerung um 386.400 zu verzeichnen. Erneut sind für das neue Haushaltsjahr in die Zuführung lediglich die Ansätze für Tilgung und Zinsen eingestellt worden, die somit aus der Umlage finanziert werden. Die Ansätze für das bewegliche Vermögen wurden nicht berücksichtigt.

 

In der Anlage 4 ist eine detaillierte vorläufige Berechnung der Verbandsumlage mit Verteilung auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden beigefügt, die in der Gesamtübersicht für den Haushalt 2023 wie folgt aussieht:

 

Gemeinde

Schulverbandsumlage

Haushaltsjahr

2022

2023

Differenz

Großhansdorf

2.345.664,84

3.067.595,76

+721.930,92

Hoisdorf

400.760,39

510.089,23

+109.328,84

Siek

579.174,77

771.915,01

+192.740,24

Gesamt

3.325.600,00 €

4.349.600

+1.024.000

 

 

  1. Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des Vermögenshaushalts beträgt für das Haushaltsjahr 2023
9.159.200 . Der Vorjahreswert i. H. v. 2.774.200 wird somit um 6.385.000 überschritten.


Der Vermögenshaushalt weist folgende Ausgabenstruktur auf:

 

Ausgaben

Vermögenshaushalt

Haushaltsjahr

Differenz

2022

2023

Investive Maßnahmen gesamt

2.154.200 €

8.152.800 €

+5.998.600 €

davon Beschaffung bewegliches Vermögen 

484.200 €

435.500 €

-48.700 €

davon Baumaßnahmen

1.670.000 €

7.717.300 €

+6.047.300 €

Tilgung

553.300 €

724.400 €

+171.100 €

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

66.700 €

282.000 €

+215.300 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage

0 €

0 €

+/-0

Gesamt

2.774.200 €

9.159.200

+6.385.000 €

 

Die Ausgaben i. H. v. 9.159.200 nnen gemäß dem vorliegenden Haushaltsentwurf nur mit einer Kreditaufnahme i. H. v. 8.152.800 € sowie über den investiven Schullastenanteil der Umlage (1.006.400 €, Tilgung, Zinsen) finanziert werden.

 

Der als Anlage 5 beigefügte Gesamtschuldennachweis weist einen Schuldenstand von rd. 14 Mio. Euro zum 31.12.2023 aus. Der neue Kredit i. H. v. 8.152.800 € wurde hier noch nicht berücksichtigt, da dieser zeitverzögert erst in 2024 nach Vorliegen der Jahresrechnung 2023 aufgenommen wird. Die Höhe der Tilgungsleistungen wird die kommenden Haushalte immer stärker belasten. Sie belaufen sich aktuell auf 724.400 €.

 

 

  1. cklagen

 

Eine Rücklagenentnahme ist mangels Masse nicht möglich.

 

 

  1. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

 

Der Stellenplan sowie der Stellenplanquerschnitt für das Haushaltsjahr 2023 sind als
Anlagen 6 und 7 beigefügt.

 

 

  1. Ausblick auf folgende Haushaltsjahre

 

Der Finanzplan zeigt für die Folgejahre, dass die Ansätze im Bereich der Investitionen hoch bleiben. Eine Finanzierung der geplanten Maßnahmen allein über die Schulver­bandsumlage wird nicht realisierbar sein, so dass für die Finanzplanungsjahre 2024 bis 2026 mit weiteren Kreditaufnahmen zu rechnen ist. Der Schulverband nimmt aktuell Kredite zinsgünstig bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Berlin auf. Die KfW limitiert jedoch die Kreditvergabe im Kommunalkreditgeschäft auf 750,00 € je Einwohner. Das maximale Obligo von rd. 11,6 Mio. Euro hat der Schulverband bereits erreicht. In der Konsequenz bedeutet dies, dass zukünftig „teurere“ Kredite beim Kreditmarkt aufgenommen werden müssen.

 

 

  1. Verwaltungskostenbeitrag

 

Gemäß dem zwischen dem Schulverband Großhansdorf und der Gemeinde Großhansdorf geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 27.07.2017 werden die Verwaltungs- und Kassengeschäfte des Schulverbandes Großhansdorf von der Gemeinde Großhansdorf wahrgenommen. Hierfür erhält die Gemeinde zur Abgeltung der durch die Wahrnehmung der Geschäftsführung des Schulverbandes entstehenden Personalkosten sowie der übrigen Sachkosten einen pauschalierten Kostenersatz vom Schulverband (sog. Verwaltungskostenbeitrag). Gemäß § 2 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag jährlich um 1,5%.

 

Der Verwaltungskostenbeitrag für das Jahr 2022 betrug nach der gemäß § 2 Abs. 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vorzunehmenden Neuberechnung 287.789,69 €, so dass sich der Verwaltungskostenbeitrag für das Jahr 2023 um 4.316,85 € auf 292.106,54 € erhöht.

 

 

  1. Schulkostenbeiträge

Nach den schulgesetzlichen Bestimmungen hat eine Gemeinde für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der in ihrem Gebiet wohnt und eine Grundschule, eine weiterfüh­rende allgemeinbildende Schule oder ein Förderzentrum besucht, an deren oder dessen Trägerschaft die Gemeinde nicht beteiligt ist, an den Schulträger einen Schulkostenbeitrag zu zahlen.

 

Die Höhe des Schulkostenbeitrages bemisst sich nach den laufenden Kosten für das Verwaltungs- und Hilfspersonal und den Sachbedarf der Schulen, den Verwaltungskosten sowie den Investitionskosten, die dem Schulträger jeweils unter Abzug erzielter Einnahmen bei laufenden Kosten und erzielter Erträge bei Investitionskosten umgerechnet auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler der jeweiligen Schule entstanden sind.

 

Verwaltungskosten sind die Aufwendungen der Schulträger für Personal- und Sachmittel, die für die Wahrnehmung der Aufgaben des Schulträgers erforderlich sind.

 

Ist der Schulträger Träger von mehreren Schulen derselben Schulart, kann er den Schulkostenbeitrag einheitlich für diese Schulen festlegen. Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung Gebrauch gemacht und für die Grundschule Wöhrendamm und für die Grundschule Schmalenbeck einen einheitlichen Schulkostenbeitrag berechnet.

 

Maßgebend für die Berechnung des Schulkostenbeitrages eines Jahres sind die Schülerzahl am für die jährliche Schulstatistik maßgeblichen Stichtag und die Aufwendungen des Schulträgers des vorvergangenen Jahres.

 

Bis zum Jahr 2022 ist bei der Berechnung der Schulkostenbeiträge eine im Schulgesetz vorgegebene Pauschale für Investitionskosten zu berücksichtigen. Diese beträgt für das Jahr 2022 400 € pro Schüler/-in.

 

Aufgrund einer Änderung des Schulgesetzes entfällt ab dem Jahr 2023 die Pauschale für Investitionskosten. Nunmehr ist hinsichtlich der Investitionskosten ein Betrag anzusetzen, der sich aus den jährlichen Abschreibungen nach dem Gemeindehaushaltsrecht für die ab dem 1. Januar 2008 entstandenen Anschaffungs- und Herstellungskosten von Gebäuden, Anbauten und Außenanlagen bei Schulen sowie für technische Anlagen als Betriebsvorrichtungen bei Gebäuden einschließlich der Aufwendungen für Kreditzinsen ergibt. Außerplanmäßige Abschreibungen bleiben unberücksichtigt.

 

Diese Gesetzesänderung wird meinerseits und von vielen Schulträgern stark kritisiert, da in keiner Weise nachvollziehbar ist, warum der Gesetzgeber Abschreibungen von Investitionen, die vor dem 1. Januar 2008 von einem Schulträger getätigt wurden, von der Berechnung der Schulkostenbeiträge ausschließt. Diese Gesetzesänderung führt dazu, dass die bei der Berechnung der Schulkostenbeiträge anzusetzenden Investitionskosten pro Schülerin und Schüler weit unter der bisherigen Investitionskostenpauschale von
400 € pro Schülerin und Schüler liegen.

 

Die Berechnung der Schulkostenbeiträge für das Jahr 2023 kann bei Interesse in der Verwaltung eingesehen werden.

 

r das Jahr 2023 ergeben sich für die Schulen des Schulverbandes die folgenden Schulkostenbeiträge:

 

Schule

Schulkostenbeiträge
2023

Die Schulkostenbeiträge
setzen sich zusammen aus:

lfd. Kosten

Verwaltungs-
kosten

Investitions-
kosten

Grundschule Wöhrendamm

2.619,00 €

2.267,73 €

145,05 €

206,22 €

Grundschule Schmalenbeck

2.619,00 €

2.267,73 €

145,05 €

206,22 €

Emil-von-Behring-Gymnasium

1.905,57 €

1.603,88 €

143,99 €

157,70 €

Friedrich-Junge-Schule

2.052,31 €

1.691,69 €

144,27 €

216,35 €

 

Im Vergleich zwischen den Schulkostenbeiträgen für das Jahr 2022 und für das Jahr 2023 ergeben sich folgenden Veränderungen:

 

Schule

Schulkostenbeiträge
2022

Schulkostenbeiträge
2023

Differenz

Grundschule Wöhrendamm

2.445,49 €

2.619,00

 173,51

Grundschule Schmalenbeck

2.445,49 €

2.619,00

 173,51

Emil-von-Behring-Gymnasium

2.176,37 €

1.905,57

- 270,80

Friedrich Junge-Schule

1.973,41 €

2.052,31

  78,90

 

Die Einnahmen aus Schulkostenbeiträgen bilden neben der Schulverbandsumlage die Haupteinnahmequelle für den Schulverband. Unter Berücksichtigung der für das Jahr 2023 zu erwartenden Anzahl der nicht im Verbandsgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (auswärtige Schüler/-innen) ergibt sich eine Gesamteinnahme aus Schulkostenbeiträgen i. H. v. 798.600 €, mithin 12.300 mehr als im Vorjahr.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die Einnahmesituationen der Haushaltsjahre 2022 und 2023 gegenübergestellt:

 

Schule

Einnahmen durch Schulkostenbeiträge
in den Haushaltsjahren 2022 und 2023

Haushaltsjahr

Differenz

2022

2023

Anzahl der auswärtigen Schüler/-innen

Einnahme

Anzahl der auswärtigen Schüler/-innen

Einnahme

Anzahl der auswärtigen Schüler/-innen

Einnahme

Grundschule Wöhrendamm

3

7.300 €

3

7.800

0

 500

Grundschule Schmalenbeck

9

22.000 €

7

18.300

-2

-3.700

Emil-von-Behring-Gymnasium

220

478.800 €

245

466.800

25

-12.000

Friedrich-Junge-Schule

141

278.200 €

149

305.700

8

27.500

Gesamt:

373

786.300

404

798.600

31

12.300

 

 

  1. Budgetierung von Haushaltsansätzen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes

 

Im Haushalt sollen folgende Budgets gebildet werden:

(Im Vergleich zum Vorjahr geänderte Budgets sind fett gedruckt.)

 

Haushaltstelle

Pauschale für die Budgetbemessung*

Nr.

Bezeichnung

Haushaltsjahr
2022

ab dem
Haushaltsjahr
2023

2111.52000

Grundschule Wöhrendamm;

Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände

50 €/Schüler/-in

50 €/Schüler/-in

2112.52000

Grundschule Schmalenbeck;

Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände

50 €/Schüler/-in

50 €/Schüler/-in

2300.52000

Emil-von-Behring-Gymnasium;

Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände

45 €/Schüler/-in

45 €/Schüler/-in

2812.52000

Friedrich-Junge-Schule;

Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände

45 €/Schüler/-in

45 €/Schüler/-in

2111.57000

Grundschule hrendamm;

Lehr- und Lernmittel

100 €/Schüler/-in

100 €/Schüler/-in

2112.57000

Grundschule Schmalenbeck;

Lehr- und Lernmittel

100 €/Schüler/-in

100 €/Schüler/-in

Haushaltstelle

Pauschale für die Budgetbemessung*

Nr.

Bezeichnung

Haushaltsjahr
2022

ab dem
Haushaltsjahr
2023

2300.57000

Emil-von-Behring-Gymnasium;

Lehr- und Lernmittel

100 €/Schüler/-in

100 €/Schüler/-in

2812.57000

Friedrich-Junge-Schule;

Lehr- und Lernmittel

135 €/Schüler/-in

135 €/Schüler/-in

2111.57001

Grundschule Wöhrendamm;

Umweltbildung

3 €/Schüler/-in

---

2112.57001

Grundschule Schmalenbeck;

Umweltbildung

3 €/Schüler/-in

---

2300.57001

Emil-von-Behring-Gymnasium;

Umweltbildung

3 €/Schüler/-in des 5. und 6. Jahrgangs

---

2812.57001

Friedrich-Junge-Schule;

Umweltbildung

3 €/Schüler/-in des 5. und 6. Jahrgangs

---

2111.60000

Grundschule Wöhrendamm;

Schulapotheke

35 €/Klasse

35 €/Klasse

2112.60000

Grundschule Schmalenbeck;

Schulapotheke

35 €/Klasse

35 €/Klasse

2300.60000

Emil-von-Behring-Gymnasium;

Schulapotheke

35 /Klasse

35 €/Klasse

2812.60000

Friedrich-Junge-Schule;

Schulapotheke

35 €/Klasse

35 €/Klasse

2111.61000

Grundschule Wöhrendamm;

Ehrungen, Repräsentation

100 €/Jahrgang

35 €/Klasse

2112.61000

Grundschule Schmalenbeck;

Ehrungen, Repräsentation

100 /Jahrgang

35 €/Klasse

2300.61000

Emil-von-Behring-Gymnasium;

Ehrungen, Repräsentation

100 €/Jahrgang

35 €/Klasse

2812.61000

Friedrich-Junge-Schule;

Ehrungen, Repräsentation

100 €/Jahrgang

35 €/Klasse

2111.62000

Grundschule Wöhrendamm;

Sachkosten Elternbeirat

50 €/Jahrgang

50 €/Jahrgang

2112.62000

Grundschule Schmalenbeck;

Sachkosten Elternbeirat

50 €/Jahrgang

50 €/Jahrgang

2300.62000

Emil-von-Behring-Gymnasium;

Sachkosten Elternbeirat, Schülermitverwaltung

100 €/Jahrgang

100 €/Jahrgang

2812.62000

Friedrich-Junge-Schule;

Sachkosten Elternbeirat, Schülermitverwaltung

100 €/Jahrgang

100 €/Jahrgang

2111.93500

Grundschule Wöhrendamm;

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

1.600 €/Klasse

1.600 €/Klasse

2112.93500

Grundschule Schmalenbeck;

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

1.600 €/Klasse

1.600 €/Klasse

2300.93500

Emil-von-Behring-Gymnasium;

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

2.100 €/Klasse

2.100 €/Klasse

2812.93500

Friedrich-Junge-Schule;

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

2.100 €/Klasse

2.100 €/Klasse

* Die Anzahl der Schüler/-innen bzw. der Klassen richtet sich jeweils nach der amtlichen Schul­statistik des Vorjahres.

 

Das Budget für die Haushaltsstellen 2111.57001, 2112.57001, 2300.57001 und 2812.57001 (Umweltbildung) wurde gemäß Beschluss nur einmal gewährt.

 

Bisher wurde der Ansatz bei den Haushaltsstellen 2111.61000, 2112.61000, 2812.61000 und 2300.61000 (Ehrungen, Repräsentationen) mit 100 € je Jahrgang bemessen. Diese Bemessungsgrundlage war bisher geeignet, die Kosten für den Bedarf an Ehrungen und Repräsentation zu decken. Mit steigender Schülerzahl ist nunmehr jedoch festzustellen, dass mit einer starren Bemessungsgrundlage, wie die Anzahl der Jahrgänge, insbesondere beim Emil-von-Behring-Gymnasium nicht mehr länger der mit steigender Schülerzahl ebenfalls steigende Bedarf an Ehrungen und Repräsentation finanziell gedeckt werden kann. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Ansatzbemessung auf Grundlage einer Pauschale i. H. v. 30 € je Klasse zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik des Vorjahres zu budgetieren.

 

Ergänzend zu den in der vorstehenden Tabelle festgelegten Bemessungsgrundlagenr die Budgets gelten folgende Vorgaben:

 

a)      Bei der Berechnung des Budgets wird das Ergebnis auf volle Hundert aufgerundet.

 

b)      Das vom Schulverband festgesetzte Budget einer Haushaltsstelle ist grundsätzlich für den Schulverband und die Schule verbindlich.

 

c)       Sollte für ein Planjahr zusätzlich zum Budget ein Mittelbedarf erkennbar sein, ist zunächst von der Schule zu prüfen, ob und inwieweit der zusätzliche Mittelbedarf durch Minderausgaben innerhalb des Budgets oder durch eine über mehrere Jahre verteilte Anschaffung des zum zusätzlichen Mittelbedarf führenden Gegenstandes reduziert werden oder entfallen kann.

 

d)      Sollte die Prüfung gemäß Buchstabe c) ergeben, dass zusätzlich zum Budget ein Mittelbedarf besteht, ist im Zuge der Mittelanmeldung der zusätzliche Mittelbedarf zu begründen und darzulegen, warum dieser zusätzliche Mittelbedarf nicht durch Einsparung innerhalb des Budgets gedeckt oder durch eine über mehrere Jahre verteilte Anschaffung des zum zusätzlichen Mittelbedarf führenden Gegenstandes reduziert werden oder entfallen kann. Die Schulverbandsversammlung entscheidet über die Bereitstellung der über das Budget hinausgehenden Mittel.

 

e)      Die Reduzierung eines Budgets durch die Schulverbandsversammlung ist möglich, wenn gemäß den vorliegenden Jahresrechnungsergebnissen der letzten drei Haushaltsjahre das Budget regelmäßig mehr als 10% unterschritten wurde. Die Schule ist hierzu vorher anzuhören und um schriftliche Stellungnahme zu bitten.

 

f)        Der Schule steht es frei, im Rahmen der hrlichen Mittelanmeldungen einen geringeren Betrag als den des Budgets als Haushaltsansatz für eine Haushaltsstelle anzumelden.

 

g)       Die Budgets der Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes stehen unter dem Vor­behalt, dass Vermögensgegenstände mit jeweils einem Anschaffungs- oder Herstel­lungswert i. H. v. über 5.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) der Zustimmung des Schulverbandes bedürfen. Hierfür hat die Schule im Rahmen der Mittelanmeldung für das Planjahr die Vermögensgegenstände mit jeweils einem Anschaffungs- oder Herstellungswert i. H. v. über 5.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) unter Angabe der Bezeichnung des Vermögensgegenstandes und seiner voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufzulisten.

 

h)      Die Pauschalbeträge zur Bemessung der Budgets sollen mindestens alle 3 Jahre auf ihre Angemessenheit geprüft werden.

 

 

10. Übersicht über investive Baumaßnahmen mit Baukosten i. H. v. über 300.000 €

 

Eine Übersicht der investiven Baumaßnahmen des Schulverbandes Großhansdorf mit Baukosten i. H. v. jeweils über 300.000 ist dieser Vorlage als Anlage 8 beigefügt.

 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 


Der Bauausschuss / Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung,

folgenden Beschluss zu fassen: /

Die Schulverbandsversammlung beschließt:

 

Der Haushaltsvorlage für das Haushaltsjahr 2023, bestehend aus dieser Vorlage und der dieser Vorlage beigefügten Anlagen, wird zugestimmt.

 

Der Bauausschuss/Der Finanzausschuss beschließt:

 

Der Schulverbandsvorsteher wird beauftragt, auf Grundlage der zugestimmten Haushaltsvorlage einen Vorentwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2023 zu erstellen und der Schulverbandsversammlung in ihrer Sitzung am 06.12.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Stammbaum:
VO/2022/038   Haushalt 2023   Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen   Vorlage
VO/2022/038-02   Beschluss der Haushaltssatzung 2023   Kämmerei   Vorlage
VO/2022/038-01   Haushalt 2023   Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen   Vorlage
VO/2022/087   Änderung des Stellenplanentwurfes 2023   Hauptamt   Vorlage