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Auf die Vorlage VO/2021/896 sowie dem der Vorlage als Anlage 1 (Lesefassung Anlage 2) beigefügten Entwurf über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) wird zugestimmt.
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
„1.) die Präambel wird, wie in der Vorlage beschrieben geändert.
2.) Der Antrag der Kita-Leitungen zur Änderung des § 7 Abs. 11 wird abgelehnt.
3.) § 16 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Der Elternbeitrag beträgt monatlich 1. für die Betreuung in der Krippe je wöchentlicher Betreuungsstunde 5,80 €.
Gemäß der Anlage zu § 16 in der Vorlage VO/2021/896 beträgt der monatliche Elternbeitrag für die Dreivierteltagsbetreuung 203,00 € und für die Ganztagsbetreuung 284,00 €.
4.) Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung wird auf 80,00 € monatlich festgesetzt.
5.) Gemäß der Anlage zu § 6 Abs. 2 in der Vorlage VO/2021/896 entsteht eine weitere Krippengruppe mit der Betreuungszeit von 8 bis 15 Uhr.“
Der als Anlage beigefügte Entwurf beinhaltet die Beschlüsse des Sozialausschusses
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Dem der Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen
(Kindertageseinrichtungssatzung) wird zugestimmt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.
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