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Auf die als Anlage beigefügte Kalkulation der Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung wird verwiesen.
Beteiligung Kita-Beirat
Gemäß § 32 KiTaG und § 1 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Kita-Beirats ist der Kita-Beirat an wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung zu beteiligen. Dies betrifft unter anderem die Elternbeiträge und die Verpflegung.
Elternbeiträge
Gemäß § 31 Abs. 2 KiTaG kann der Einrichtungsträger angemessene Verpflegungskostenbeiträge verlangen.
In der Kalkulation sind die Kosten für die Beschaffung der Lebensmittel (Caterer) sowie die Personalkosten der Hauswirtschaftskräfte zu berücksichtigen.
Die Personalkosten werden in einer Höhe von 70% berücksichtigt, da das Personal auch andere Tätigkeiten in der Kindertageseinrichtung ausübt.
Gemäß der beigefügten Kalkulation wird eine Kostendeckung bei einem monatlichen Elternbeitrag in Höhe von 105,35 € erreicht.
Um eine moderate Belastung der Eltern zu gewähren, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass die Elternbeiträge nicht erhöht werden und ab dem 01.01.2022 weiterhin 70,00 € betragen.
Die Unterdeckung in Höhe von rund 57.000 € sind von der Kommune zu tragen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Beirat der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen empfiehlt dem Sozialausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die als Anlage beigefügte Kalkulation der Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung wird zur Kenntnis genommen.
Der Elternbeitrag wird ab dem 01.01.2022 auf 70,00 € monatlich festgesetzt.
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