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Auf den als Anlage 1 beigefügten Entwurf zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) wird verwiesen.
Des Weiteren ist der Vorlage als Anlage 2 ein Antrag der Kita-Leitungen zur Satzungsänderung sowie eine Information des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums (Anlage 3) beigefügt.
Nachfolgend werden die Änderungen der Kindertageseinrichtungssatzung (Inkrafttreten 01.01.2022) erläutert.
§ 7 Abs. 11 Nr. 4 und 5 – Änderung der Schließzeiten
Auf den Antrag (Anlage 1) wird verwiesen.
Gemäß § 22 Abs. 1 KiTaG dürfen die planmäßigen Schließzeiten der Gruppe 20 Tage im Kalenderjahr, davon höchstens drei Tage außerhalb der Schulferien in Schleswig-Holstein, nicht übersteigen.
Laut § 22 Abs. 3 KiTaG sind planmäßige Schließzeiten die Tage, an denen die Gruppe abweichend von den regelmäßigen Öffnungszeiten geplant geschlossen ist mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.
§ 16 Abs. 2 Nr. 1 – Höhe des Elternbeitrages
Auf die Anlage 3 wird verwiesen.
Mit Schreiben vom 09.08.2021 hat das Sozialministerium darüber informiert, dass nicht benötigte Mittel des SQKM unter anderem zur weiteren Elternentlastung verwendet werden sollen.
Der Deckel für die Beiträge der Eltern von U3-Kindern soll zum 01. Januar 2022 von bisher 7,21 € auf 5,80 € je wöchentlicher Betreuungsstunde abgesenkt werden.
Anlage zu § 6 Abs. 2 – Übersicht Betreuungsangebote
Die Kindertageseinrichtung Neuer Postweg wird um eine weitere Krippengruppe mit einer täglichen Betreuungszeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr erweitert.
Anlage zu § 16 – Übersicht Elternbeiträge
Zum einen wird die zusätzliche Krippengruppe in der Übersicht aufgenommen und zum anderen werden die Elternbeiträge im Krippenbereich an den neuen Elternbeitragsdeckel angepasst.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Kita-Beirat empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Sozialausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Dem der Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.
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