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Auf die Vorlage VO/2021/883 wird verwiesen.
Dieser Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Schreiben der Verwaltung an die AWO vom 17.11.2021
Anlage 2: Wirtschaftsplan 2022
Anlage 3: Stellenplan 2022
Anlage 4: Kalkulation Elternbeiträge Mittagsverpflegung
Zu 1.): Der Sozialausschuss hat dem Wirtschafts- und Stellenplan (Anlage 2 und 3) in seiner Sitzung vom 25.10.2021 zugestimmt.
Zu 2.) Die Verwaltung hat der AWO mit Schreiben vom 17.11.2021 (Anlage 1) den Beschluss des Sozialausschusses mitgeteilt. Eine Rückmeldung hierzu ist bis zum 30.11.2021 nicht eingegangen.
Auf die Anlage 4 wird verwiesen. Gemäß der Kalkulation beträgt der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung 76,00 €, so dass dieser zu erheben ist. Sollte dieser zukünftig steigen, ist dieser entsprechend des Beschlussvorschlags festzusetzen.
Zu 3.) Wie in der Vorlage VO/2021/883 bereits erläutert werden die Fördermittel voraussichtlich ausreichen, so dass eine Differenzkostenbezuschussung der Standortgemeinde entbehrlich ist.
Um eine etwaige Nachzahlung für das Jahr 2021 im Zuge der Jahresrechnung leisten zu können, sollte der Ansatz bei der Haushaltsstelle 0.4648.70000 (Betriebskostenzuschuss AWO, SAVO Seite 38) auf 5.000 € reduziert werden.
1.) Dem als Anlage beigefügten Wirtschafts- und Stellenplan 2022 wird zugestimmt
2.) Die AWO soziale Dienstleistungen gGmbH (AWO) wird gebeten, den Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung im Waldkindergarten auf max. 80,00 € monatlich zu erhöhen. Zudem erfolgt eine jährliche Anhebung um 10,00 € monatlich, bis ein Kostendeckungsgrad von
100 % erreicht wird.
3.) Der Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 0.4648.70000 (Betriebskostenzuschuss) wird auf 5.000 € reduziert.
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