|
Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
- Haushaltsplan 2022 Kita „Vogt-Sanmann-Weg“ (Anlage 1)
- Stellenplan 2022 Kita „Vogt-Sanmann-Weg“ (Anlage 2)
- Übersicht Personalbedarf 2022 Kita „Vogt-Sanmann-Weg“ (Anlage 3)
- Haushaltsplan 2022 Kita „Bei den Rauhen Bergen“ (Anlage 4)
- Stellenplan 2022 Kita „Bei den Rauhen Bergen“ (Anlage 5)
- Übersicht Personalbedarf 2022 Kita „Bei den Rauhen Bergen“ (Anlage 6)
Die oben genannten Unterlagen wurden fristgerecht vom KGV eingereicht.
Am 21.09.2021 hat der Kita Beirat getagt und sich u.a. zu den Haushalts- und Stellenplänen der Kindertageseinrichtungen ausgetauscht.
Zu 1.:
Die eingereichten Unterlagen wurden rechnerisch und sachlich ohne Beanstandungen geprüft.
Zu 2.:
Die zu erwartenden Fördermittel (SQKM) wurden vom KGV mithilfe des Prognosetools 5.0 ermittelt und betragen gemäß Haushaltsplanung insgesamt 1.034.000 € (Kita VSW = 646.000 € und Kita BRB = 388.000 €).
Durch die Elternbeiträge und die Fördermittel kann den ausgewiesenen Fehlbetrag zum Teil gedeckt werden.
Die verbleibende Unterdeckung in Höhe von insgesamt 426.700 € wird durch die Standortkommune im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung übernommen.
Zu 3.:
In den Haushaltsplänen der jeweiligen Kita (Anlage 1 und Anlage 4) ist auf der letzten Seite ist unter dem Jahresergebnis eine Spalte mit „Aufwand Mittagsverpflegung“ sowie „Erträge Mittagsverpflegung“ eingefügt. Das ausgewiesene Defizit bei der Kita VSW in Höhe von 12.300 € und bei der Kita BRB in Höhe von 10.900 € ist von der Standortgemeinde im Rahmen des Defizitausgleichs zu übernehmen.
Weitere Nachweise gem. § 6 Abs. 2 Finanzierungsvereinbarung:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Finanzierungsvereinbarung sind vom KGV bis zum 15.10.2021 noch nachfolgend aufgelistete Nachweise zu erbringen:
- Über die laut Gesetz definierte Standardqualität hinaus, die Personalkosten für Zweitkräfte mit dem Berufsbild Erzieher/in, sofern diese Stellen nachweislich nicht mit sozialpädagogischen Assistent/innen besetzt werden können. Der Nachweis gilt als für die zum 01.01.2021 bereits beschäftigten als bereits vorgelegt.
Der KGV wurde mit Mail vom 05.10.21 darauf hingewiesen, diese fristgerecht einzureichen. Die Unterlagen werden nachgereicht, wenn sie noch vor der Sitzung des Sozialausschusses bei der Verwaltung eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine Beratung hierüber in der Sitzung des Sozialausschusses am 15.11.2021.
- Der Gesamtpersonalbedarf der päd. Fachkräfte errechnet sich auf der Basis der in den Bedarfsplan aufgenommenen Art der Gruppe und der Betreuungszeit gem. § 25 und § 26 KiTaGneu zzgl. der durchschnittlichen Ausfallzeit von 267 Stunden und der mit 7,8 Stunden multiplizierten Differenz zwischen 20 Schließtagen und der Zahl der planmäßigen Schließtage der Einrichtung, zzgl. einer Verfügungszeit von 7,8 Stunden je Woche und Gruppe. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2021 und ist im Herbst 2021 mit tatsächlichen Zahlen vom 01.01.21 bis 30.09.21 erneut zu beraten, wobei die Werte in den gemeindlichen KiTas als Vergleich heranzuziehen sind. Diese Zahlen sind von der Lebenshilfe Stormarn gGmbh bis zum 15.10.21 vorzulegen.
Der KGV teilt hierzu mit, dass eine übergesetzliche Personalausstattung mangels Kenntnis der Regelung nicht erfolgt ist.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt:
|