|
|
Für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2020 wurde zwischenzeitlich eine Nachkalkulation durchgeführt. Dabei wurden Gesamtkosten in Höhe von 507.216,06 € ermittelt, also durchschnittlich Gesamtkosten von 253.608,03 € pro Jahr.
In der dazugehörigen Vorkalkulation vom 09.10.2018 wurden auf Basis der Jahre 2015-2017 Gesamtkosten von 712.760,72 € ermittelt. Das sind im Durchschnitt pro Jahr 237.586,91 €. Die hier berechneten Ist-Kosten in Höhe von 253.608,03 € übersteigen diesen kalkulierten Durchschnitt um rund 6,7%.
Für die Jahre 2019 bis 2020 ergibt sich eine Kostenunterdeckung durch Nachkalkulation in Höhe von 58.596,05 €, also durchschnittlich 29.298,03 € pro Jahr (durchschnittlicher Deckungsgrad: 88,45%).
Dieser Kostendeckungsgrad ist i. W. durch Folgendes zu erläutern:
Nach 2019, als Friedhofsgebühren in Höhe von 212.825,50 € vereinnahmt wurden, ist in 2020 eine positive Entwicklung der Gebühren festzustellen. Durch höhere Fallzahlen wurden per 31.12.2020 Gebühren in Höhe von 264.079,46 € bei einem Haushaltsansatz von 240.00,00 € eingenommen.
Es zeichnet sich ab, dass in 2021 ebenfalls hohe Gebühren vereinnahmt werden. Per 31.10.2021 wurden Gebühren in Höhe von 303.510,00 € erwirtschaftet, und zwar bei einem (anteiligen) Haushaltsansatz von 216.666,66 € (Jahresansatz: 260.000,00 €).
Vor diesem Hintergrund ist eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2022-2024 erstellt worden, die Anfang 2022 in Kraft treten soll.
In diese neue Gebührenkalkulation ist die Unterdeckung aus den Jahren 2019 und 2020 einflossen, denn diese ist laut § 6 II Nr. 3 KAG innerhalb der drei folgenden Jahre auszugleichen.
Weitere Details sind dem beigefügten Bericht „Kalkulation der Friedhofsgebühren – Nachkalkulation“ sowie den dazu gehörigen Anlagen zu entnehmen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
Der Finanzausschuss nimmt die Nachkalkulation zur Kenntnis..