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Vorlage - VO/2021/912  

Betreff: Nachkalkulation der Friedhofsgebühren 2019-2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Perrey, Margit
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Kenntnisnahme
23.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Nachkalkulation_Friedhofsgebühren_2019_2020  

r den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2020 wurde zwischenzeitlich eine Nachkalkulation durchgeführt. Dabei wurden Gesamtkosten in Höhe von 507.216,06 ermittelt, also durchschnittlich Gesamtkosten von 253.608,03 € pro Jahr.

 

In der dazugehörigen Vorkalkulation vom 09.10.2018 wurden auf Basis der Jahre 2015-2017 Gesamtkosten von 712.760,72 ermittelt. Das sind im Durchschnitt pro Jahr 237.586,91. Die hier berechneten Ist-Kosten in Höhe von 253.608,03 übersteigen diesen kalkulierten Durchschnitt um rund 6,7%.

 

r die Jahre 2019 bis 2020 ergibt sich eine Kostenunterdeckung durch Nachkalkulation in Höhe von 58.596,05 €, also durchschnittlich 29.298,03 € pro Jahr (durchschnittlicher Deckungsgrad: 88,45%).

 

Dieser Kostendeckungsgrad ist i. W. durch Folgendes zu erläutern:

 

  • Die Ist-Gebühren, die in 2018 erhoben wurden, waren auf der Grundlage der Kalkulation von 2015 (Durchschnittswerte 2012-2014) ermittelt worden. In dieser Kalkulation wurden die Friedhofsunterhaltungsgebühren nur bei den Wahlgräbern ausgewiesen, d. h. bei allen übrigen Grabtypen waren diese implizit in den Grabnutzungsgebühren enthalten. Ähnliches galt für die Pflegegebühren. Insofern besteht hier eine eingeschränkte Vergleichbarkeit zu den Ist-Gebühren 2019 und 2020.
  • Die in 2018 neu kalkulierten Gebühren traten erst mit Gebührensatzung vom 20.12.2018 am 01.01.2019 in Kraft. In dieser Kalkulation wurden die Friedhofsunterhaltungsgebühren für alle Grabtypen errechnet.
  • 2019 war insgesamt ein „schwaches“ Jahr. Es wurden auf dem Friedhof nur geringe Fallzahlen erreicht, sowohl bei neuen Sterbefällen als auch bei Verlängerungen von Nutzungsrechten.
  • Mit den geringen Fallzahlen in 2019 gingenhere Unterhaltungskosten, vor allem für die Kapelle, sowie gestiegene Personal- und Bewirtschaftungskosten einher.
  • Auch in 2020 gab es gestiegene Personalkosten: Gegenüber 2019 (176.222,78) fielen in 2020 Personalkosten in Höhe von 180.833,60 an. Dies in ein Anstieg von rund 2,6%. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass 2020 eine Vertretungskraft über eine Arbeitsvermittlung beschäftigt wurde, da eine längere Krankheitsvertretung zu leisten war. Auf diesen Arbeitseinsatz entfielen Kosten in Höhe von 10.563,47. Dagegen stehen allerdings die teilweise eingesparten Personalkosten durch den erkrankten Mitarbeiter.

 

Nach 2019, als Friedhofsgebühren in he von 212.825,50 vereinnahmt wurden, ist in 2020 eine positive Entwicklung der Gebühren festzustellen. Durch höhere Fallzahlen wurden per 31.12.2020 Gebühren in Höhe von 264.079,46 bei einem Haushaltsansatz von 240.00,00 eingenommen.

 

Es zeichnet sich ab, dass in 2021 ebenfalls hohe Gebühren vereinnahmt werden. Per 31.10.2021 wurden Gebühren in Höhe von 303.510,00 erwirtschaftet, und zwar bei einem (anteiligen) Haushaltsansatz von 216.666,66 € (Jahresansatz:  260.000,00 €).

 

Vor diesem Hintergrund ist eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2022-2024 erstellt worden, die Anfang 2022 in Kraft treten soll.

 

In diese neue Gebührenkalkulation ist die Unterdeckung aus den Jahren 2019 und 2020 einflossen, denn diese ist laut § 6 II Nr. 3 KAG innerhalb der drei folgenden Jahre auszugleichen.

 

Weitere Details sind dem beigefügten Bericht „Kalkulation der Friedhofsgebühren Nachkalkulation“ sowie den dazu gehörigen Anlagen zu entnehmen.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 


Der Finanzausschuss nimmt die Nachkalkulation zur Kenntnis..